Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von donnermeister1 » 31.07.2012, 16:06
 Ganz einfach, du verkaufst einfach keinen Strom an Dritte. Bei der unteren Zähleranordnung wie im Bild ist Z1 der Zweirichtungszähler des VNB und Z2 ein privater Zwischenzähler. An Hand der Zahlen von Z1 und PV-Zähler ermittelst du den Gesamtverbrauch beider Haushalte und somit einen Gesamtpreis. Dann ermittelst du mit dem Zählerstand von Z2 den prozentualen Anteil am Gesamtverbrauch und damit dann die Summe, die deine Eltern an dich zu zahlen haben. Beispiel PV 1000 kWh Z1-Bezug 2000 kWh Z1-Lieferung 500 kWh Z2 1000 kWh Bezug = 0,23 €/kWh EV-Strom 0,15 € kWh (da bist du großzügig, weil es deine Eltern sind) Gesamtverbrauch: PV + Z1-Bezug - Z1-Lieferung = 1000 kWh + 2000 kWh - 500 kWh = 2500 kWh Eigenverbrauch: PV - Z1-Lieferung = 1000 kWh - 500 kWh = 500 kWh Verbrauch Du: Gesamtverbrauch - Z2 = 2500 kWh - 1000 kWh = 1500 kWh Verbrauch Eltern: Z2 = 1000 kWh Prozentualter Anteil Du: 2500 kWh : 100 % = 1500 kWh : X % 2500 kWh x X % = 100 % x 1500 kWh X % = 100 % x 1500 kWh / 2500 kWh X = 60 % Prozentualer Anteil Eltern 2500 kWh : 100 % = 1000 kWh : X % 2500 kWh x X % = 100 % x 1000 kWh X % = 100 % x 1000 kWh / 2500 kWh X = 40 % Anteil Eltern am Bezug 2000 kWh x 0,23 €/kWh = 460 € 460 € x 40 % = 184 € Anteil Eltern am Eigenverbrauch 500 kWh x 0,15 €/kWh = 75 € 75 € x 40 % = 30 € 460 € + 30 € = 490 € Mit Umsatzsteuer brauchst du da jetzt nix mehr rechnen. Alles, was Umsatzsteuer generierte, hat der VNB schon mit dir abgehandelt. Deinen Eltern "verkaufst" du sozusagen deinen Strom zu einem Vorzugspreis. Aber das taucht nirgendwo auf, das regelt ihr innerhalb der Familie. Nach aussen gibt es einen Anschluss für beide Teile des ZFH. Ich würde meinen Eltern aus Dank für die Liebe und Fürsorge, die die sie mir ihr Leben lang gegeben habe den Anteil am Eigenverbrauch schenken. Da wäre es mir egal, ob da ein paar Euro UST bei sind oder nicht.
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von buergersolar » 31.07.2012, 16:23
Ja klar, wenn man das einfach "unter der Hand" miteinander abrechnet (ohne Rechnung mit ausgewiesener USt), dann ist das natürlich um Welten einfacher. So würde ich es auch machen. Ich habe mich schon gewundert, dass es so kompliziert wird  Allerdings hast du am Ende die falsche Zahl zusammengezählt. Statt 460€ müssen es nur die 184€ sein. Aber das Prinzip ist klar geworden  Ich hoffe, auch dem TS. Sonnige Grüße
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von malti » 31.07.2012, 17:01
Hallo Donnermeister1,
Danke für deine Mühe die du dir gemacht hast. Und auch nochmal Danke an Buergersolar. Natürlich geht alles auch einfacher das wäre auch mein Wunsch, aber in einer Beamtenfamilie ist alles nicht so einfach wie man denkt. Bis dann und noch einen schönen Restsommer.
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von donnermeister1 » 31.07.2012, 21:26
Ich nehme mal an, dass die bezogene Energie für private Zwecke im ZFH benutzt wird. Somit kann man da sowieso keinen Vorsteuerabzug ansetzen. Die Ust für die PV, (gelieferte und eigenverbrauchte Energie) ist doch Dank der Fiktion von vollständiger Lieferung an den VNB und Rücklieferung des EV vom VNB an den PV-Betreiber auch erledigt. Für die Est werden die Einnahmen aus Lieferung und EV ganz normal wie bei allen anderen PV-Betreibern berechnet. Ich sehe da gar keinen Ansatzpunkt sich über Ust auf die privat bezogene Energie und deren Weitergabe an die Eltern Sorgen zu machen. KISS http://de.wikipedia.org/wiki/KISS-Prinzipbuergersolar hat geschrieben:... Allerdings hast du am Ende die falsche Zahl zusammengezählt. Statt 460€ müssen es nur die 184€ sein. Aber das Prinzip ist klar geworden  Ich hoffe, auch dem TS. ...
Ups, irgend was ist ja immer. 
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von atlantikstrand » 31.07.2012, 21:41
Spannender Thread, klingt aber alles so kompliziert, dass ich mich jetzt frage, ob ich seit gut zwei Jahren alles falsch mache. Vielleicht könnt ihr mir auch helfen? Mein Fall ist ähnlich (meine PV-Anlage auf dem Dach der Eltern), allerdings mit dem Unterschied, dass ich nicht im gleichen Haushalt wohne. Im PV-Haus ist eine ganz klassiche Eigenverbrauchs-Zähleranordnung (PV-Zähler plus Zweirichtungszähler für Einspeisung und Bezug). Inbetriebnahme Anfang 2010. Da der Netzbetreiber in der Abrechnung ohnehin so tut, als würde auch der eigenverbrauchte Strom zunächst eingespeist und dann sofort rückgeliefert, reiche ich Kosten für den eigenverbrauchten Strom direkt an die Eltern weiter. Beispiel: - PV-Produktion: 15.209 KWh x 39,14 ct/KWh = 5.952,80 € zahlt mir Netzbetreiber und behalte ich (MWST geht als durchlaufender Posten an Finanzamt weiter) - Einspeisung: 13.407 KWh - Eigenverbrauch: 1.802 KWh x 19,49 ct/KWh (39,14 - 22,76 = 16,38 + 19%) = 351,25 € zahle ich an Netzbetreiber und lass mir das so von Eltern erstatten - Bezug: 2.626 KWh x 23,9 ct/KWh zahlen Eltern direkt an ihren Ökostromanbieter Meine Eltern sparen somit knapp 80 Euro gegenüber einem vollständigen Bezug aus dem Netz. Tendenz steigend. Quasi als Dachmiete bzw. als Dank für die Liebe und Fürsorge etc. Und der eigenverbrauchte Strom ist in meiner Abrechnung ein durchlaufender Posten und kann bei Einkommenssteuer und Umsatzsteuer ignoriert werden. 1. Frage: Passt das so? Oder ist da ein Fehler drin? Nun soll neuerdings noch die EEG-Umlage dazukommen. Aktuell 3,59-2 ct/KWh = 1,59 ct/KWh EEG-Umlage: 1.802 KWh x 1,59 ct = 28,65 € + 19% MWST (5,44 €) 2. Frage: Müsste der Netzbetreiber die mir in Rechnung stellen? Oder ich wohin überweisen? 3. Frage: Und seit wann genau gilt sie? Seit 1. April 2012? Oder schon früher?
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von donnermeister1 » 31.07.2012, 21:59
atlantikstrand hat geschrieben:... Und der eigenverbrauchte Strom ist in meiner Abrechnung ein durchlaufender Posten und kann bei Einkommenssteuer und Umsatzsteuer ignoriert werden. ..
Nö, die Ust gehört dem FA und der Nettobetrag ist Einkommen.
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von atlantikstrand » 31.07.2012, 22:23
donnermeister1 hat geschrieben:Nö, die Ust gehört dem FA und der Nettobetrag ist Einkommen.
Hä, wieso das? Die Einnahmen aus den 15.209 KWh PV-Produktion gehen doch schon zum Einkommen und MWST ans Finanzamt. Beim Eigenverbrauch sieht es so aus: Netzbetreiber berechnet mir 295,17 € plus 56,08 € MWST Ich berechne Eltern auch 295,17 € plus 56,08 € MWST Gezahlte Vorsteuer: 56,08 € Zu zahlende Umsatzsteuer: 56,08 € --------- Gesamt: 0,00 € Einnahmen: 295,17 € Ausgaben: 295,17 € --------- Gesamt: 0,00 €
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von Sonnenfinsternis » 25.08.2012, 01:04
donnermeister1 hat geschrieben: Ganz einfach, du verkaufst einfach keinen Strom an Dritte. Bei der unteren Zähleranordnung wie im Bild ist Z1 der Zweirichtungszähler des VNB und Z2 ein privater Zwischenzähler. An Hand der Zahlen von Z1 und PV-Zähler ermittelst du den Gesamtverbrauch beider Haushalte und somit einen Gesamtpreis. Dann ermittelst du mit dem Zählerstand von Z2 den prozentualen Anteil am Gesamtverbrauch und damit dann die Summe, die deine Eltern an dich zu zahlen haben. [...] Nach aussen gibt es einen Anschluss für beide Teile des ZFH.
Aber nicht nach deiner Zeichnung! Um die von dir textlich/rechnerisch beschriebene Situation zu erreichen müsste Z2 oberhalb von Z1 eingebunden werden. Sonnenfinsternis
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von donnermeister1 » 25.08.2012, 09:36
Sonnenfinsternis hat geschrieben:Aber nicht nach deiner Zeichnung! Um die von dir textlich/rechnerisch beschriebene Situation zu erreichen müsste Z2 oberhalb von Z1 eingebunden werden.
Also so, wie im unteren Teil der Zeichnung?
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von Sonnenfinsternis » 26.08.2012, 22:48
donnermeister1 hat geschrieben:Sonnenfinsternis hat geschrieben:Aber nicht nach deiner Zeichnung! Um die von dir textlich/rechnerisch beschriebene Situation zu erreichen müsste Z2 oberhalb von Z1 eingebunden werden.
Also so, wie im unteren Teil der Zeichnung?
Ich seh gerade, dass die Zeichnung noch weiterging - ja, genau wie im unteren Teil Sonnenfinsternis
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