bergfex hat geschrieben:Anlage wurde von Solarfirma am 30.5.11 an das Netz angeschlossen. Ein Zähler der die erzeugte Strommenge erfaßt wurde ebenfalls von dieser Firma eingebaut. Somit wurde der produzierte Strom meßbar. Der bisherige Stromzähler lief für die nicht selbst verbrauchte Strommenge - als eingespeiste KWs - rückwärts.
Die Fa. EON erklärte mir, dass der Anschluß widerrechtlich erfolgte und verwies mich an die Solarfirma.
Die Solarfirma behauptet nun , dass Sie bis 30.5.11 berechtigt war, meine Anlage an das Stromnetz anzuschließen. Erst seit 1.6.11 wäre dazu die Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Die eingespeiste Strommenge, wie erwähnt ca. 2.250 KW, müßte vom Stromlieferanten, der Fa. Fles-Strom, bezahlt werden. Auf meinen Antrag habe ich von der Flex-Strom AG keine Antwort erhalten.
Beim Stromlieferanten habe ich kein Paket mit Vorauskasse erworben, sondern zahle mtl. Anschlagszahlungen auf die urspüngliche Bezugsmenge von ca. 4.800 KW pro Jahr. Flex- Strom war nicht bereit die Höhe der Abschlagszahlungen zu reduzieren. Sie sicherten mir zu - allerdings nur telefonisch- dass eine Abrechnung zu der tatsächlich bezogenen Menge erfolgt.
An wen kann (muß) ich nun meine Forderung für die gelieferte Strommenge stellen bzw. auch einklagen ?
Rechnung an den Solarteur, soll der das auf das Betriebskonto "Lehrgeld bzw weg mit Schaden" buchen
Die Rechnungssumme wird ja überschaubar ausfallen : 2250 kWh x (Differenz zwischen entgangene Einspeisevergütung minus Bezugsstrompreis)
Zwischen Netzbetreiber und den Lieferanten zB Flexstrom und Co werden die gelieferten Mengen bei SLP-Haushaltskunden aufgrund von Zählerständen erfasst und abgerechnet, nachträgliche Korrekturen bzw Mehr/Minderabrechnungen vermiesen die Gewinnspanne beim Lieferanten. Problemkunden dieser Art will niemand haben, Und auf Zuruf, zB Telefonanruf beim Lieferanten , wird man auch nicht die Korrekturen anleiern. Da müssen die üblichen Regeln und Verfahren der Marktkommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreiber eingehalten werden
MfG






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