Freak hat geschrieben:Also nochmal: Vergütung wird auch 2011 WIEDER der Degression unterworfen. Richtig ist auch ,dass PV-Anlagen ab 100 KW Vorrichtungen zur Abregelung benötigen. Etwas ganz Anderes fällt mir auf: ::::Wie hast Du die Anlage beim Zentral-Register registrieren lassen ? ?????S eit 2009 gibt es die Meldung ins Anlagen-Register der BNAg. Hierfür gibt es das Meldeformular und Erläuterungen zB der resultierenden Anlagengrösse. Bitte nachsehen: Ganz klar geregelt ist, dass die Summe der auf einem Gebäude im 12-Monat-Zeitraum installierten Module als EINE Anlage gelten. Eigentumsverhältnisse interessieren hier nicht. Selbst wenn mehrere Messungen installiert werden, bleibt es EINE ANLAGE.
und zwar AUSSCHLIEßLICH zur Bestimmung der Vergütungshöhe.
Sonnige Grüße






0.00 (0 Bewertungen)
| 