von kpr » 25.01.2012, 18:04
Dein Protokoll kannst Du Dir im besten Fall gerahmt aufs Klo hängen.
Der Versand bei Dir wird überhaupt nicht bestritten (da brauchts kein Protokoll) - und den Eingang beim Empfänger kann das Protokoll nicht beweisen. Alles ausgelutscht.
(Richtig aber auch: Die Beweiswürdigung liegt beim Gericht. Wer das Gericht davon überzeugen will, dass das Telefax 12 mal im Jahr einen Defekt hatte.... der wird ne spannende Urteilsbegründung bekommen.)
"Vorab per Telefax" .. ich würde das interpretieren wie "Nachrichtlich! Keine Rechnung i.S. des UStG. Berechtigt den Empfänger nicht zum Abzug von Vorsteuer." (Nur so wärest Du ja eindeutig aus der Nummer raus, die Steuer nicht zweimal zu schulden)
Womit ich das Ding nehmen würde... und der Rundablage zuführe. Eine Rechnung mit falschem Steuerausweis wird Dir im kaufmännischem Alltag zurückgewiesen. (Juristisch bedenklich. Ich weiss.)
By the way: So theoretisch ist die doppelte Steuerschuld nicht. Wenn meine Damen hier belästigt werden (also.. durch doppelte Rechnungen, aufdringliche / unnötige und nicht gekennzeichnete Kopien der Rechnung an der Mahnung)....
und der Absender meint die höfliche Bitte um Unterlassung einfach ignorieren zu können,
bekommt er das ganze in verbindlichem Ton schriftlich. Mit dem Nachsatz "Orientierungskopie geht an das örtlich zuständige Finanzamt".
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