Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von Wow » 18.01.2012, 19:30
Hallo bin seit November 2011 am Netz. Zähler wurde gewechselt mit Eigenverbrauch. Bin auch seit Nov. 2011 bei der Bundesnetzargentur gemeldet. Nun warte ich seither auf das Begrüßungsschreiben von EON. Habe bis dato keine Abschlagszahlung oder sonst was erhalten. Ledeglich die MWST. habe ich zurück erhalten.
Was soll ich tun ? Weiterhin warten oder EON mal eine Rechnung schreiben ? Was meint ihr ???
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von Heiko Krause » 18.01.2012, 21:32
Hallo wow
meine PV - Anlage ist seit 18. November am Netz von e.on und auch bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Vor ca. 3 Wochen kamen 2 Briefe von e.on ... einer war das "Begrüßungsschreiben" mit den nach der Anlagengröße errechneten Abschlagszahlungen ... beim zweiten Brief waren 3 Formulare zum Ausfüllen dabei. 1. Kontodaten, Bankverbindung etc. 2. Neue Steuernummer vom Finanzamt 3. Nachweis der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (einfach eine Kopie der Anmeldungsbestätigung beifügen)
Seit diesem Zeitpunkt habe ich von e.on nichts mehr gehört und auch noch keine Abschlagszahlung erhalten. Ich werde aber auch noch nichts weiter unternehmen, da gerade zum Jahresende eine wahre Auftragsflut bei den Energieunternehmen eingegangen ist und die Sachbearbeiter mit Sicherheit alle Hände voll zu tun haben. Hier im Forum steht ein Bericht, das zum Jahresende 3000 Megawatt !!! Neuanlagen bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurden, was in etwa 40 % eines ganzen Jahres entspricht. Dem entsprechend sollte man meiner Meinung nach auch etwas Geduld haben ! Eventuell mal bei e.on anrufen und freundlich nach dem Stand der Dinge fragen, aber gleich eine Rechnung schreiben ... ???
Sonnige Grüße, Heiko
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von Silicat » 18.01.2012, 22:44
Heiko Krause hat geschrieben:Eventuell mal bei e.on anrufen und freundlich nach dem Stand der Dinge fragen, aber gleich eine Rechnung schreiben ... ???
Wäre ja auch ein unmögliches Verhalten für einen Unternehmer... 
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von Franz-F » 19.01.2012, 07:03
Hallo, der Zählerstand zum 31.12. muss ja eh bis zum 28.02 gemeldet werden.... verbinde es doch einfach und schreibe eine Rechnung für den bis zum 31.12. erzeugten Strom. Sofern du nicht einfach mal anrufen willst 
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von Mifri » 19.01.2012, 18:47
Moin
Na, dann bin ich ja auch mal gespannt, wann sich E.ON bei mir melden wird. Zählersetzung war Anfang Januar 2012, allerdings erfolgte die Inbetriebnahme im Dezember 2011.
Das Argument, dass die EVU´s zum Jahresende so viel zu tun haben, kann ich übrigens nicht teilen, weil 3 Tage nach Zählersetzung die Rechnung dafür bei mir im Briefkasten lag. Wenn es also im das Geld vom Kunden geht, arbeiten Sie offensichtlich schneller, als wenn es dann um Zahlungen an den Kunden geht.
Immerhin muss man die im Moment noch ausbleibenden Abschlagzahlungen bei der Finanzierung nun vorstrecken, was vielleicht nicht bei Jedem auf die Dauer einfach sein kann. Ich persönlich möchte auch nicht erst nach 6 Monaten meine erste Abschlagzahlung erhalten.
Gruß
Mirco
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von Strahli » 19.01.2012, 19:59
Für die Rechnung ist das regional zuständige Netzcenter der EON zuständig! Die schreiben dann die Rechnung für die Inbetriebnahme und Erfassen die Daten im System. Dann ist die Abrechnungsstelle der EON dran, das Begrüßungsschreiben ect. zu versenden.
Aber da sieht´s im Moment düster aus, wie ich das heute in einem Telefonat wieder erfahren musste....
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von Elektro und Umwelt » 19.01.2012, 20:52
Wenn tatsächlich zum Jahresende 3GW "angeschlossen" wurden, liegen auch Anträge für 3GW vor die irgend jemand bearbeiten muss. Selbst bei Kleinanlagen im Hausbereich werden mittlerweile umfangreiche Netzberechnungen gemacht, dass dauert einfach. Eine Rechnung schreiben ist dagegen vergleichsweise leicht. Ein freundlicher Anruf schadet aber sicher nicht, hin und wieder soll ja auch schon etwas verloren "gegangen" sein. Gruß E&U
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von Elektron » 19.01.2012, 20:54
Hallo, wieso warten auf die Nachricht oder sich mit Hotlines der VNB's herum ärgern? Handeln ist das Schlagwort! Sich wie ein Unternehmer verhalten! Ein Unternehmen (PV-Betreiber) das Ware liefert (Strom) wartet nicht auf den Kunden (VNB), bis er sich meldet und fragt, wann er und wie er zahlen darf! Ähnliches Beispiel unter E.ON Bayern - Wie lange bis zum ersten Geld?Gruß Elektron
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von Wow » 20.01.2012, 05:35
wie lautet die genaue Adresse von EON Bayern wo ich die Rechnung hinschicken kann ? Hotline habe ich angerufen, aber 1. furchtbarlange Warteschleife 2. wenig Drang von EON, das bald mal ein Schreiben ankommen könnte bei mir ( wegen sehr hoher Anzahl von Neueinspeiser ! )
Was muß ich alles bei der Rechnung angeben ? - Registierungsnummer Bundesnetzargentur - Steuernummmer - Bankverbindung - Fristsetzung für Zahlungseingang
Gruß
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von Franz-F » 20.01.2012, 06:48
Hallo,
bezüglich Rechnung schau mal in § 14 Umsatzsteuergesetz. Da steht alles drin, was erforderlich für die Rechnung ist.
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