JayDax hat geschrieben:... wie meine Grundstücksfläche gewertet wird. ...
WER bewertet das denn überhaupt ? Das EVU ? Oder das Bauamt ? Oder wer ?
Ich meine, das müsste erst mal geklärt sein, bevor man anschließend eben bei jener Stelle nachfragt, wie die Fläche, bzw. genauer: die Anlage darauf, einzuordnen ist.
Ist ein Carport überhaupt ein Gebäude ? Ich würde mal annehmen, nein. Wie "Gebäude" definiert ist, müsste aber doch heraus zu bekommen sein.
Ein Blick ins EEG sagt: "Gebäude sind selbständig benutzbare,
überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und vorrangig dazu bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen."
Ein Carport mit Dach ist also vermutlich ein Gebäude, ein Carport ohne Dach ist ... eigentlich nicht einmal ein Carport, auf jeden Fall aber kein Gebäude.
Ich bin da nicht so fit drin, aber wenn deine Fläche nicht (in), an oder auf einem Gebäude ist, wird es dann auch keine entsprechende Vergütung nach dem EEG dafür geben.
Aber mal eben ein Gebäude (Carport) in der Größe zu errichten, dürfte nicht so einfach gehen.