Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von Weidemann » 01.07.2012, 18:05
bei der Tochter gibts wohl kein Problem mit Schenkungssteuer, aber mir fällt grad ein dass die eh nur greifen würde, wenn du was privates verschenkst. Der Strom ist aber (so du die Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst) Geschäftsausgabe, die deine Tochter wohl oder übel versteuern muss...
Aber wegen der EEG-Umlage würd ich erstmal keine Pferde scheu machen und abwarten was kommt. Solang niemand was sagt, gibts kein Problem. Und ich sehe nicht, was das Finanzamt für ein Interesse hätte, die Umlage "einzutreiben" (die sind die einzigen mit den nötigen Daten)... Mal sehen, ob die ÜNB oder wer auch immer das überhaupt angehen.
sonnige Grüße, -Weidemann-
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von buergersolar » 01.07.2012, 22:21
Das Finanzamt meldet dem ÜNB sicher nichts wegen dem Eigenverbrauch durch Dritte... Das EEG gehört nicht zu den Gesetzen, die die im Kopf haben.
Sonnige Grüße
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von Estomil » 16.10.2012, 18:08
Gibts nun neue erkenntnisse? -Muss wirklich eine Umlage bei verbrauch durch dritte abgeführt werden? -Wer treibt das Geld ein? -Und wer kontrolliert das ganze? -Gilt dies auch Rückwirkend für altanlagen oder ab welchem Datum?
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von chaoscodevirus » 21.10.2012, 20:55
Also, ja eine um 2 Ct verminderte (Zauberwort Grünstromprivileg) EEG- Umlage muss über ein EEG-Konto abgeführt werden, bei Lieferung an Dritte. Der ÜNB schreibt monatich eine Rechnung und zieht das Geld von dem lieben Bankkonto ein. Alles auf Basis selbst erstellter Prognosen.... und natürlich muss man nach Lieferjahr einen geprüften Nachweis erbringen.. Viel Spaß!!! Ist wirklich den Aufwand für paar kW nicht wert..... Viel Spaß beim Anmelden als Grünstromlieferant und der ganzen Bürokratie beim ÜNB.... Achso natürlich geht das ganze Spiel erst ab 01.01.2009 
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von Estomil » 23.10.2012, 09:56
Dann wunder ich mich allerdings, warum der EVU sich bisher nicht gemeldet hat und auch keine umlage einzieht. vermutlich haben die die ganze systematik selbst noch nicht auf dem schirm. Dass wir eigenverbrauch betreiben sollten die Herren ja normalerweise wissen aufgrund der Meldung für den Eigenverbrauch sowie dem zählereinbau
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von atlantikstrand » 23.10.2012, 12:59
Estomil hat geschrieben:Gibts nun neue erkenntnisse? -Muss wirklich eine Umlage bei verbrauch durch dritte abgeführt werden? -Wer treibt das Geld ein? -Und wer kontrolliert das ganze? -Gilt dies auch Rückwirkend für altanlagen oder ab welchem Datum?
Die erste Frage ist geklärt, bei den andere Fragen bin ich auch noch ratlos. Bei mir hat jedenfalls noch niemand EEG-Umlage gefordert. Ich hatte das Thema mal in der Photon-Redaktionssprechstunde nachgefragt. Keine Hilfe. Ich warte nun noch ab, wie die Strompreise 2013 liegen und wechsel dann wahrscheinlich zum 1.1.2013 wieder auf Volleinspeisung. Soll ja angeblich ohne Zählerumbau gehen.
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von Mühli » 23.10.2012, 17:50
Wie ist denn das mit den "dritten"
Beispielsweise eine Anlage auf einem Haus montiert, das einem gehört, in dem aber andere wohnen, also Wohnrecht haben (keine Mieter)
Könnte man sich da nicht mit Zweitwohnsitz melden? Oder schneidet man sich ins eigene Fleisch?
Finds zum kotzen, dass die großen Verschwender gar nix bezahlen und man selber noch für Ökostrom zahlen soll.
Gruß
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von chaoscodevirus » 23.10.2012, 23:24
 Zum Thema EEG- Umlage, dass interessiert den Netzbetreiber herzlich wenig, den Übertragungsnetzbetreiber hingegen schon, der ermittelt nämlich die Umlage. Vor dem Inkrafttreten des EEG 2012 musste auch für Eigenverbrauch durch Dritte keine EEG- Umlage abgeführt werden, genauso wie alle unsere lieben Ökostromanbieter da im alten EEG die Höhe des Grünstromprivilegs gleich Höhe der EEG- Umlage war......somit ist das Thema ganz frisch...  Viel Spaß damit weiterhin....
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von eggis » 24.10.2012, 08:40
Mühli hat geschrieben:Wie ist denn das mit den "dritten"
Beispielsweise eine Anlage auf einem Haus montiert, das einem gehört, in dem aber andere wohnen, also Wohnrecht haben (keine Mieter)
Könnte man sich da nicht mit Zweitwohnsitz melden?
Ich vermute mal es geht bei der Definition des "Dritten" um den Anschlussnehmer/-nutzer und nicht um die Meldeadresse. Nichts Genaues weiß man nicht. 
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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von baymuc » 02.11.2012, 15:32
Die Möglichkeit die EEG-Umlage über Mietmodelle, etc. zu vermeiden gibt es solange, bis der Gesetzgeber hier einen Riegel vorschiebt. Heute bewegen wir uns im grauen, da rechtlich nicht geregelten Bereich. Dass der Gesetzgeber hier Schritte unternehmen wird ist anzunehmen, wie ein vom Bundesministerium für Umwelt in Auftrag gegebenes Gutachten vermuten lässt: "Juristische Prüfung der Befreiung der Eigenerzeugung von der EEG-Umlage nach § 37 Absatz 1 und 3 EEG" http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/kurzgutachten_eeg-umlage_2012_bf.pdfDieses kommt zu einer negativen Einschätzung der EEG-Befreiung. Ob der Gesetzgeber dieser folgen wird und vor allem wann ist natürlich offen, lässt aber nichts gutes ahnen...
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