smoker59 hat geschrieben:..bestimmte Einstellung (im Rahmen der EEG Vorgaben)
Was anderes hab ich doch auch nicht geschrieben, oder
|
|
Ist das ein Einspeisevertrag?Moderator: Mod-Team
22 Beiträge
• Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
Was anderes hab ich doch auch nicht geschrieben, oder mit freundlichem Gruß
smoker59 Ich lieg am Strand, doch leider nicht allein. Zwei dicke Kinder treten ständig auf mein Bein, Die Oma vor mir zeigt beim Bücken ihr Tattoo. Mir egal, ich bin bräuner wie Du!
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
Stimmt, andererseits hat sich auch der Anlagenbetreiber an die Vorgaben des EEG zu halten, hier speziell um die dort vorgeschriebene Blindleistungsbereitstellung. Wenn der Anlagenbetreiber gegen die Bestimmungen des EEG verstösst, indem er eben nicht die im Gesetz (EEG) geforderte Blindleistung bereitstellt, dann verliert er natürlich das Recht auf die EEG Vergütung. Der Netzbetreiber kann dann selbstverständlich Schadenersatz verlangen, denn der Anlagenbetreiber hätte in diesem Fall rechtswidrig gehandelt und dadurch ist dem Netzbetreiber ein Schaden entstanden, denn die Blindleistung, die der Anlagenbetreiber hätte zur Verfügung stellen müssen, muss dann ja durch den VNB durch Blindleistungskompensation bereitgestellt werden. Der Betrieb einer Kompensationsanlage kostet Geld und das will der VNB in diesem Fall natürlich wiederhaben. EDIT:Sorry, hab mich leicht vertan, Blindleistungsbereitstellung ist in der Niederspannungsrichtlinie geregelt, nicht im EEG Die ist aber für VNB und Anlagenbetreiber genauso bindend, also bleibt`s im Ergebniss gleich. mit freundlichem Gruß
smoker59 Ich lieg am Strand, doch leider nicht allein. Zwei dicke Kinder treten ständig auf mein Bein, Die Oma vor mir zeigt beim Bücken ihr Tattoo. Mir egal, ich bin bräuner wie Du!
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
So einfach ist das . Und dazu bedarf es KEINES Vertrages oder UNTERSCHRIFT. Es steht im EEG. Übrigends Smoker war es an der Zeit das dich deine Frau aus dem Haus geworfen hat und du nur noch in Garten-WC qualmen darft. Stabsaugervertreter verkaufen Staubsauger. Volksvertreter verkaufen...............
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
Ich bin Nichtraucher Die kleinen Bildchen bastelt meine Frau so nebenbei. Andere Stricken, sie bastelt eben am Computer Zuletzt geändert von smoker59 am 17.06.2012, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
mit freundlichem Gruß
smoker59 Ich lieg am Strand, doch leider nicht allein. Zwei dicke Kinder treten ständig auf mein Bein, Die Oma vor mir zeigt beim Bücken ihr Tattoo. Mir egal, ich bin bräuner wie Du!
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
@waschi: bitte korrekt zitieren. Das war smokers Aussage, nicht meine.
Das bestreitet ja garkeiner. Hier geht es aber darum, ob es dafür einen Vertrag benötigt, oder ob das Gesetz ausreichend ist. Wie du selbst beschrieben hast, ist die Blindleistungsbereitstellung im Gesetz vorgeschrieben und der Anlagenbetreiber hat sich daran zu halten. Auch ohne Vertrag. Man muss den Vertrag nicht unterschreiben. Der VNB muss seine Verpflichtungen (insb. Vergütungszahlung) auch ohne Abschluss eines Vertrages (egal um was es in diesem Vertrag geht) erfüllen. Sonnige Grüße 25,2 kWp
144 x Sharp NT175E1, 3 x SMA SMC8000TL, 1 x SMA WebBox mit GSM-Modem Süd-West, Neigung 10° Erträge im SunnyPortal Mein Stromanbieter: naturstrom Mein Druckerpapier: Recyclingpapier (spart jede Menge: Energie, Wasser und Holz)
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
Darüber sind wir uns doch einig, natürlich reicht das EEG aus, es bedarf keines Vertrages. Andererseits steht da meines Erachtens nix drin, was nachteilig für den Anlagenbetreiber wäre (oder hab ich was übersehen, wenn ja was Wenn man eine Anlage nicht mit Blindleistungsbereitstellung nach der Niederspannungsrichtlinie betreibt, dann entsteht dem VNB ein Schaden. Den muss der Betreiber der nicht Niederspannungsrichtlinien-konformen Anlage dem VNB ersetzen (der wird`s ggf. einklagen), egal ob`s irgendwo steht oder nicht. mit freundlichem Gruß
smoker59 Ich lieg am Strand, doch leider nicht allein. Zwei dicke Kinder treten ständig auf mein Bein, Die Oma vor mir zeigt beim Bücken ihr Tattoo. Mir egal, ich bin bräuner wie Du!
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
Wenn ich Euch richtig verstanden habe , würde mir mit der Unterschrift aber auch kein Nachteil entstehen, da die Blindleistung im EEG geregelt ist.
Gruß Chris sonnige Grüße
Chris
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
Wenn ein Vertrag unnötig ist brauche ich doch keinen zu unterschreiben. Komisch das ich Netzbetreibern die ganze Anwaltsflotten unterhalten nichts gutes zutraue. Smoker, schade mit dem Garten-WC das du das nicht nutzt. Habe mir so bildlich vorgestelt die Schnacken um den Topf und was .................. Stabsaugervertreter verkaufen Staubsauger. Volksvertreter verkaufen...............
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
Ich traue da normalerweise auch keinem, aber hier konnte ich eben nichts finden, was für den TS von Nachteil wäre. Eigentlich hätte ich auch auf die Frage " Ist das ein Einspeisevertrag?" ganz einfach mit "NEIN" antworten können, denn in meinen Augen ist es eben keiner.
Na, ist doch toll, wenn`s deine Phantasie beflügelt. mit freundlichem Gruß
smoker59 Ich lieg am Strand, doch leider nicht allein. Zwei dicke Kinder treten ständig auf mein Bein, Die Oma vor mir zeigt beim Bücken ihr Tattoo. Mir egal, ich bin bräuner wie Du!
Re: Ist das ein Einspeisevertrag?
Hi,
bin auch bei MITNETZ. Was Du da hast, ist eigentlich nur das Angebot, dass Dir die MITNETZ Abschlagszahlungen anbietet, mehr "eigentlich" nicht, jedenfaslls nix Nachteiliges. Du brauchst das auch nicht zu machen und dann halt selber Rechnungen schreiben. Ich habe mich auf Abschlagszahlung "eingelassen", ist einfach bequemer Knut
22 Beiträge
• Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
Zurück zu EEG / Einspeiseverträge Ähnliche Beiträge
Wer ist online?Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste |