Leistungsreduzierung ab 2011

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon sachenmicha » 21.07.2010, 10:21

Hallo,

ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen ob es eine Leistungsreduzierung bei Solaranlagen >100KW ab 2011 geben wird und wie diese Aussehen muss.

danke
sachenmicha
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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon za-ass » 21.07.2010, 15:40

sachenmicha hat geschrieben:Hallo,

ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen ob es eine Leistungsreduzierung bei Solaranlagen >100KW ab 2011 geben wird und wie diese Aussehen muss.

Ich gehe mal davon aus, dass du mit Leistungsreduzierung die reduzierte EEG-Vergütung meinst?!

Die Degression der EEG-Vergütung hängt ja am Vorjahreszubau; für 2011 also der Zubau in 2010.
Hier gibt es - so will es der Gesetzgeber - eine Sonderkonstellation: der Zubau 2010 bemisst sich an dem der BNetzA gemeldeten Zubau vom 01.06.-30.09.2010; dieser wird dann einfach mal 3 genommen und man hat eine Zahl :roll: für den Zubau 2010.
Da es jetzt schon ernstzunehmende Schätzungen gibt, die einen derart berechneten Zubau bei > 7 GWp sehen, ist wohl mit der höchsten Degressionsstufe von 13% zu rechnen.

In dieser Tabelle kannst du die 2011er EEG-Vergütung ablesen; für 2011 habe ich 3 verschiedene Degressinsszenarien aufgenommen, wobei die wahrscheinlichste Variante die 13%-Degression darstellt, die unwahrscheinlichste die 11%-Degressionsvariante ist.
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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon sachenmicha » 21.07.2010, 18:36

Danke für die Antwort. Aber ich meinte die Regulierung, die man dem Netzbetreiber gewähren muss, damit er sein Netz regeln kann. Ich glaube die Geräte, die in neue Anlagen eingebaut werden heißen Funkrundsteuerempfänger oder so. Ich habe weiter gehört, dass man ab 2011 auch alt Anlagen ümrüsten muss um die volle Vergütung weiterhin zu bekommen.
Hab mich vorhin wohl missverständlich ausgedrückt.

gruß M
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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon Freeze » 21.07.2010, 19:36

Wo hast du das denn gehört mit der rundsteueranlage?Vielleicht ein link?


MFG

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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon sepp811 » 21.07.2010, 19:54

Dürfte um das Einspeisemanagement nach §11 EEG gehen. Wie an anderer Stelle im Forum diskutiert, läuft hier gerade ein Verfahren bei der Clearingstelle, da nicht mal klar ist ob nach dem derzeitigen Gesetz die Photovoltaik überhaupt unter diese Regelung fällt. Somit wird es nicht möglich sein, eine Aussage für 2011 zu machen. Falls die Anlagen aber darunter fallen, ist es schon nach dem derzeitigen EEG so, dass die Anlage nicht unter die Vergütungspflicht fällt, falls die Bedingung nicht erfüllt ist. Hier muss jetzt erst mal das Verfahren abgewartet werden, wie die Clearingstelle den Anlagenbegriff (=Modul und das hat keine 100kW) und die Leistungsangabe von 100kW anderseits wertet.
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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon gruennetz » 21.07.2010, 20:19

Diese Regelung trifft bereits für alle EEG Neuanlagen über 100 kW ab 01.01.2009 zu. Von einer PV Ausnahme habe ich im Gesetz nichts gelesen. In der Praxis macht es bei PV natürlich wenig Sinn, daher sollen vorrangig Anlagen heruntergefahren werden, die man steuern kann, wie Wind oder Gas.
Gruß
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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon sepp811 » 21.07.2010, 21:52

gruennetz hat geschrieben:Diese Regelung trifft bereits für alle EEG Neuanlagen über 100 kW ab 01.01.2009 zu. Von einer PV Ausnahme habe ich im Gesetz nichts gelesen. In der Praxis macht es bei PV natürlich wenig Sinn, daher sollen vorrangig Anlagen heruntergefahren werden, die man steuern kann, wie Wind oder Gas.
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Ja, jetzt hast du das Problem erkannt. Es steht nichts bezüglich PV drin. Also müsste es gelten oder es war vom Gesetzgeber vermutlich so gewollt das es gilt. Anderseits ist aber die Rede von "Anlagen" über 100kW und die Anlage ist nach den Begriffserklärungen bei der PV eindeutig das Modul, hier ist sich die Rechtsinterpretation einig. Und Module mit 100kW gibts nicht. Das ist eben die Ungereimtheit, die die Clearingstelle zu klären hat. Würde es im Gesetz heißen, dass es für die Summe von Anlagen mit einer Leistung von 100kW an einem Verknüpfungspunkt gilt, wäre die Sache total klar und logisch. Aber das ist nicht der Fall. Selbst wenn jetzt nur geklärt wird, dass irgendeine Gesamtheit zählt, wäre der Fall z. B. interessant, wenn eine große Anlage z. b. im Rahmen einer Bürgersolaranlage auf mehrere Eigentümer aufgeteilt ist, also z. B. 3x50kW über getrennte Messungen verschiedener Eigentümer, das ist wohl im Moment total in den Sternen wie das zu handhaben ist. Interessant ist auch der Fall (z. B. bei Sägewerksbetreibern in der Praxis) mit 50kW Wasserkraft und 50 kW PV über einen Anschluss an der Trafostation... Ich denke, dass meine Definition die Beabsichtigte ist, aber das steht nicht so im EEG. Also abwarten was die Clearingstelle dazu feststellt. Wenn man den Anlagenbegriff buchstabengenau nimmt, wäre die PV tatsächlich automatisch ausgenommen.
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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon gruennetz » 22.07.2010, 23:54

Dem steht gegenüber, dass auch PV-Anlagen grösser 100 kW zur reg. Leistungsmessung verpflichtet sind. Würde der o.g. Ansatz grundlegend sein, bräuchten PV Anlagen > 100 kW nicht gemessen zu werden und sich auch nicht an Netzausbaukosten bei >30 kW zu beteiligen, da ja jedes Modul kleiner ist. Ebenso könnte ein Biogasanlagenbetreiber argumentieren, der 3 Generatoren à 95 kW parallel betreibt. Jede einzelne Anlage= Modul ist kleiner 100 kW. Der Text spricht in der Mehrzahl von Anlagen und in der instl. Leistung in Einzahl. Dies ist eine Zusammenfassung von vielen Modulen zu einer Gesamtleistung. Über die Sinnhaftigkeit bei PV brauchen wir uns nicht zu unterhalten, ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber wünscht, dass alle grösseren PV Anlagen mit elektr. Markisen ausgestattet werden, auf deren Ausfahren der Netzbetreiber die Steuerungshoheit hat.

1.2 Technische und betriebliche Vorgaben
(1) Anlagenbetreiber sind nach § 6 Nr. 1 EEG verpflichtet, EEG-Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von mehr als 100 kW mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf.

Gruß
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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon Freak » 24.07.2010, 18:57

Also nochmal: Vergütung wird auch 2011 WIEDER der Degression unterworfen. Richtig ist auch ,dass PV-Anlagen ab 100 KW Vorrichtungen zur Abregelung benötigen. Etwas ganz Anderes fällt mir auf: ::::Wie hast Du die Anlage beim Zentral-Register registrieren lassen ? ?????S eit 2009 gibt es die Meldung ins Anlagen-Register der BNAg. Hierfür gibt es das Meldeformular und Erläuterungen zB der resultierenden Anlagengrösse. Bitte nachsehen: Ganz klar geregelt ist, dass die Summe der auf einem Gebäude im 12-Monat-Zeitraum installierten Module als EINE Anlage gelten. Eigentumsverhältnisse interessieren hier nicht. Selbst wenn mehrere Messungen installiert werden, bleibt es EINE ANLAGE.
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Re: Leistungsreduzierung ab 2011

Beitragvon Tugu » 27.10.2010, 12:41

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