Seit Anfang des Jahres haben wir ja nun die 70 % Regelung für PV Anlagen (an dieser Stelle mal unabhängig von der Größe und damit von der Verpflichtung). Wie sieht das eigentlich aus - ist der Installateur rechtlich verpflichtet den Kunden schriftlich oder wie auch immer auf diese Regelung aufmerksam zu machen? Oder reichen die Formulare der Netzbetreiber aus, die ja der Kunde und der Installateur unterzeichnen müssen?
Jetzt wo das Gesetz in Kraft getreten ist - würden natürlich auch die Steuergeräte mit in ein Angebot aufgenommen werden. Was ist jedoch mit den Angeboten die vor der Verabschiedung raus gegangen sind? Hier entstehen natürlich Zusatzkosten durch die Steuergeräte. Kann ein Installateur hier in die Pflicht genommen werden - die Mehrkosten zu tragen?
Kennt sich da jemand aus?
Freue mich über jede Info -
LG






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