Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von bergfex » 08.01.2012, 13:29
Meine 8,55 kwp Anlage ging am 30.05.2011 in Betrieb. Die Meldung der Solarfirma an den Netzbetreiber (EON) erging umgehend.
Die Firma EON wechselte den Zähler erst am 05.08.2011. Bis dahin habe ich ca. 2.250 kw Strom erzeugt. Der Netzbetreiber weigert sich den bis dahin erzeugten Strom zu vergüten. Die Solarfirma verwies mich an meinen Stromlieferanten (Flex-Strom).
Noch im August teilte ich der Fa. Flex-Strom meine neuen Zählerdaten mit und bat, mir den erzeugten Strom zu bezahlen. Ich erhielt eine Email, dass mein Antrag geprüft wird. Seither habe ich nichts mehr gehört.
Kennt jemand die Rechtslage ?
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von solarlux » 08.01.2012, 15:27
Du bist der Unternehmer.
Also wirst du jetzt wohl Mahnungen an Dein PV-Vertragspartner schreiben müssen, und dein Geld einfordern.
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von jodl » 08.01.2012, 17:56
da hast du dich aber schön verarschen lassen Flex-Strom als dein Stromlieferant hat damit überhauptnichts zu tun
wie wurde die Anlage denn angeschlossen, damit du vor dem Zählerwechsel (auf Zweirichtungszähler?) überhaupt die 2.250 kWh einspeisen konntest?
als Volleinspeisung mit Einspeisezähler? oder "ohne" Zähler? (= rückwärtslaufender Bezugszähler?) woher weißt du überhaupt daß du 2.250 kWh eingespeist hast?
Installationsfehler?
für sinnvolle Antworten müsstst du da schon noch ein paar Details rausrücken
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von Atommafia » 09.01.2012, 07:46
Tach bergfex hat geschrieben: Noch im August teilte ich der Fa. Flex-Strom meine neuen Zählerdaten mit und bat, mir den erzeugten Strom zu bezahlen.
YMMD
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von donnermeister1 » 09.01.2012, 09:44
jodl hat geschrieben:da hast du dich aber schön verarschen lassen Flex-Strom als dein Stromlieferant hat damit überhauptnichts zu tun ...
Dazu kommt noch, daß Flexstrom ihm bei Eigenverbrauch kündigen wird, da sie in ihren AGB ausschließen solche Verbrauchsstellen zu beliefern. Sollte der TS Vorkasse geleistet haben, ist das Geld wohl auch weg, da er sich vertragwidrig verhalten hat.
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von jodl » 09.01.2012, 09:58
donnermeister1 hat geschrieben:jodl hat geschrieben:da hast du dich aber schön verarschen lassen Flex-Strom als dein Stromlieferant hat damit überhauptnichts zu tun ...
Dazu kommt noch, daß Flexstrom ihm bei Eigenverbrauch kündigen wird, da sie in ihren AGB ausschließen solche Verbrauchsstellen zu beliefern. Sollte der TS Vorkasse geleistet haben, ist das Geld wohl auch weg, da er sich vertragwidrig verhalten hat.
das mit dem Kündigen ist wohl so ob das dann unbedingt ein großer Schaden ist... daß das Geld "wohl auch weg ist" halte ich für ein Gerücht das offensichtlich auf einer etwas seltsamen Rechtsauffassung basiert
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von donnermeister1 » 09.01.2012, 10:11
Warum sollte das Geld nicht weg sein?
Bei Flexstrom kann man kWh-Pakete mit Vorkasse kaufen. Ich hatte 2011 das 4000 kWh Paket. Hab deswegen auf Volleinspeisung bei der Installation anschließen lassen, damit ich 1. die 4000 kWh auch verbrauche und 2. die mir nicht kündigen und so das Geld weg ist. Als Nebenefekt kann ich ja nun noch die Sonder-AfA nutzen.
Man hat einen Vertrag, daß Flexstrom 4000 kWh zu Preis X liefert. Wenn der Verbraucher sich vertragswidrig verhält und Anlaß zur Kündigung seitens Flexstrom bietet, dann kann doch Flexstrom nix dafür. Flexstrom wollte ja den Vertrag erfüllen.
Nicht das jetzt der Eindruck entsteht, ich mag Flexstrom. Im Gegenteil, ich bin zufrieden, daß Flexstrom seit dem 1.1.12 nicht mehr mein EVU ist.
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von jodl » 09.01.2012, 11:05
donnermeister1 hat geschrieben:Warum sollte das Geld nicht weg sein?
Bei Flexstrom kann man kWh-Pakete mit Vorkasse kaufen.
kann man, muß man aber nicht
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von bergfex » 11.01.2012, 19:20
Herzlichen Dank für eure Hilfe.
Zur Klarstellung des gesamten Vorgangs hier noch ein paar Infos:
Anlage wurde von Solarfirma am 30.5.11 an das Netz angeschlossen. Ein Zähler der die erzeugte Strommenge erfaßt wurde ebenfalls von dieser Firma eingebaut. Somit wurde der produzierte Strom meßbar. Der bisherige Stromzähler lief für die nicht selbst verbrauchte Strommenge - als eingespeiste KWs - rückwärts.
Die Fa. EON erklärte mir, dass der Anschluß widerrechtlich erfolgte und verwies mich an die Solarfirma. Die Solarfirma behauptet nun , dass Sie bis 30.5.11 berechtigt war, meine Anlage an das Stromnetz anzuschließen. Erst seit 1.6.11 wäre dazu die Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Die eingespeiste Strommenge, wie erwähnt ca. 2.250 KW, müßte vom Stromlieferanten, der Fa. Fles-Strom, bezahlt werden. Auf meinen Antrag habe ich von der Flex-Strom AG keine Antwort erhalten. Beim Stromlieferanten habe ich kein Paket mit Vorauskasse erworben, sondern zahle mtl. Anschlagszahlungen auf die urspüngliche Bezugsmenge von ca. 4.800 KW pro Jahr. Flex- Strom war nicht bereit die Höhe der Abschlagszahlungen zu reduzieren. Sie sicherten mir zu - allerdings nur telefonisch- dass eine Abrechnung zu der tatsächlich bezogenen Menge erfolgt. An wen kann (muß) ich nun meine Forderung für die gelieferte Strommenge stellen bzw. auch einklagen ?
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von Kran01 » 11.01.2012, 20:04
Bei wem hast Du denn die Anlage angemeldet? Das macht doch der Solateur vor Baubeginn. Und dann gibts doch meistens Post von irgendjemand, dass und wie eingespeist werden darf, oder? Oben steht, dass der Solatuer nach der Imbetribenahme erst gemeldet hat? Das wird doch nicht alles gewesen sein?
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