Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Beitragvon alfa7 » 04.12.2011, 17:44

An alle Teilnehmer,

gibt es zu dem o. g. Thema,

Vetragsumstellung, ( im aktuellem Fall ), auf Eigenverbrauch einer Anlage die vor 2009 in Betrieb ging ?

Haben hierzu Personen bereits Erfahrung auf dem Gebiet gemacht ?

Denn laut dem Gesetzgeber ist dies nicht vorgesehen.
Mein Vetragspartner (Pfalzwerke) lehnt dies gemäß gesetzlichen Regelungen ab.
Den nachfolgenden Vorschlag habe ich aus taktischen Gründen zunächst nicht angesprochen.

Meine Idee:
den bestehenden Vertrag zunächst kündigen.
Nach der Kündigung und Außerbetriebnahme vielleicht 2-3 Monate vergehen lassen.
Einen neuen Antrag stellen, auf der Basis der neuen Bestimmungen.
Die Einspeisevergütung, sofern noch Überkapazitäten verhanden sind, werden mit der stark
reduzierten Vergütung abgerechnet.

In der Hoffnung, dass es in dem Forum Personen gibt, die praktische Erfahrung in diese
Sache haben.

Gruß
v. alfa7 (diehl)
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Re: Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Beitragvon solarlux » 04.12.2011, 19:45

:mrgreen: Oh man,.....


lass doch gute Dinge wirklich Weile haben, und kauf Dir in 20-30 Jahren eine neue Anlage,

oder kauf Dir NEUE Anlagen dazu, nach neustem Stand versteht sich doch von selbst.

Was Du sonst vor hast, grenzt doch an Langeweile, und die Bürokraten auf den Büros der jeweiligen Stellen
wie Netzbetreiber, Planungbüros, Finanzamt, etc... sollen sich mit dem Kram doppelt beschäftigen?

Kopfschüttel :juggle: :juggle: :juggle:
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Re: Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Beitragvon Lodda60 » 04.12.2011, 19:54

Hallo alfa7,

so ganz habe ich es wohl nicht verstanden. Du willst also deinen Vertrag für deine FV-Anlage kündigen um dann die Anlage in 2 Monaten wieder neu anzumelden?

Für die jetzige Anlage magst du einen Vertrag haben, aber du bekommst dein Geld auf Basis des EEG und dass kannst du nicht kündigen. Außerdem bekommst du ja für die kWh die du jetzt einspeist etwa 39 Cent. Wenn du in 2012 eine neue Anlage errichtest bekommst du nur noch etwa 24 Cent. Es fehlen also schon einmal mindestens 15 Cent. Trotzdem verursacht die Anlage aus 2009 noch Kosten, nämlich Abschreibung und vielleicht auch Zinsen.

Wenn sich dieses Modell lohnen würde, würden wahrscheinlich mehr Leute darüber nachdenken und es auch tun. Entweder habe ich deshalb dein Vorhaben noch nicht durchdrungen, oder du machst einen Denkfehler.
Gruß
Lothar
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Re: Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Beitragvon buergersolar » 05.12.2011, 12:49

Für die Festlegung der Vergütungshöhe gilt das Datum der ersten Inbetriebnahme, nicht das der zweiten oder dritten...

Einen Vertrag muss man eh nicht abschließen. Wenn du den kündigst, ändert sich nichts. Du bekommst die EEG-Vergütung wie jeder andere auch, der keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Außerdem stellt sich mir eh die Frage, was es bringen soll, mit einer 2009er Anlage, für die man auch 2009er Preise gezahlt hat, nun von der höheren zur niedrigeren Vergütung zu wechseln. Ich meine, wenn man Geld übrig hat, dann kann man das auch gleich für wohltätige Zwecke spenden.

Sonnige Grüße
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Re: Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Beitragvon za-ass » 05.12.2011, 13:51

alfa7 hat geschrieben:An alle Teilnehmer,

gibt es zu dem o. g. Thema,

Vetragsumstellung, ( im aktuellem Fall ), auf Eigenverbrauch einer Anlage die vor 2009 in Betrieb ging ?

Sehe es doch einfach so: physikalisch betreibst du bereits Eigenverbrauch seitdem deine Anlage besteht, du bekommst halt nur keine Eigenverbrauchsvergütung.
Ansonsten nimm doch einfach zur Kenntnis, dass für deinen PV-Generator (Module) keine Eigenverbrauchsvergütung geltend gemacht werden kann: es fehlt schlicht und einfach die entsprechende gesetzliche Regelung, sowohl für dich als auch den VNB.

alfa7 hat geschrieben:Denn laut dem Gesetzgeber ist dies nicht vorgesehen.
Mein Vetragspartner (Pfalzwerke) lehnt dies gemäß gesetzlichen Regelungen ab.

Ja so was, dein VNB hält sich an gesetzliche Regelungen: Sachen gibt es!

alfa7 hat geschrieben:Den nachfolgenden Vorschlag habe ich aus taktischen Gründen zunächst nicht angesprochen.

Meine Idee:
den bestehenden Vertrag zunächst kündigen.
Nach der Kündigung und Außerbetriebnahme vielleicht 2-3 Monate vergehen lassen.
Einen neuen Antrag stellen, auf der Basis der neuen Bestimmungen.
Die Einspeisevergütung, sofern noch Überkapazitäten verhanden sind, werden mit der stark
reduzierten Vergütung abgerechnet.

Da hat dich deine Taktiererei ja quasi davor bewahrt gegenüber dem Sachbearbeiter deines VNB mit aller Macht kundzutun, dass dir die unternehmerischen Grundlagen in Sahcne PV etwas abgehen.

alfa7 hat geschrieben:In der Hoffnung, dass es in dem Forum Personen gibt, die praktische Erfahrung in diese
Sache haben.

Bekanntlich stirbt ja die Hoffnung zuletzt, in diesem Fall liegt sie aber bereits stocksteif und kalt im Grab, noch bevor du sie richtig geboren hast.

Das Beste was du in dieser Sache machen kannst ist, vergiss deine Überlegungen - und zwar komplett. :D :D
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Re: Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Beitragvon Farmjanny » 17.12.2011, 19:59

Moin!
Anlage vor 2009? -> Eigenverbrauch gesetzlich nicht möglich
aber dafür rund 46 Cent je kWh oder mehr, wenn noch älter.

ab und neu anmelden geht nicht, da es eine NEUE Anlage sein muß, soweit ich weiss. Und dann "nur" noch 28Cent bzw. 24Cent in 2012 - ist kaum mehr als die Hälfte der alten Einspeisevergütung. Worin also liegt außer vielleicht dem Ökologischen Unabhängigkeitsgedanken Dein Ziel?

Wie schon gesagt hier: eine weitere Anlage wenn möglich dazubauen und davon den Strom im Haus verbrauchen.

Wieso hat der TS eingentlich keinen Beitragszähler und keine Legende? Ist er schon wieder abgemeldet?
Grüße von der Küste
Farmjanny

29,94 kW Firstsolar mit 3x SMA 9000TL in 2009 SSO
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Re: Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Beitragvon kpr » 18.12.2011, 14:58

Also ich bin sicher, niemand wird Dir Knüppel zwischen die Beine werfen, wenn Du versuchst das irgendwie "hinzutricksen".
Der VNB wird sich freuen - denn er muss weniger zahlen.
Falls die Mauschelei (nichts anderes ist es ja; das die Gesetzeslage eindeutig ist, hast Du ja selbst erkannt. Und Tatsachen (Erstinbetriebnahmedatum) lassen sich auf dem Papier nicht ändern) aufgedeckt wird, gewährtst Du - unter Beachtung von Verjährungsaspekten - die EV-Vergütung zurück und forderst die korrekte Einspeisevergütung nach.

Was Du da "entwickelst" ist jedoch die perfekte Geldverbrennungsmaschine.
Wenn Du einfach nur X Cent / kWH weniger haben willst... ich geb Dir auch die Bankverbindung meiner Tochter. ;-)
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Re: Umstellung auf Eigenverbrauch bei Anlagen d. vor 2009

Beitragvon Elektron » 18.12.2011, 15:21

Farmjanny hat geschrieben:Wieso hat der TS eingentlich keinen Beitragszähler und keine Legende? Ist er schon wieder abgemeldet?


Wünschte die Löschung seines Account, dem wir nachgekommen sind.

Gruß Elektron
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