Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von dergohr » 16.06.2012, 22:03
Hallo,
ich habe so viele Beiträge über Einspeiseverträge gelesen und bin jetzt sehr verunsichert.
Nach dem sich mein Energievesorger MITNETZ STROM(früher EnviaM) 4 Wochen überhaupt nicht gemeldet hat, hackte meine ausführende Solarfirma nach und bekam die Nachricht das die Netzprüfung noch nicht abgeschlossen sei. Nun denn 2 Tage später bekam die Firma den Anruf, das MITNETZ nun am kommenden Mittwoch den Zähler setzt.
Nun habe ich gestern verschiedene Unterlagen von MITNETZ bekommen, darunter auch " Erklärung zur Vergütungszahlung für EEG-Anlagen" wo ich Finanzamt, Bankverbindung, Gutschriftenanschrift, Bestätigung des Anlagebetreibers angeben muß.
Handelt es sich da um den Einspeisevertrag oder ein Vertrag für den Netzanschluss?
Es steht da der Satz "Als Betreiber der Erzeugungsanlage gemäß des o.g. Anschlußnutzungsverhältnisses erkläre ich hiermit, dass die Vergütung der eingespeisten elektrischen Energie auf Basis des EEG im Gutschriftenverfahren entsprechend der "allgemeinen Bedingungen für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Einspeisung elektrischer Energie der MITNETZ STROM (AB-E)" erfolgen soll."
Habe den gesamten Vertrag heute studiert, und werde nicht so wirklich schlau. Mir macht der eine Punkt Blindstrom Sorgen.
Da steht " Bei Abweichungen vom vorgegebenen cos nach dem TMA ist MITNETZ STROM berechtigt, Blindarbeit in Rechnung zu stellen. Die jeweils aktuelle Regelung ist im Internet veröffentlicht." Kann ich das überhaupt beeinflussen, wie häufig kommt das bei einer Solaranlage vor oder ist dieser Punkt für mich bedeutungslos.
Sonst scheint der Vertag auf den ersten Blick ok zu sein.
Gruß Chris
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von MBIKER_SURFER » 17.06.2012, 09:16
Hallo Chris,
Nein das ist kein! Einspeisevertrag. EON Bayern z.B. macht das überhaupt niucht mehr, da eh jeder die Unterschrift verweigert. Brauchst ja auch keinen Einspeiesevertrag - sondern dieses Pamphlet, das Dir vorliegt mit den vergütungen etc. reicht.
Gruß Martin
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von waschi » 17.06.2012, 09:24
Vorsicht vor Verträgen.
In der Regel wird versucht was unterzuschieben.
Es gibt keine Einspeiseverräge mehr.
Aus Freundlichkeit bekam ich einen von einem Nezbetreiber weil das Finanzamt einen gewollt hat. Aber hier war von mir keine Unterschrift nötig. Und der Vermerk, das der Vertrag gefälligerweise wegen F. erstellt wurde aber keine Gültigkeit hat.
Es reicht eine Einspeisegenehmigung mit Anlagedaten und die Fertigmeldung ,
Der Rest steht im EEG !!
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von dergohr » 17.06.2012, 12:23
Entschuldigt, aber ich habe das jetzt nicht ganz verstanden. Es gibt kein Einspeisevertrag, ok das habe ich verstanden. Aber es steht auf dem Blatt wo ich Kontodaten und so eingeben soll, das die Vergütung auf EEG Basis, unter den technischen Mindestanforderungen der MITNETZ STROM zum Netzanschluss und dessen Nutzung TMA Richtlinien https://www.mitnetz-strom.de/data/TMA_MITNETZ_STROM.pdfund der Allgemeine Bedingungen der MITNETZ STROM für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E) erfolgen soll. https://www.mitnetz-strom.de/data/AB-E_MITNETZ_STROM.pdfZu beiden habe ich Vertragsblätter mit den darin enthaltenen Richtlinien erhalten. Bei den Allgemeine Bedingungen der MITNETZ STROM für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E) steht das z. Bsp. mit der Rechnungsstellung bei Blindmehrarbeit, die ja eigentlich laut EEG nicht in Rechnung gestellt werden darf. Ist das dann nicht ein versteckter Einspeisevertrag? Mit meiner Unterschrift würde ich ja beiden zustimmen. Was soll ich jetzt machen? Gruß Chris
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von smoker59 » 17.06.2012, 12:38
dergohr hat geschrieben:.... bei Blindmehrarbeit, die ja eigentlich laut EEG nicht in Rechnung gestellt werden darf. Ist das dann nicht ein versteckter Einspeisevertrag?
Ich lese daraus nur, daß du dich an die Einstellung des vom VNB vorgegebenen cos Phi halten musst. Das ist normal, der Netzbetreiber darf von dir eine bestimmte Einstellung (im Rahmen der EEG Vorgaben) verlangen. Hälst du dich nicht daran, dann darf er dir natürlich die Kosten (Blindleistungskompensation) in Rechnung stellen.
mit freundlichem Gruß smoker59
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von dergohr » 17.06.2012, 12:58
Also kann ich beruhigt unterschreiben?
sonnige Grüße Chris
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von smoker59 » 17.06.2012, 13:11
dergohr hat geschrieben:Also kann ich beruhigt unterschreiben?
Ich hätte da keine Bedenken.
mit freundlichem Gruß smoker59
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von waschi » 17.06.2012, 14:06
Ich schon..............
cos 0,9 oder was ist deutlich im EEG festgelegt.Das Vnb hat sich danach zu richten und nichts vorzugeben.
Richtlinien von Netzbetreibern sind nicht mein Problem. Was soll ich da unterschreiben?
Er kann dir keine Blindleistung berechnen aber dir kann die Förderung gestrichen werden.
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von dergohr » 17.06.2012, 14:18
waschi hat geschrieben:Ich schon..............
cos 0,9 oder was ist deutlich im EEG festgelegt.Das Vnb hat sich danach zu richten und nichts vorzugeben.
Richtlinien von Netzbetreibern sind nicht mein Problem. Was soll ich da unterschreiben?
Er kann dir keine Blindleistung berechnen aber dir kann die Förderung gestrichen werden.
Inwiefern kann mir jetzt die Förderung gestrichen werden?
sonnige Grüße Chris
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von buergersolar » 17.06.2012, 14:21
Ist es nicht völlig egal, ob das ein "Einspeisevertrag" oder ein "Folge-dem-VNB-Willen-Vertrag" ist? Das EEG unterscheidet nicht dazwischen, sondern spricht von Verträgen allgemein: EEG2012 hat geschrieben:§ 4 Gesetzliches Schuldverhältnis (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.
Sonnige Grüße
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