Rechnungsstellung per Email

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Rechnungsstellung per Email

Beitragvon Silicat » 25.01.2012, 13:02

@kpr

Danke für die wie immer fundierten Anmerkungen. Noch eine Frage: Wenn der Empfänger behauptet, er hat die erste (Papier-)Rechnung nie bekommen - ist es dann problematisch, ihm diese Rechnung erneut zu schicken (von wegen Rechnung ist dann möglicherweise zwei Mal vorhanden) ? Schließlich haben beide Rechnungen die gleiche Rechnungsnummer.
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Re: Rechnungsstellung per Email

Beitragvon kpr » 25.01.2012, 13:15

Man sollte diese dann immer als "Zweitschrift - auf Ihre Anforderung hin" betiteln. Das schafft Klarheit.
Wir haben hier für sowas einen Stempel (weil von unseren etwa 3.000 Ausgangsrechnungen schmeissen die Briefträger ca. 100 pro Monat böswillig weg)... wenn Du Die 25,- Euro nicht opfern willst..... ich hab mir sagen lassen, es ginge auch mit nem Kugelschreiber ;-)
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Re: Rechnungsstellung per Email

Beitragvon Reinheit » 25.01.2012, 14:51

Silicat hat geschrieben:Nur dass Rechnungsstellung per Fax noch tückischer sein kann, als per Email. Siehe hier: http://www.it-recht-kanzlei.de/rechnung-email-fax.html

Zur Klarstellung: ich will mit dem Faxversand parallel zum Postversand die Einrede erschweren, ein Schreiben sei nicht angekommen. Das ist billiger als ein Einschreiben. Also schreibe ich als erste Zeile im Adressblock: „Vorab per Fax an …!“, drucke es aus, sende es per Fax an den Adressaten, tüte es ein und schicke es auf dem Postweg los. Und natürlich macht mein Faxgerät einen Protokollausdruck mit Datum, Uhrzeit und Faxnummer der versandten und empfangenen Dokumente. :)
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Re: Rechnungsstellung per Email

Beitragvon Silicat » 25.01.2012, 14:59

Bringt nur auch nichts: Wenn das "Faxexemplar" keine echte Rechnung ist, kann es keine Zahlungspflicht auslösen. Dann bist Du genauso weit, wie wenn Du es nur per Post schickst und sie behaupten, es wäre verloren gegangen. Andernfalls zieht der Einwand von kpr mit der Doppelrechnung. Theoretisch zumindest.
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Re: Rechnungsstellung per Email

Beitragvon kpr » 25.01.2012, 18:04

Dein Protokoll kannst Du Dir im besten Fall gerahmt aufs Klo hängen.
Der Versand bei Dir wird überhaupt nicht bestritten (da brauchts kein Protokoll) - und den Eingang beim Empfänger kann das Protokoll nicht beweisen. Alles ausgelutscht.
(Richtig aber auch: Die Beweiswürdigung liegt beim Gericht. Wer das Gericht davon überzeugen will, dass das Telefax 12 mal im Jahr einen Defekt hatte.... der wird ne spannende Urteilsbegründung bekommen.)

"Vorab per Telefax" .. ich würde das interpretieren wie "Nachrichtlich! Keine Rechnung i.S. des UStG. Berechtigt den Empfänger nicht zum Abzug von Vorsteuer." (Nur so wärest Du ja eindeutig aus der Nummer raus, die Steuer nicht zweimal zu schulden)
Womit ich das Ding nehmen würde... und der Rundablage zuführe. Eine Rechnung mit falschem Steuerausweis wird Dir im kaufmännischem Alltag zurückgewiesen. (Juristisch bedenklich. Ich weiss.)

By the way: So theoretisch ist die doppelte Steuerschuld nicht. Wenn meine Damen hier belästigt werden (also.. durch doppelte Rechnungen, aufdringliche / unnötige und nicht gekennzeichnete Kopien der Rechnung an der Mahnung)....
und der Absender meint die höfliche Bitte um Unterlassung einfach ignorieren zu können,
bekommt er das ganze in verbindlichem Ton schriftlich. Mit dem Nachsatz "Orientierungskopie geht an das örtlich zuständige Finanzamt".
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Re: Rechnungsstellung per Email

Beitragvon Silicat » 31.01.2012, 17:55

So, eben meine erste Rechnung per Email gestellt. Mal sehen, ob das mehr Erfolg zeitigt als die Papierversion. Allerdings hege ich da so meine Zweifel...
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