Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von Alexander78 » 22.01.2012, 17:25
Reinheit hat geschrieben:@ Alexander78: Um nur mal einen Aspekt aufzugreifen: wenn Du darauf verzichtest, Vorsteuer geltend machen zu können, verzichtest Du darauf, die 19% Umsatzsteuer, die Dein Solateur auf den Nettobetrag seiner Rechnung aufgeschlagen hat, vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Das sind fast 16% des Rechnungsbetrags! Schwimmst Du wirklich so im Geld, daß Du darauf verzichten kannst? Dann Glückwunsch!
Es geht hier um die Vergütungsrechnung von den Stadtwerken und nicht um die Rechnung von unserem Solateur der uns die Anlage auf´s Dach gebaut hat. Den Arbeitslohn des Solateur kann man ja von der Steuer absetzen, das Geld verschenke ich nicht.
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von kpr » 22.01.2012, 18:27
ich gebs auf.
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von liselotte » 22.01.2012, 19:24
hallo Alexander 78 Unterstelle IB-Jahr 2011 dann kommt heraus:
Netto f Energielieferung 150,33 € UST 37,24 - 8,68 = 28,56 € Dir verbleiben 178,89 € wenn...Messung nix Koschd Gruss Liselotte
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von Alexander78 » 22.01.2012, 19:36
kpr hat geschrieben:ich gebs auf.
Ich kann gut verstehen das du aufgibst, ich möchte nun niemanden zu Nahe kommen, aber hier wird mir nun immer geschrieben das ich womöglich keine Ahnung habe als Unternehmer (Steuerlich). Wenn ich das einem Steuerberater machen lasse lerne ich daraus auch nichts. Wie ich sehe seit ihr auch alle Betreiber einer PV-Anlage und müsst die Vergütung Steuerlich abführen. Ich dachte nur das hier Forum sich Leute finden die mir bei den Steuerlich helfen können. Da das eben absolutes Neuland für mich ist... obwohl ich meine Steuererklärung immer selber mache und auch immer was zurückbekomme, die PV-Anlage kommt nun noch dazu und möchte da auch nichts Steuerlich falsch abführen. Gruß Alexander
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von Alexander78 » 22.01.2012, 19:57
liselotte hat geschrieben:hallo Alexander 78 Unterstelle IB-Jahr 2011 dann kommt heraus:
Netto f Energielieferung 150,33 € UST 37,24 - 8,68 = 28,56 € Dir verbleiben 178,89 € wenn...Messung nix Koschd Gruss Liselotte
Hallo Liselotte, wie kommst du auf die 150,33€?
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von Reinheit » 22.01.2012, 20:17
Alexander78 hat geschrieben:…. Es geht hier um die Vergütungsrechnung von den Stadtwerken und nicht um die Rechnung von unserem Solateur der uns die Anlage auf´s Dach gebaut hat. Den Arbeitslohn des Solateur kann man ja von der Steuer absetzen, das Geld verschenke ich nicht.
Da liegst Du leider falsch. Die Vergütungsrechnung von den Stadtwerken und die Rechnung von Deinem Solateur hängen sehr wohl zusammen. Wenn Du die Vorsteuer zurückhaben möchtest, mußt Du auch Umsatzsteuer für Deine Einnahmen aus der PV-Anlage ans Finanzamt zahlen. Das ist aber ein durchlaufender Posten, weil wenn Du das tust, kannst (und solltest!) Du sie auch dem VNB, der Deinen Strom kauft, in Rechnung stellen, und der zahlt die dann auch. Wenn Du das nicht so handhabst, kannst Du die Vorsteuer aus der Rechnung des Solateurs auch nicht erstattet bekommen. Denk mal drüber nach.
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von kpr » 22.01.2012, 20:26
Wenn es für Dich ein Erfolg ist, nach einer ESt-Erklärung was wieder zu bekommen, dann hab ich nen Tip für Dich: Schreib dem FA, dass Deine Anlage in 2012 vermutlich 50.000 Euro Gewinn abwerfen wird. Dir werden sofort ESt-Vorauszahlungen aufgebrummt - und die Rückzahlung beim nächsten Steuerbescheid ist dann für Dich wie Weihnachten und Ostern auf einen Tag.
Der ernst gemeinte Rat: Bei Dir liegt das Kind schon im Brunnen. Es wieder rauszuholen und zu reanimieren wird nicht ganz leicht - ist aber NOCH möglich. Dazu bist Du aber bei einem Berater am besten aufgehoben. Deine Entscheidung zur KUR ist objektiv falsch. Du verbrennst 19% aus Deinem Bruttokaufpreis bzw. 16% von Deinem Bruttokaufpreis. Noch lässt es sich heilen.
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von liselotte » 23.01.2012, 15:02
Hallo christian Ha einfach zum Thread-anfang Stellung bezogen Hier die Werte
Beispiel Alexander 78 2012 Gesamterzeugg 682 lief an VNB 376 IB in 2010 10-12 28,74 12,36 16,74 16,38 12 Messst-Betrieb /a 0 € Messung, abrechn 0 € Aufteilung des EV 30% = KWh < 30 % KWh > 30 % davon in Eig-V 306 204,6 204,6 101,40 A Netto -Verg Netzeinspeisung 108,06 Eigenverbrauch unter 30 % 25,29 Eigenverbrauch über 30 % 16,97 Summe Verg netto 150,33 €
B Ust entsprechend Erlass des Fin.-Min. zur Besteuerung des EV Betreiber stellt dem VNB gesmte prod mit Pris der Direkteinsp in Rechhnung Ust aus 682 mal 28,74 196,0068 absetzbare UST hiefür 37,24 € Gebühr für Messstellen-Betrieb 0,00 Gebühr für Messg u Abrechnung 0,00 Brutto- Rechnungsbetrag des Anlagen-Betreibers (Gutschrift des VNB) 187,57 €
C UST-Rechnung des VNB an den Anlagenbetreiber Eigenverbrauch mit Unterschiedsbeträgen ausgewertet Hiervon Ust berechnet ust für KWh < 30 % 204,6 16,38 33,51348 6,37 USt für KWh > 30% 101,4 12 12,168 2,31 Ergibt UST für virtuelle Lieferung des Eigenverbrauchs 8,68 € Dieser Betragist vom Anlagenbetreiber , wenn Privatperson, nicht als "Bezahlte UST in Anrechnung zu bringen, da keine "Eigenentnahme"
Die "ERNTE " des privaten Betreibers berägt somit: nach Steuer 141,65 Die Ust von 37,24 € kannst du dem FA geben frei zum Verzehr leder ging die schöne XLS--Struktur verloren
Gruss Liselotte
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von Alexander78 » 27.01.2012, 21:04
Hallo Liselotte, Super das du dir die Mühe gemacht hast eine Beispielsrechnung hier zu Posten. Dann kann ich mich an die Steuererklärung 2011 ran machen.  Liselotte Gruß Alexander
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