Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von arnolde » 19.07.2011, 10:04
Hallo,
nachdem kürzlich meine PV Anlage mit Eigenverbrauch installiert wurde (1 Hutschienenzähler zur Produktionsmessung und 1 Zweiwegezähler für Entnahme+Einspeisung) hab ich festgestellt daß ich im Moment wahrscheinlich besser fahren würde wenn ich voll einspeisen würde, da ich (derzeit) nur 18,50 brutto für Entnahmestrom zahle und somit rund 1 Cent verschenke wenn ich den Strom selbst verbrauche (zumindest jetzt im Sommer wo ich nur gerade so an die 30% Grenze komme).
Da frage ich mich, ob ich nicht eine Umschaltmöglichkeit nachrüsten lassen könnte, damit ich auf Volleinspeisung umschalten kann, solange ich noch einen so günstigen Stromtarif habe (ich bin sicher, spätestens in 1-2 Jahren wird das nicht mehr der Fall sein). Erstens wie müßte es elektrisch aussehen (ich nehme an, der Produktionszähler-Ausgang muß dann z.B. mit einem Umschaltschütz vor den EVU-Zähler statt wie derzeit direkt in der Hausverteilung angeschlossen werden? Vor dem Umschalten ggf. die WR trennen und danach wieder verbinden) und zweitens ist das legal möglich? (Vermutlich muß die Verdrahtung verplombt werden weil ungezählter Strom dabei ist) Oder gibt es Richtlinien die so etwas ausschließen?
Gruß, Ethan
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von eggis » 19.07.2011, 11:39
Moin Ethan,
eine Umschaltmöglichkeit bringt dir nichts, da der Eigenverbrauch erst zum Jahresende für das gesamte laufende Jahr ermittel wird. Auch dass du im Sommer nicht die 30% erreichst ist in diesem Zusammenhang uninteressant. Informiere deinen Netzbetreiber, dass du wieder auf Volleinspeisung umstellst und lasse den Zähler von einem Elektriker umklemmen.
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von arnolde » 19.07.2011, 11:45
Ich verstehe nicht warum Du sagst, es würde mir nichts bringen. Mir ist schon klar daß die Jahresgesamtbilanz ausschlaggebend ist.
Mein Gedanke ist ja nicht, dauernd hin und her zu schalten (z.B. im Winter auf Eigenverbrauch und im Sommer auf Volleinspeisung), sondern eben dieses "von einem Elektriker umverkabeln lassen" höchstens noch einmalig zahlen zu müssen und ab dann je nach Situation der nächsten 20 Jahre selbst umschalten zu können (z.B. bei Erhöhung meines Entnahmetarifs).
Warum sollte die EVU das interessieren? In Betriebsart "Volleinspeisung" ist der Eigenverbrauch in diesem Zeitraum Null, sonst ändert sich unterm Strich nix, oder verstehe ich das falsch?
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von eggis » 19.07.2011, 12:07
Das Zählerumklemmen sollte wohl schnell gemacht sein. Mehr als schätzungsweise 50€ sollte das wohl nicht kosten. Die Meldung an den Netzbetreiber sollte erfolgen, um die Abschläge, sofern du welche bekommst, neu zu berechnen. Außerdem kann es ja sein, dass du für den Zweirichtungszähler höhere Gebühren bezahlen musst, die du dir durch den Ausbau sparen kannst.
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von arnolde » 19.07.2011, 12:18
Hi, in meinem Fall stelle ich monatliche Rechnungen an den EVU, also keine Abschläge. (Zumindest hab ich angefangen denen Rechnungen zu senden da sie auch nach 2 Monaten Einspeisung nicht auf meine Anfragen bzgl. Abschläge reagieren). Und der Zweirichtungszähler war ohnehin schon im Haus (Neubau 2010) daher tut sich gebührenmäßig für mich nix. Der Hutschienenzähler ist mein Eigentum (muß ihn allerdings alle 6 Jahre tauschen, ich weiß). Aber wenn die Umverdrahtung wirklich so günstig ist, wird es wohl der einfachere Weg sein. Da aber dabei der ungezählte Bereich geöffnet wird, muß der EVU danach auch nochmal kommen und verplomben, die werden dafür sicher auch was berechnen wollen...
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von eggis » 19.07.2011, 12:26
arnolde hat geschrieben:Da aber dabei der ungezählte Bereich geöffnet wird, muß der EVU danach auch nochmal kommen und verplomben, die werden dafür sicher auch was berechnen wollen...
Soweit mir bekannt ist, gibt es zugelassenen Elektriker die auch verplomben dürfen. Bei mir war es jedenfalls so.
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von FBonNET » 19.07.2011, 15:22
Servus, ich glaube ich weiss was Dir vorschwebt, sozusagen ein 4-poliger Bypassschalter, der von Volleinspeiser zu Eigenverbrauch wechseln könnte durch umschalten. http://www.rupprecht-vertrieb.de/techni ... u%20by.pdfFraglich ist ob sowas erlaubt ist.
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von Deutz4506 » 19.07.2011, 15:42
Hallo, wie sieht es denn aus wenn mann mit eigenen Zählern arbeitet, wie im Anhang? Dann bräuchte für die Volleinspeisung doch nur der Wert des Solarzählers angegeben werden. Man hätte aber trotzdem noch den Einspeisezähler, um zu kontrollieren, wieviel Eigenverbrauch man hat. Oder ist das rechtlich nicht möglich?
Gruß Christian
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von FBonNET » 19.07.2011, 15:51
Servus,
Zähler Z1 und Z2 sind aber kein Kundeneigentum. Außerdem vergütet Dir der Netzbetreiber den Strom und nicht Dein Stromlieferant.
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von Deutz4506 » 19.07.2011, 16:03
Hallo, ich dachte es gäbe auch die Möglichkeit, Das Z1 Kundeneigentum ist?
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