folgende Situation: Im Oktober 2012 (vor 15 Tagen
Ich plane Anfang nächsten Jahres auch noch das Ost-Dach mit einer PV-Anlage zu belegen. Hier kämen dann nochmal bis zu 10,0 kWp hinzu. Aufgrund des EEG werde ich eine deutlich geringere Einspeisevergütung bekommen.
Es stellt sich mir nun folgende Frage: Gelten die Anlagen auf dem West- und dem Ost-Dach als eine oder zwei Anlagen?
Wenn es eine Anlage wäre, müsste ich für die Ost-Seite nochmal mit einer geringen Vergütung rechnen, da ja ab 10kWp der erzeugte Strom aus diesen Anlagen –Teilen nochmal deutlich geringer vergütet wird als der Teil des Stroms, welcher rein rechnerisch vom Anlagenteil bis zu 10 kWp produziert wird.
Wären es zwei Anlagen würde ich 2x den höheren Satz für Anlagen bis 10kWp bekommen.
Danke & Gruss
Dringi






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