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Rechnungsstellung per EmailModerator: Mod-Team
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Rechnungsstellung per Email
Motiviert durch die Postings von kpr beabsichtige ich, meine Rechnungen per E-Mail an EON Bayern zu schicken. Voraussetzung für einen Versand per E-Mail ist aber die Zustimmung des Empfängers. Kann man die stillschweigend voraussetzen und wenn ja, hat jemand die passende Email-Adresse von EON zur Hand ?
Re: Rechnungsstellung per Email
Nein. Im Moment bedarf es nicht nur der Zustimmung des Empfängers - die Du konkludent bekommen würdest (mit einem lauten Hurra; jeder Beleg ohne Medienbruch ist ein Erfolg);
vielmehr benötigtst Du NOCH eine qualifizierte elektronische Signatur. NOCH. Rückwirkend zum 1.7. werden diese Anforderungen entfallen. Elektronische Rechnungen werden der Papierrechnung gleichgestellt. Zur Echtheitsprüfung genügen "geeignete organisatorische Vorkehrungen" auf Seiten des Empfängers. (Also.. die ganz normale Rechnungsprüfung, wie sie in jeder Klitsche und in jedem Konzern schon immer praktiziert wird.) Dummerweise hatte der Bundesrat am Gesetz etwas zu mäkeln (u.a. die zweijährige Abgabe der ESt-Erklärung) - und so konnte das Gesetz vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden. Der Entwurf wurde jetzt nachgebessert.. die Zustimmung des Bundesrates ist meines Wissens aber noch nicht erfolgt. (Wer etwas anderes weiss... immer her damit). Eines ist jedoch ein Schildbürgerstreich: Obwohl das Gesetz rückwirkend in Kraft tritt, weist die FinVerw ausdrücklich darauf hin, dass bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch die alte Rechtslage / die alten Anforderungen gelten. Also.. noch ein wenig Geduld. Können nur Tage oder Wochen sein. 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Rechnungsstellung per Email
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Meines Wissens nach, ist das im Bundesrat durch:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Bera ... 68-11.html http://www.bundesregierung.de/Content/D ... chung.html Wann es allerdings im Bundesanzeiger veröffentlicht wird/wurde und damit rechtskräftig wird/wurde, weiß ich nicht. Daraus schließe ich, man sollte dieses Jahr sicherheitshalber noch Papierrechnungen stellen und dann ab 2012 geht es elektronisch ohne Signatur. Fehlt mir immer noch die passende Email-Adresse. Muss ich wohl dann direkt bei EON erfragen...
Re: Rechnungsstellung per Email
Vielen Dank für die Fundstellen!
E-Mail-Adresse direkt bei E.On erfragen. Und gleich mal die Stimmung testen. Normalerweise müssten die feuchte Höschen bekommen, wenn ihnen jemand eine Fakturierung ohne Medienbruch anbietet. Ob man im Einzelfall die neue Rechtslage schon verdaut hat, ist eine zweite Sache. Rein rechtlich kannst Du schon jetzt per Mail ohne Signatur fakturieren. Umstellung zum Geschäftsjahresbeginn ist natürlich auch "chique" 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Rechnungsstellung per Email
Die Email-Adresse lautet übrigens: photovoltaik@eon-bayern.com
Nordost (-114°) 13,44 kWp, DN 35°Ertragsdaten Nord
West (66°) 9,6 kWp, DN 35° Südost (-50°) 3,42 kWp, DN 34°Ertragsdaten West mit a bisserl Süd
Re: Rechnungsstellung per Email
Danke für die Adresse ! Ich bleibe allerdings vorerst bei der Rechnungsstellung per Post. Selbst das klappt schon nicht ("haben nie eine Rechnung bekommen"). Da mag ich mir gar nicht ausmalen, wie das erst mit Emails ist. Zumal der Haken dabei ja auch noch der ist, dass der Rechnungsempfänger einer Rechnungsstellung per Email zustimmen muss.
Re: Rechnungsstellung per Email
Um so etwas zu vermeiden, habe ich bisher (und werde das auch weiter tun Anlage: 26 Aleo S 18 215 W Module mit 5,6 kWp,
SMA SB 5000 TL-20; -50°(fast SO), DN 25° seit 14.9.09 am Netz Nähe Cuxhaven
Re: Rechnungsstellung per Email
Nur dass Rechnungsstellung per Fax noch tückischer sein kann, als per Email. Siehe hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/rechnung-email-fax.html
Re: Rechnungsstellung per Email
Das ist auch eine ganz schlechte Idee.
§14c UStG kann man plakativ mit "Papier mit Steuern schwärzen - kostet Geld" übersetzen. Die Faxrechnung kann vom Empfänger als Original-Rechnung gewertet werden (es sei denn, es ergibt sich aus der Rechnung, daß die Faxrechnung von einem Computer-Fax kommt; wohl kaum.. oder?) Und damit hast Du zwei Originale; der Empfänger hat zwei Belege aus denen er Vorsteuer ziehen kann. Für dieses Risiko haftet in Deutschland der Rechnungsaussteller über 14c - indem er die Steuer dann auch zweimal schuldet. Das Risiko der Aufdeckung mag gering sein; aber wenn - dann gibts kaum ein Zurück. Erst wenn DER STPFL nachgewiesen (!! nachgewiesen = den Beweis geführt) hat, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist, wird die Steuerschuld erlassen. Das geht üblicherweise nur mit Auskünften des FA; die das FA üblicherweise aufgrund des Steuergeheimnisses nicht geben darf und nicht geben wird. Man nennt diese Steuer auch die "Doofen-Steuer" oder "Strafsteuer". Ich würde vor Mail-Rechnungen nicht zurückschrecken. Prinzipiell sind größere Unternehmen darauf ausgerichtet, alle Belege elektronisch zu verarbeiten. Die Papier-Rechnung sollte dort das Problem darstellen - nicht die elektronische Rechnung. Es mag sein, dass die tägliche Praxis aus den letzten Jahren da für verkehrte Welt gesorgt hat, aber gerade ein grosser Konzern wird sich da sicherlich schon gerichtet haben. Schliesslich ist die Verarbeitung einer elektronischen Rechnung deutlich billiger als eine Papier-Rechnung. 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Rechnungsstellung per Email
Muss dem Vorredner da widersprechen. Die Fundstelle entspricht nicht dem jüngsten Stand der Rechtsprechung.
Elektronische Rechnungen sind der Papier-Rechnung gleichgestellt. Der Empfänger hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen die Echtheit sicherzustellen. (Geeignete organisatorische Maßnahmen = genau die Prüfschritte, die jeder Unternehmer bei der Rechnungsprüfung durchführt.) Telefax-Rechnungen sind nur dann elektronische Rechnungen, wenn sie von einem PC-Fax aus versendet worden sind. Wir kommen dann in den obigen Kreislauf: = einer Papierrechnung gleichgestellt; der Empfänger hat die Echtheit zu prüfen. Telefax-Rechnung von einem herkömmliche Telefax-Gerät ("mensch legt Papier in Fax; wählt Nummer, drückt auf Knopf - andere Seite kommt Papier raus") galten schon seit längerem niciht mehr als elektronsich übermittelte Rechnungen. (Diese faszinierende Meinung hatte der BMF für sich exclusiv gepachtet; die Kritik hat keiner mehr gehört. Der deutsche Gesetzgeber hat dem Unfug ein Ende gesetzt, indem er die Vorgabe der EU die elektronischen Rechnungen den Papierrechnungen gleichzustellen hatte, schon vorzeitig ungesetzt hat.) 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
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