Ist das ein Einspeisevertrag?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon smoker59 » 17.06.2012, 14:21

smoker59 hat geschrieben:..bestimmte Einstellung (im Rahmen der EEG Vorgaben)

Was anderes hab ich doch auch nicht geschrieben, oder :roll:
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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon smoker59 » 17.06.2012, 14:31

buergersolar hat geschrieben:(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllunger ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.

Stimmt, andererseits hat sich auch der Anlagenbetreiber an die Vorgaben des EEG zu halten, hier speziell um die dort vorgeschriebene Blindleistungsbereitstellung. Wenn der Anlagenbetreiber gegen die Bestimmungen des EEG verstösst, indem er eben nicht die im Gesetz (EEG) geforderte Blindleistung bereitstellt, dann verliert er natürlich das Recht auf die EEG Vergütung. Der Netzbetreiber kann dann selbstverständlich Schadenersatz verlangen, denn der Anlagenbetreiber hätte in diesem Fall rechtswidrig gehandelt und dadurch ist dem Netzbetreiber ein Schaden entstanden, denn die Blindleistung, die der Anlagenbetreiber hätte zur Verfügung stellen müssen, muss dann ja durch den VNB durch Blindleistungskompensation bereitgestellt werden. Der Betrieb einer Kompensationsanlage kostet Geld und das will der VNB in diesem Fall natürlich wiederhaben.

EDIT:Sorry, hab mich leicht vertan, Blindleistungsbereitstellung ist in der Niederspannungsrichtlinie geregelt, nicht im EEG :oops:
Die ist aber für VNB und Anlagenbetreiber genauso bindend, also bleibt`s im Ergebniss gleich.
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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon waschi » 17.06.2012, 14:39

smoker59 hat geschrieben:
buergersolar hat geschrieben:(1
. Wenn der Anlagenbetreiber gegen die Bestimmungen des EEG verstösst, indem er eben nicht die im Gesetz (EEG) geforderte Blindleistung bereitstellt, dann verliert er natürlich das Recht auf die EEG Vergütung. Der Netzbetreiber kann dann selbstverständlich Schadenersatz verlangen, denn der Anlagenbetreiber hätte in diesem Fall rechtswidrig gehandelt und dadurch ist dem Netzbetreiber ein Schaden entstanden, denn die Blindleistung, die der Anlagenbetreiber hätte zur Verfügung stellen müssen, muss dann ja durch den VNB durch Blindleistungskompensation bereitgestellt werden. Der Betrieb einer Kompensationsanlage kostet Geld und das will der VNB in diesem Fall natürlich wiederhaben.



So einfach ist das . Und dazu bedarf es KEINES Vertrages oder UNTERSCHRIFT. Es steht im EEG.

Übrigends Smoker war es an der Zeit das dich deine Frau aus dem Haus geworfen hat und du nur noch in Garten-WC qualmen darft.
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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon smoker59 » 17.06.2012, 14:42

waschi hat geschrieben:Übrigends Smoker war es an der Zeit das dich deine Frau aus dem Haus geworfen hat und du nur noch in Garten-WC qualmen darft.


Ich bin Nichtraucher :mrgreen:

Die kleinen Bildchen bastelt meine Frau so nebenbei. Andere Stricken, sie bastelt eben am Computer :D
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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon buergersolar » 17.06.2012, 14:43

@waschi: bitte korrekt zitieren. Das war smokers Aussage, nicht meine.

smoker59 hat geschrieben:
buergersolar hat geschrieben:(1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllunger ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.

Stimmt, andererseits hat sich auch der Anlagenbetreiber an die Vorgaben des EEG zu halten, hier speziell um die dort vorgeschriebene Blindleistungsbereitstellung. Wenn der Anlagenbetreiber gegen die Bestimmungen des EEG verstösst, indem er eben nicht die im Gesetz (EEG) geforderte Blindleistung bereitstellt, dann verliert er natürlich das Recht auf die EEG Vergütung. Der Netzbetreiber kann dann selbstverständlich Schadenersatz verlangen, denn der Anlagenbetreiber hätte in diesem Fall rechtswidrig gehandelt und dadurch ist dem Netzbetreiber ein Schaden entstanden, denn die Blindleistung, die der Anlagenbetreiber hätte zur Verfügung stellen müssen, muss dann ja durch den VNB durch Blindleistungskompensation bereitgestellt werden. Der Betrieb einer Kompensationsanlage kostet Geld und das will der VNB in diesem Fall natürlich wiederhaben.

Das bestreitet ja garkeiner. Hier geht es aber darum, ob es dafür einen Vertrag benötigt, oder ob das Gesetz ausreichend ist.
Wie du selbst beschrieben hast, ist die Blindleistungsbereitstellung im Gesetz vorgeschrieben und der Anlagenbetreiber hat sich daran zu halten. Auch ohne Vertrag.

Man muss den Vertrag nicht unterschreiben. Der VNB muss seine Verpflichtungen (insb. Vergütungszahlung) auch ohne Abschluss eines Vertrages (egal um was es in diesem Vertrag geht) erfüllen.

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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon smoker59 » 17.06.2012, 14:50

buergersolar hat geschrieben:Das bestreitet ja garkeiner. Hier geht es aber darum, ob es dafür einen Vertrag benötigt, oder ob das Gesetz ausreichend ist.

Darüber sind wir uns doch einig, natürlich reicht das EEG aus, es bedarf keines Vertrages. Andererseits steht da meines Erachtens nix drin, was nachteilig für den Anlagenbetreiber wäre (oder hab ich was übersehen, wenn ja was :?: ).

Wenn man eine Anlage nicht mit Blindleistungsbereitstellung nach der Niederspannungsrichtlinie betreibt, dann entsteht dem VNB ein Schaden. Den muss der Betreiber der nicht Niederspannungsrichtlinien-konformen Anlage dem VNB ersetzen (der wird`s ggf. einklagen), egal ob`s irgendwo steht oder nicht.
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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon dergohr » 17.06.2012, 14:52

Wenn ich Euch richtig verstanden habe , würde mir mit der Unterschrift aber auch kein Nachteil entstehen, da die Blindleistung im EEG geregelt ist.

Gruß
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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon waschi » 17.06.2012, 15:13

smoker59 hat geschrieben:
buergersolar hat geschrieben:Das bestreitet ja garkeiner. Hier geht es aber darum, ob es dafür einen Vertrag benötigt, oder ob das Gesetz ausreichend ist.

Darüber sind wir uns doch einig, natürlich reicht das EEG aus, es bedarf keines Vertrages. Andererseits steht da meines Erachtens nix drin, was nachteilig für den Anlagenbetreiber wäre (oder hab ich was übersehen, wenn ja was :?: ).

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Wenn ein Vertrag unnötig ist brauche ich doch keinen zu unterschreiben. Komisch das ich Netzbetreibern die ganze Anwaltsflotten unterhalten nichts gutes zutraue.

Smoker, schade mit dem Garten-WC das du das nicht nutzt. Habe mir so bildlich vorgestelt die Schnacken um den Topf und was .................. :mrgreen:
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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon smoker59 » 17.06.2012, 18:12

waschi hat geschrieben:Komisch das ich Netzbetreibern die ganze Anwaltsflotten unterhalten nichts gutes zutraue.

Ich traue da normalerweise auch keinem, aber hier konnte ich eben nichts finden, was für den TS von Nachteil wäre. Eigentlich hätte ich auch auf die Frage " Ist das ein Einspeisevertrag?" ganz einfach mit "NEIN" antworten können, denn in meinen Augen ist es eben keiner.
waschi hat geschrieben:Smoker, schade mit dem Garten-WC das du das nicht nutzt. Habe mir so bildlich vorgestelt die Schnacken um den Topf und was .................. :mrgreen:

Na, ist doch toll, wenn`s deine Phantasie beflügelt. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Ist das ein Einspeisevertrag?

Beitragvon KKoPV » 17.06.2012, 20:55

Hi,

bin auch bei MITNETZ.

Was Du da hast, ist eigentlich nur das Angebot, dass Dir die MITNETZ Abschlagszahlungen anbietet, mehr "eigentlich" nicht, jedenfaslls nix Nachteiliges.

Du brauchst das auch nicht zu machen und dann halt selber Rechnungen schreiben.

Ich habe mich auf Abschlagszahlung "eingelassen", ist einfach bequemer ;-) bei 2 Anlagen, eine mit und eine ohne Eigenverbrauch.

Knut
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