Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

Moderator: Mod-Team

 

1.00 (1 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon SFV » 01.12.2009, 14:53

Liebes Forum,

uns erreichen zahlreiche Hilferufe von Investoren, die den Netzanschluss ihrer Solaranlage zum Jahreswechsel in Gefahr sehen. Viele der in diesem Jahr geplanten und fertig errichteten Solaranlagen werden erst 2010 ans Netz gehen können und dadurch 9 Prozent der Einspeisevergütung verlieren.

Unter http://www.sfv.de/artikel/vorgehensweis ... esende.htm haben wir deshalb noch einmal alle Möglichkeiten aufgezeigt.

Darüber hinaus findet man dort auch die offiziellen Schreiben der Netzbetreiber E.ON Bayern und N-ergie, in denen die Handhabung der Inbetriebnahme 2009 - auch ohne Netzanschluss - beschrieben wird.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, bitte melden.
Viele Grüße,
Susanne Jung

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
zentrale@sfv.de, http://www.sfv.de
Tel.: 0241-511616, Fax: 0241-535786
tel. Beratung von 8.30 - 12.30 Uhr
Benutzeravatar
SFV
Vielschreiber
Vielschreiber
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 150
Registriert: 28.08.2008, 08:20

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon Robbie16 » 05.12.2009, 21:50

Hallo miteinander,

im Schreiben von EON heißt es genau:
"sofern mit einer Anlage Netzausbaumaßnahmen einhergehen.... kann unter bestimmten Voraussetzungen das Inbetriebnahmejahr 2009 dennoch gewährt werden".

Bei mir sind bisher noch keine Netzausbaumaßnahmen geplant. Aber leider werde ich die Wechselrichter nicht mehr in diesem Jahr bekommen. Anscheinend kann aber auch Gleichstrom eingespeist werden, und die Anlage gilt als angeschlossen. Aber wenn es nur in Verbindung mit Netzausbaumaßnahmen gilt?

Im Schreiben von EON heißt es auch in einem weiteren Absatz: Die techn. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn die Anlage so montiert ist, daß sie nach Herstellung des Netzanschlusses, der Installation der Messeinrichtungen sowie ggf. der Wechselrichter ohne weitere Maßnahmen einspeisen könnte.
Was heißt dann eigentlich "ggf.". Also mit, oder ohne WR.? Da soll jemand durchblicken!

Vielen Dank!
Robbie
Robbie16
Neu hier
Neu hier
 
Beiträge: 1
Registriert: 05.12.2009, 21:40
PV-Anlage [kWp]: 20
Info: Betreiber

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon PV_Tom » 10.12.2009, 21:07

Hallo,

aktuelles zum Thema:
Die Pfalzwerke (Rheinland-Pfalz, Bezirk Donnersbergkreis) haben ebenfalls ein nicht frei verfügbares Schreiben zur Inbetriebnahme verfasst. Demnach soll mit Montage der Module und der Verkabelung aber ohne Wechselrichter die Anlage als in Betrieb genommen i.S.d. EEG gelten, die Einspeisevergütung für 2009 wäre somit sichergestellt.

Ich habe dieses Musterschreiben noch nicht, sobald ich es habe werde ich den Inhalt mal preisgeben.

Anmeldung BNA habe ich bereits gemacht, Anmeldung beim Energieversorger noch nicht (wg o.g. Musterschreiben).

Gruß
PV_TOM
Meine Anlage: 55 Day4Energy 48MC-S 180Wp+PVI10.0-OUTD (9,9kWp)- 38° Dachneigung, 0° Süd
Benutzeravatar
PV_Tom
Neu hier
Neu hier
 
Beiträge: 4
Registriert: 13.09.2009, 17:59
Wohnort: Rheinland-Pfalz/Donnersberkreis
PV-Anlage [kWp]: 9,9
Info: Betreiber

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon eggis » 11.12.2009, 14:16

Moin Robbie und Willkommen! :D
Robbie16 hat geschrieben:Anscheinend kann aber auch Gleichstrom eingespeist werden, und die Anlage gilt als angeschlossen. Aber wenn es nur in Verbindung mit Netzausbaumaßnahmen gilt?

Man kann keinen Gleichstrom ins Netz einspeisen.

Robbie16 hat geschrieben:Im Schreiben von EON heißt es auch in einem weiteren Absatz: Die techn. Betriebsbereitschaft liegt vor, wenn die Anlage so montiert ist, daß sie nach Herstellung des Netzanschlusses, der Installation der Messeinrichtungen sowie ggf. der Wechselrichter ohne weitere Maßnahmen einspeisen könnte.
Was heißt dann eigentlich "ggf.". Also mit, oder ohne WR.? Da soll jemand durchblicken!

Genauso kompliziert, wie du es schreibst, ist es aber! Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich die Anlage mit einem Leihwechselrichter unter Zeugen in Betrieb setzen. Damit ist die technische Betriebsbereitschaft hergestellt worden. Die von dir zitierte Ausage wäre mir zu "weich" und spiegelt nur die Meinung eines Netzbetreibers wieder.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

"Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)

SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage!!! hier klicken
Benutzeravatar
eggis
Moderator
 
Beiträge: 18274
Registriert: 09.10.2007, 22:30
Wohnort: bei Lübeck
PV-Anlage [kWp]: 6,9
Info: Betreiber

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon SFV » 18.12.2009, 16:34

Der Gleichstrom könnte im Haus durch einen Gleichstrom-Verbraucher genutzt werden. Ein Protokoll des Installateurs, am besten mit Unterschrift eines unabhängigen Zeugen sollte dabei erstellt werden.

Klar, dass nur die Meinung des Netzbetreibers vorliegt. Diese Meinung fußt auf seiner Interpretation des EEG, genaugenommen § 3 Nr. 5 .
Ein Rechtsverbindlichkeit erwächst daraus nicht. Der Netzbetreiber kann die Entscheidung eines ordentlichen Gerichts in einer rechtsstrittigen Frage nicht ersetzen.

Allerdings verbessert jeder Anlagenbetreiber seine Rechtsposition (mit kleinem Restrisiko) enorm, wenn er auf diese Art und Weise - ob mit oder ohne Wechselrichter - seine Solarmodule kurz Strom erzeugen lässt und dadurch den Weg zum Inbetriebnahmejahr 2009 öffnet.

Viel Erfolg und allen weitersagen. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt ...
Viele Grüße,
Susanne Jung

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
zentrale@sfv.de, http://www.sfv.de
Tel.: 0241-511616, Fax: 0241-535786
tel. Beratung von 8.30 - 12.30 Uhr
Benutzeravatar
SFV
Vielschreiber
Vielschreiber
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 150
Registriert: 28.08.2008, 08:20

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon eggis » 20.01.2010, 17:05

Aufgrund der geplanten Absenkung der Vergütung zum 01.04.2010, wird der Beitrag wieder auf "Wichtig!" gesetzt.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

"Ein Zyniker ist ein Mensch, der von jedem Ding den Preis und von keinem den Wert kennt!" (Oscar Wilde)

SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage!!! hier klicken
Benutzeravatar
eggis
Moderator
 
Beiträge: 18274
Registriert: 09.10.2007, 22:30
Wohnort: bei Lübeck
PV-Anlage [kWp]: 6,9
Info: Betreiber

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon redbull-e30 » 21.01.2010, 17:56

Und ich muss mich gleich wieder einklingen.

Wie schon in einem anderen Thread geschrieben, werde ich vermutlich meine Anlage komplett fertig bis zum 1.April auf meinem Stadel haben. Da der Stadel aber auf einer anderen Fluhrnummer steht, habe ich auch keinen Stromanschluss. Jetzt habe ich bei dem örtlichen EVU angefragt bis wann ich den Stromanschluss bekommen werde. Die Antwort lag bei ca. 3 Monaten. Das heißt ca. Ende April.

Dies ist zu spät um ans Netz zu gehen. Wie sicher ich mir jetzt doch die Einspeisevergütung?

Auf der Homepage steht ja das vorgehen, doch dort wird es ja nur von Eon und nergie beschrieben. Bein Netzanbieter ist die LEW.

Gruß Andi
Solarlog Anlage1 und Anlage 2
Bilder von der Verschattung der Anlage 1 am 21.02.2010 von 7.30Uhr bis 11.30Uhr


Alle von mir angegebenen kWh/kWp-Werte sind auf der tatsächlichen kWp Leistung errechnet.
Benutzeravatar
redbull-e30
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 2047
Registriert: 26.08.2009, 18:58
Wohnort: Memmingen
PV-Anlage [kWp]: 48,48
Info: Betreiber

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon checkerwally » 26.01.2010, 22:45

Hallo zusammen,

das gleiche gilt auch für mich, wie bei redbull-e30

Wir wollen vier "stromlose" Hallen mit PV-Technik erschliessen und unser Netzbetreiber meldet mir eine Lieferzeit von Mai/Juni für den Netzzugang.
Die Anlagen würden über einen privaten Trafo angeschlossen werden. Der Netzbetreiber (EnBW) müsste demnach nur eine 20kV-Erdleitung ziehen und am Trafo anschliessen. Den Rest mit Trafo und Verkabelung an die Hallen werden von uns übernommen.

Wie ist dort die genaue Lage - kann ich hier genau gleich verfahren?

Gruss
Martin
checkerwally
Stammmitglied
Stammmitglied
 
Beiträge: 53
Registriert: 17.08.2009, 13:36
PV-Anlage [kWp]: 70,4
Info: Betreiber

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon urmeli » 22.02.2010, 14:00

Hallo,
ich hoffe, uns kann hier ein wenig Klarheit gegeben werden.

Unsere <30 kwp Anlage wurde ende Oktober fertig gestellt incl. Wechselrichter. Im Dezember wurde sie an die BNA gemeldet, die Bestätigung liegt vor.
Leider hat uns unser Netzbetreiber " Hellmannsberger" mitgeteilt, dass wir vor 2010 nicht angeschlossen werden, da er erst das Netz ausbauen muß. Mittlerweile teilte er uns mit, dass vor August nichts gehen wird, wahscheinlich erst Oktober/November 2010 und wenn wir Pech hätten erst 2011.
Meine Fragen:
Was versteht man unter " unverzüglich" ?
Haben wir noch Anspruch auf 0,43 Cent?
Haben wir Anspruch auf Entschädigung für die uns fehlenden Monate? ( Die 20 Jahre laufen ja schon.)
Wie können wir das ganze beschleunigen?

Ganz vielen Dank schonmal vorab .
urmeli
urmeli
Neu hier
Neu hier
 
Beiträge: 3
Registriert: 22.02.2010, 13:44
PV-Anlage [kWp]: 29
Info: Betreiber

Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Beitragvon sunpower16,2 » 22.02.2010, 14:26

Hallo urmeli,

in dem Fall sollte der § 59 EEG greifen. Am besten mal mit Deinem Netzbetreiber telefonieren, wie sie sich das so vorstellen. Normalerweise haben die NBs genug Informationen über Sonneneinstrahlwerte und Vergleichsanlagen, um Deine theoretische Stromproduktion zu ermitteln. Diese müssen sie dann genauso bezahlen, als hätten sie Dich angeschlossen, und zwar auch monatlich. Und meines Wissens nach eben auch schon jetzt und nicht erst nach dem Anschluss.

Das monatliche aber nicht mit gleich verteilten Zahlungen verwechseln, auch wenn die Dir lieber wären.

Sollten die sich quer stellen, dann am besten selbst eine Vergleichsanlage in der Nähe suchen und auf Deine Anlage hochrechnen und dem NB Rechnungen stellen. Wenn sie darauf nicht reagieren, dann Mahnverfahren einleiten.

Sollte der NB das anders sehen, dann kann wohl nur noch ein Anwalt helfen. :(

Gruß, sunpower16,2
Sunpower 16,2 kWp; Dach 30°, 10°SSW; 3*SMC4600;
Tschernobyl & Fukushima mahnen:
AKWs abschalten! Alle! Weltweit! Und sofort!
sunpower16,2
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 687
Registriert: 16.10.2009, 10:45
Wohnort: Geraberg
PV-Anlage [kWp]: 16,2
Info: Betreiber

Nächste

Zurück zu EEG / Einspeiseverträge



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast