Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von Naldo87 » 17.07.2012, 20:49
Hallo,
haben im März 43 kWp installiert und erhalten dafür noch die alte Vergütung. Nun habe ich einen Antrag auf eine Anlagenerweiterung um 200 kWp gestellt und möchte gerne erfahren, welche Vergütung ich dann erhalten werde. Die Anlage wird in den kommenden zwei Monaten dann ans Netz angeschlossen.
Danke für Infos!
Beste Grüße, Naldo87
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von MBIKER_SURFER » 18.07.2012, 08:06
Hallo, dann zählt vergütungstechnisch alles als eine Anlage - aber die Vergütung der 1. Anlage wird nicht angetastet. D.h. - die Erweiterung ab August mit 15,85 ct/KWh. Guckst Du hier: http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin ... e_2012.pdfGruß Martin
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von wschmeiser » 14.08.2012, 22:16
Hallo Martin,
wie sieht es denn hinsichtlich des Marktintegrationsmodells für die Erweiterung aus?
Gruß, Willi
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von MBIKER_SURFER » 15.08.2012, 07:46
wschmeiser hat geschrieben:wie sieht es denn hinsichtlich des Marktintegrationsmodells für die Erweiterung aus? Gruß, Willi
Hallo Willi, musst natürlich erfüllen. Wirksam wird das zum 1.1.2014. Gruß Martin
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von wschmeiser » 16.08.2012, 13:03
Martin, danke für die Antwort. Ich würde die Frage gerne konkretisieren:
Wie sieht es denn Deiner Meinung nach aus, wenn die erste Anlage am 15.03.12 mit 15 kWp mit Eigenverbrauch in Betrieb gegangen ist und nun, sagen wir im August, die Anlage um 5 kWp erweitert werden soll.
Die erste Anlage unterliegt nicht dem Marktintegrationsmodell, da vor 1.4.12 installiert. Die neue Anlage unterliegt nicht dem Marktintegrationsmodell, da < 10 kWp.
oder, die beiden Anlagen werden als eine Einheit betrachtet. Nur, wie soll dann hinsichtlich der Marktintegration abgerechnet werden? Und Extra-Zähler für die neue Anlagen steht eigentlich der Aspekt der Betrachtung als eine Anlage entgegen?
Wie siehst Du das dann oder haben andere Forumsteilnehmer Ideen?
Danke, Willi
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von MBIKER_SURFER » 16.08.2012, 13:08
Hallo,
Nein - ich schätze da irrst Du. Beide Anlagen werden dann als 1 Anlage bewertet. Insofern musst mit der Erweiterung - da > 10 kwp - auf jeden Fall die 10 % EV machen oder bekommst eben nur den Börenpreis!
Gruß Martin
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von wschmeiser » 16.08.2012, 14:45
Martin, verstehe ich. Aber wie soll denn dann eine Abrechnung aussehen? Für die Altanlage (15 kWp) werden nach der Zählermessung die Einspeisung mit ca. 24 cent und der Eigenverbrauch mit ca. 8 cent vergütet (fiktive Zahlen um einfacher rechnen zu können!). Ohne Marktintegration würde die neue Anlage bei 18 cent Vergütung die Einspeisungsvergütung auf 22,5 cent und die Eigenverbrauchsvergütung der Gesamtanlage auf 6 cent reduzieren. Wenn jetzt die Gesamtanlage über einen Zähler läuft, dann dürften wegen der Marktintegration nun von der neuen Anlage nur 90% bzw. von der Gesamtanlage damit 97,5% der Einspeisung und 97,5% des Eigenverbrauchs vergütet werden.
Kannst Du Dir vorstellen, dass das so gemacht wird? Und, gibt es im Forum schon Erfahrungswerte, ob man so etwas mit der Clearingstelle oder dem Netzbetreiber vorher abklären kann, bevor man mit der Erweiterung beginnt?
Vielen Dank für alle Antworten oder Anmerkungen. LG, Willi
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von MBIKER_SURFER » 16.08.2012, 14:50
Hallo Willi, wie jetzt auch bei 2 Anlagen an einem Zähler. Einfach die eingespeisten KWh im Verhältnis der Anlagenteile. Einfacher 3-Satz Gruß Martin
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von wschmeiser » 16.08.2012, 23:23
Hallo Martin, schaust Du Dir bitte mal die folgenden Paragraphen des neuen EEGs an:
§ 66 Übergangsbestimmungen (18) Für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die vor dem 1. April 2012 in Betrieb genommen worden sind, gilt nach dem 31. Dezember 2013 § 33 Absatz 4:
§ 33 Marktintegrationsmodell (4) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber dürfen Strom aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nur mit Strom aus anderen Anlagen über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen, soweit alle Anlagen jeweils derselben Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 (Marktintegrationsmodell) unterliegen.
Das heißt doch, dass getrennt abgerechnet werden muss, oder sehe ich da was falsch? LG, Willi
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