Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von solarsurfer2012 » 04.07.2012, 17:33
Hallo, ich plane gerade privat eine weitere PV-Anlage, ca. 150 kWp, Dach werde ich pachten. Nach den aktuellen Vorgaben des EEG sollen ja für Anlagen, die zwischen 10 und 1.000 kWp liegen, ab dem 1.1.2014 nur 90 % des erzeugten Stroms vergütet werden. Weiss jemand hier, ob man somit für die ersten 10 kWp 100% vergütet bekommt und dann für die restlichen 140 kWp nur 90% oder gilt diese Regelung nur für Anlagen die sich mit ihrer Gesamtkapazität innerhalb dieser Grenzen bewegt?
D.h. eine 1,5 MW Anlage, würde diese 100% des Stroms vergütet bekommen oder würde dies aufgeteilt in die ersten 10 kWp = 100% Vergütung, die nächsten 990 kWp = 90% Vergütung und die letzten 500 kWp = 100% Vergütung?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
-
solarsurfer2012
- Neu hier

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 04.07.2012, 17:08
- PV-Anlage [kWp]: 99
- Info: Betreiber
von eggis » 04.07.2012, 19:55
Moin Solarsurfer und Willkommen! Meiner Kenntnis nach sind die Leistungsgrenzen 'hart' zu interpretieren. Bei Überschreitung gilt die 90% Vergütungsgrenze für die gesamte Anlage oder ab 1MWp eben nicht mehr. Das Thema finde ich aber interessant, da ich hier Probleme mit meinem Rechtsempfinden hinsichtlich der Gleichbehandlung habe. Warum soll jemand 4000kWh (~40kWp) vermarkten, wenn man dieses bei 100.000kWh (~1MWp) nicht mehr muss? Es ist doch einfacher große Mengen zu vermarkten. Ob´s hier Klagen geben wird? ...vorstellbar! 
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
-

eggis
- Moderator
-
- Beiträge: 18289
- Registriert: 09.10.2007, 22:30
- Wohnort: bei Lübeck
- PV-Anlage [kWp]: 6,9
- Info: Betreiber
von Bento » 04.07.2012, 23:39
solarsurfer2012 hat geschrieben:Nach den aktuellen Vorgaben des EEG sollen ja für Anlagen, die zwischen 10 und 1.000 kWp liegen, ab dem 1.1.2014 nur 90 % des erzeugten Stroms vergütet werden.
Nachfolgend ein Auszug aus der alten EEG-Fassung, die in den Vermittlungsausschuss gegangen ist: § 33 Marktintegrationsmodell für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (1) Die Vergütung nach § 32 Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3, ist in jedem Kalenderjahr für Strom aus Anlagen 1. mit einer installierten Leistung bis einschließlich 10 Kilowatt begrenzt auf 80 Prozent der insgesamt in diesem Kalenderjahr in der Anlage erzeugten Strommenge, 2. mit einer installierten Leistung von mehr als 10 Kilowatt bis einschließlich 1 Megawatt begrenzt auf 90 Prozent der insgesamt in diesem Kalenderjahr in der Anlage erzeugten Strommenge.
Wenn sich Satz 2 in der jetzt verabschiedeten Version nicht komplett geändert haben sollte, dann wird die 90% Grenze wohl über den Ertrag der kompletten Anlagengröße gehen, also von 0,01 kWp bis 1.000 kWp. Demnach müsste eine 1.001 kWp-Anlage (und größer) allerdings komplett zu 100% vergütet werden und das wäre eigentlich unlogisch bzw. ungerecht. Mal schauen, was das neue Gesetz und die Clearingstelle sagen werden!
Viele Grüße Bento
Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden. (Arnaud Desjardins)
-

Bento
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 2310
- Registriert: 08.10.2006, 16:09
- Wohnort: Münsterland
- Info: Betreiber
von solarsurfer2012 » 05.07.2012, 18:29
Hallo, das ging aber schnell, vielen Dank für die ersten Rückmeldungen! Weiss jemand, ob es von der Clearingstelle schon Reaktionen gibt? (Ist sicherlich noch zu früh) Ich suche schon seit Tagen im Netz, ob es dahingehend eventuell schon Äußerungen von Experten/RA gibt, aber habe leider noch nichts gefunden.
-
solarsurfer2012
- Neu hier

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 04.07.2012, 17:08
- PV-Anlage [kWp]: 99
- Info: Betreiber
von Bento » 05.07.2012, 18:58
Ich verstehe dein Problem nicht so ganz! Hängt deine Wirtschaftlichkeit jetzt daran, ob die Erträge der ersten 10 kWp (einer 150 kWp-Anlage) zu 90 oder 100% vergütet werden?
Nur mal so als Überschlag: Worst case wäre, wenn du für die ersten 10 kWp nur 90% der Erträge vergütet bekommst, statt 100%. Du hättest also bei 10 kWp 10% "Verlust"; das würde dann 1 kWp weniger entsprechen. Nun bekommst du aber für dieses eine kWp immer noch mind. 5 Cent/kWh vergütet (statt 15,21 im Mittel bei Inbetriebnahme 01.09.12), sodass deine wirkliche Einbuße nur dem Ertrag von ca. 0,67 kWp entsprechen würde.
Wenn ich das jetzt mal auf 20 Jahre hochrechne, dann komme ich auf einen "Fehlbetrag" von ca. : 20 Jahre x 0,67 kWp x 900 kWh x 0,1521 = 1.834,33 €/kWp. Daran kann eigentlich bei der Anlagengröße keine Wirtschaftlichkeit scheitern!
Irgendwann wird die Clearingstelle sich schon dazu äußern, aber darauf willst du doch nicht warten, oder? Jeder Monat länger könnte dir mehr Einbußen bringen!
Viele Grüße Bento
Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden. (Arnaud Desjardins)
-

Bento
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 2310
- Registriert: 08.10.2006, 16:09
- Wohnort: Münsterland
- Info: Betreiber
Zurück zu EEG / Einspeiseverträge
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste
|