Technische Vorgaben gem. § 6 EEG auch für Erweiterungen?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Technische Vorgaben gem. § 6 EEG auch für Erweiterungen?

Beitragvon SoFey » 02.02.2012, 15:36

Hallo zusammen!

Wenn ich jetzt Anfang 2011 eine PV-Anlage von 29,5 kWp installiert habe und nunmehr im Laufe diesen Jahres eine weitere Anlage von ca. 15 kWp installiert haben möchte, fällt dann auch die Altanlage unter die Vorgaben des § 6 Abs. 1 und 2 des EEG, da beide Anlagen zusammen über 30 kWp Leistung einspeisen?

Im EEG habe ich unter Absatz 3 eine ähnliche Regelung bzgl. Anlagenerweiterungen gefunden, wie sie auch in § 19 EEG ergeben.

Nur heißt es bei § 19 EEG:

"Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn (...)"

während bei § 6 EEG steht:

"Mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1 und 2 als eine Anlage, wenn (...)"

Da beiden §§ die Bedingungen nicht erfüllt werden, würde ich das jetzt so verstehen, dass es sich in meinem Fall um zwei Anlagen handelt, wobei nur die neue Anlage von 2012 als separate unter die Regelungen des § 6 EEG fällt dann als Anlage mit weniger als 30 kWp entsprechend diese 70%-Regelung (oder Netzüberwachung) erfüllen muss.

Ist das so richtig?
Das macht doch von meinem technischen Verständnis her überhaupt keinen Sinn?! :shock:

Für kurze Rückmeldung bin ich dankbar.
SoFey
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Re: Technische Vorgaben gem. § 6 EEG auch für Erweiterungen?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 02.02.2012, 15:56

Hallo,

wenn Du innerhalb 1 Jahres erweiterst, auf jeden Fall.

Gruß
Martin
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Re: Technische Vorgaben gem. § 6 EEG auch für Erweiterungen?

Beitragvon za-ass » 02.02.2012, 16:31

SoFey hat geschrieben:Da beiden §§ die Bedingungen nicht erfüllt werden, würde ich das jetzt so verstehen, dass es sich in meinem Fall um zwei Anlagen handelt, wobei nur die neue Anlage von 2012 als separate unter die Regelungen des § 6 EEG fällt dann als Anlage mit weniger als 30 kWp entsprechend diese 70%-Regelung (oder Netzüberwachung) erfüllen muss.

Ist das so richtig?
Das macht doch von meinem technischen Verständnis her überhaupt keinen Sinn?! :shock:

Das verstehe ich genauso: bei Einhaltung der 12-Monatsregel (= Monat der Inbetriebnahme der 2011-er Anlage plus 11 Monate), also wenn dies bei dir NICHT greift was offenbar der Fall zu sein scheint, bekommst du für die 2012-er Anlage die Vergütung 0-30 kW aus 2012 bzw. die zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültige EEG-Vergütung und diese Anlage muss dann die Bestimmungen des § 6, Abs.2, Satz 2 EEG 2012 erfüllen.
Deine Anlage aus 2011 bleibt diesbezüglich außen vor.
za-ass
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