Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von XTerra » 29.06.2012, 21:44
Bei der BSW steht folgendes bzgl. Eigenverbrauch: http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin ... ammenf.pdfKlarstellung: Im Rahmen des Eigenverbrauchs gilt bei Versorgung Dritter („Lieferung an Dritte“), dass die Versorgung nicht über das öffentliche Netz erfolgen darf und für die gelieferte Strommenge eine um 2ct/kWh reduzierte EEG-Umlage erhoben werden muss (analog zur Regelung des sogenannten Grünstromprivilegs).Was hat jetzt diese 2c/kWh reduzierte EEG Umlage für eine Bewandnis und wer muß die wem zahlen?
Zuletzt geändert von Weidemann am 30.06.2012, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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von eggis » 29.06.2012, 22:26
XTerra hat geschrieben:Bei der BSW steht folgendes bzgl. Eigenverbrauch:
Klarstellung: Im Rahmen des Eigenverbrauchs gilt bei Versorgung Dritter („Lieferung an Dritte“), dass die Versorgung nicht über das öffentliche Netz erfolgen darf und für die gelieferte Strommenge eine um 2ct/kWh reduzierte EEG-Umlage erhoben werden muss (analog zur Regelung des sogenannten Grünstromprivilegs).
Was hat jetzt diese 2c/kWh reduzierte EEG Umlage für eine Bewandnis und wer muß die wem zahlen?
Wenn du eine Anlage auf einem fremden Dach errichtest und den Dachverpächter mit Strom aus deiner Anlage belieferst, musst du ihm 1,59ct (aktuell 3,59ct - 2ct) Umlage berechnen und an den ÜNB (EEG-Kontoverwalter) abführen. Wenn du dich selbst mit PV-Strom versorgst, brauchst du keine Umlage abführen.
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von Mühli » 29.06.2012, 22:28
Wenn ich Mieter/Wohnberechtigte in dem Haus habe, auf dem die Anlage errichtet ist und das Haus mir gehört...muss ich auch zahlen?
Gruß
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von eggis » 29.06.2012, 22:30
Mühli hat geschrieben:Wenn ich Mieter/Wohnberechtigte in dem Haus habe, auf dem die Anlage errichtet ist und das Haus mir gehört...muss ich auch zahlen?
Gruß
Alle außer dem Betreiber der Anlage sind "Dritte". Ist doch klar zu verstehen. 
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von Mühli » 29.06.2012, 22:33
Man könnte jetzt wohl dort nen Zweitwohnsitz oder so anmelden....geht finanziell vermutlich nach hinten los.
Is aber sehr sinnfrei....EEG-Umlage auf Ökostrom während die Großverbraucher nix zahlen müssen. Geil. Das muss unsere arme Industrie nen Haufen Limousinen und Urlaube gekostet haben. Geht ihnen aber wirklich schlecht, die sind kurz vorm abkacken, die ganzen Rekordgewinne, was sollen sie nur mit dem ganzen Geld machen....
Gruß
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von eggis » 29.06.2012, 22:36
Mühli hat geschrieben:Man könnte jetzt wohl dort nen Zweitwohnsitz oder so anmelden....geht finanziell vermutlich nach hinten los.
Is aber sehr sinnfrei....EEG-Umlage auf Ökostrom während die Großverbraucher nix zahlen müssen. Geil. Das muss unsere arme Industrie nen Haufen Limousinen und Urlaube gekostet haben. Geht ihnen aber wirklich schlecht, die sind kurz vorm abkacken, die ganzen Rekordgewinne, was sollen sie nur mit dem ganzen Geld machen....
Recht hast du Mühli. 
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von open source energy » 29.06.2012, 23:59
Mühli hat geschrieben:Man könnte jetzt wohl dort nen Zweitwohnsitz oder so anmelden....geht finanziell vermutlich nach hinten los.
Is aber sehr sinnfrei....EEG-Umlage auf Ökostrom während die Großverbraucher nix zahlen müssen. Geil. Das muss unsere arme Industrie nen Haufen Limousinen und Urlaube gekostet haben. Geht ihnen aber wirklich schlecht, die sind kurz vorm abkacken, die ganzen Rekordgewinne, was sollen sie nur mit dem ganzen Geld machen....
Gruß
Zumal ja viel profitieren und dank PV nun sehr günstig Strom am Spot kaufen können
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von maza » 30.06.2012, 09:11
Hallo,
gilt das mit der Umlageabführung für Dritte auch für Anlagen die in 2010 in Betrieb gingen?
Gruß Maza
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von eggis » 30.06.2012, 09:35
Moin maza, maza hat geschrieben:gilt das mit der Umlageabführung für Dritte auch für Anlagen die in 2010 in Betrieb gingen?
vermutlich nicht, da sich in früheren EEG-fassungen keine Regelung finden lässt. Erst im 2012er EEG (ab 01.01.2012) findet sich folgender Paragraph... § 37 (3) EEG 2012 „Vermarktung und EEG-Umlage“ Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird, sofern dieser 1. von einer dritten Person geliefert wird...
Elektrizitätsversogungsunternehmen sind nach der Ausgleichsmechanismusverordnung verpflichtet die Umlage auf den Strompreis aufzuschlagen.
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von PV-Berlin » 30.06.2012, 11:29
Diese Klausel ist simpel zu umgehen! Für kleine Anlagen macht man halt eine GBR. Die ist rechtlich (steuerlich) so aufgestellt, dass es keine echte Trennung zwischen Einzelperson und GBR gibt.
Eine GBR. kann auch aus 30 Mietern und einem Investor bestehen. Der hat dann 99% Anteil und die Mieter 1%. Dann sollte der Strombezug aus der PV Anlage als "Entnahme" zu bewerten sein. Über die Einzelheiten wird sich Freund kpr & Co. gerne den Kopf zerbrechen.
Bei PV Anlagen die größer sind und nur einen Stromkunden haben, geht es über Leasing oder u.U. noch simpler über Mietverträge! Wenn ich 60.000 m2 Lagerfläche vermieten kann, dann kann ich auch 900 KWp PV an den gleichen Nutzer vermieten.
Da können sie auch kaum quer schissen, ansonsten ist der Kollateralschaden bei den diversen Modellen unüberschaubar.
Wir werden einen Zubau in 2012 von >30 GWp sehen. Tendenz bis 2015 Richtung > 50 GWp. Ab 2020 Werden wir einen Zubau an PV von deutlich über 100 GWp sehen. Bis 2015 wird PV die 5 Cent Hürde knacken. *5% Zins bei nur 12 Jahren Amortisation.
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