Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von orker » 12.09.2010, 12:19
Einen schönen sonnigen guten Tag,
da der Anschluss meiner Anlage nach Fertigstellungsmeldung 6 Wochen gedauert hat, habe ich über meinen Anwalt Schadenersatzansprüche an die E.ON gestellt. Dabei habe ich 2 Wochen als akzeptabel eingestuft und für 4 Wochen Ansprüche gestellt.
Jetzt haben Sie wie folgt geantwortet. Was haltet ihr davon ???
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von KyoSun » 12.09.2010, 12:24
Pech gehabt,hättest die Anlagenplanung und realiesierung rechtzeitig beginnen müssen Gruß Knüllsonne
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von orker » 12.09.2010, 13:07
knüllsonne hat geschrieben:Pech gehabt,hättest die Anlagenplanung und realiesierung rechtzeitig beginnen müssen Gruß Knüllsonne
So lustig finde ich das allerdings nicht. Ich finde 6 Wochen nicht akzeptabel, zumal das Verhalten der E.ON in diesen 6 Wochen mehr als enttäuschend war.
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von P.Voltologe » 12.09.2010, 13:52
Wissen die denn was sie schreiben? Was war am 31.7.2010, Stichtag? Ich weiß es nicht. Wenn die gleiche Sorgfalt beim Recherchieren der Ursachen "ohne schuldhaftes Verhalten" angewendet wurde, dann würde ich schon versuchen die Widersprüche in den internen Abläufen weiter zu erhellen. Natürlich hat man schlechte Karten, wenn man extern dafür gerichtlich verwertbare und haltbare Angaben braucht und diese schließlich in einer Schadensersatzklage auch noch als Beweis anerkannt werden. Ich glaube dieser Weg ist einem privaten Mann/Frau ohne tatsächliches Insiderwissen beim EVU nur durch kostenspielige, im Ergebnis ungewisse Gutachten möglich. Außerdem befürchte ich auch, dass das E'on den längeren finanziellen Atem hat. Was bei manchen E'ons wirkt, ist die Verstrickung in Widersprüchen und Fristen, die deren Verwaltungsapparat nicht abarbeiten kann. In deinem Fall sind die natürlich durch dein Analtsschreiben bereits sensibilisiert und werden sich vermutlich keine Schwäche mehr geben. Dein Statement "Ich finde 6 Wochen nicht akzeptabel, zumal das Verhalten der E.ON in diesen 6 Wochen mehr als enttäuschend war", wirft bei mir die Frage auf, was in den 6 Wochen enttäuschend und damit verwertbar (somit unangemessen) verlaufen ist. Im Grundsatz kommt es aber nicht auf das an, was du akzeptabel (oder eben nicht) findest, sondern was objektiv (durch Dritte) dem EVU schuldhaft zur Last gelegt werden kann. Wenn die sich entlasten können guckst du beim Schadenersatz in die Röhre. Grüße
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von KyoSun » 12.09.2010, 14:36
Na ja,bei über 10 Monaten Planungsphase es nicht gebacken zu bekommen die Anlage zum Stichtag 31.07´10 von der EON anschließen zu lassen sagt aus,das hier in der Anfangsphase gebummelt wurde.Die Entscheidungsfindung (erst First Solar 44,37kWp , bzw.Perfect Energy 57,7kWp HILFE !!!
,dann hier Komplettangebot für 99,9 kWp Anlage, inkl. Bilder
und hier Endlich mit 110 kW am Netz + Probleme und Fragen
hat sich wohl verzögert Gruß Knüllsonne
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von Sonnenstevie » 12.09.2010, 17:17
Verzögerungen dieser Art kommen leider vor und lassen nicht unbedingt auf ein "Bummeln" des Betreibers schließen. Da könnt ich Dir auch eine Story erzählen ... Und da ging es nicht um das erste Projekt!
Egal; E.ON kann sich nicht damit rausreden, dass orker in der Planungsphase Zeit liegengelassen hat. Eine Entlastung (sog. Exculpation) ist möglich. M.E. macht es sich E.ON aber viel zu einfach. So niedrig werden die Gerichte den Nachweis für eine Exculpation (der von E.ON zu führen ist!) nicht hängen. Es ist zu vermuten, dass es sich da nur um eine Standardformulierung aus dem Textbaukasten handelt.
Du warst schon beim Anwalt.
Viel Erfolg und viele Grüße
Stevie
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von jodl » 12.09.2010, 17:21
braucht man garnicht lange diskutieren, alles was relevant ist steht in der Antwort von eon den Anwalt hättest du dir sparen können
Geld kriegst du nur, wenn du der Gegenseite schuldhaftes Verhalten nachweisen kannst
das wirst du wahrscheinlich nicht können, vermutlich
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von Sonnenstevie » 12.09.2010, 17:49
Sorry wenn ich Dir widersprechen muss, aber: E.ON muss den Entlastungsbeweis führen!
Das entspricht den allgemeinen Regeln über die Darlegungs- und Beweislast im Zivilrecht. Du kannst ja nicht bei E.ON reinschauen, um herauszufinden, was da alles schiefläuft. Wenn Dir E.ON die Darlegungs- und Beweislast zuschieben will, handelt es sich nur um eine taktische Maßnahme. Leider wirkt die oft, so simpel wie sie ist.
Viele Grüße
Stevie
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von za-ass » 12.09.2010, 18:07
Ist eigentlich an dieser Stelle nicht mehr wirklich nötig, hänge aber trotzdem noch einen Link zu einem thematisch verwandten SFV-Beitrag an. Ganz klar muss jetzt der Netzbetreiber jetzt mal ein paar Karten auf den Tisch legen. Nicht ganz unwesentlich dürfte bei der Bewertung der Sachlage aber auch sein, inwieweit man von Betreiberseite aus den Inbetriebnahmetermin bereits vorab mit dem Netzbetreiber kommuniziert hat.
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von P.Voltologe » 12.09.2010, 18:50
Sonnenstevie hat geschrieben:Verzögerungen dieser Art kommen leider vor und lassen nicht unbedingt auf ein "Bummeln" des Betreibers schließen. ...
... E.ON kann sich nicht damit rausreden, dass orker in der Planungsphase Zeit liegengelassen hat. Eine Entlastung (sog. Exculpation) ist möglich. M.E. macht es sich E.ON aber viel zu einfach. So niedrig werden die Gerichte den Nachweis für eine Exculpation (der von E.ON zu führen ist!) nicht hängen. Es ist zu vermuten, dass es sich da nur um eine Standardformulierung aus dem Textbaukasten handelt. ... Stevie
Also ich verstehe es nicht ganz, bin aber auch kein Rechtsanwalt. Der Thread-Starter beansprucht Schdenersatz gegen E'On. So wie es sich derzeit abzeichnet muss er wohl eine Klage einreichen (schon hier die erste Hürde!) lassen. Welcher Schaden ist entstanden? Wer hat ihn verursacht? Womit kann ich das begründen? Was wird zur Begründung der Klage, neben dem Sachvortrag, an Beweismittel angeboten? Keine? - weil die E'on sich entlasten muss???? Genau das verstehe ich nicht. Soetwas hört sich für mich seltsam irritierend an. Wie soll ich eine Beklagte dazu bringen für mich günstige Fakten selbst zu liefern? Lässt das Gericht diese Klage überhaupt zu? Derzeit geht es ja auch noch gar nicht um eine irgendwie geartete Bummelei des potenziellen Kläger, sondern um das Verlangen Ausgleichszahlungen von der E'on zu erhalten aufgrund eines (wie auch immer begründeten) Schadens. Vielleicht kannst du zur allgemeinen Verschlauung noch etwas zu diesem Konstrukt der Beweislieferung und der Beweislast erzählen, damit klar wird, wie man im kontrekten Fall E'on zur Offenlegung der internen Vorgänge (wahrheitsgemäß) zwingen kann. Danke vorab. Grüße
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