Nur jetzt zweifle ich solangsam nicht nur an Deiner Inkompetenz
Servus
Toni
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Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum JahreswechselModerator: Mod-Team Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Solargegner hatt es eingesehen:
Servus Toni Servus
Toni L: 17 D: 2
Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Hallo,
bitte gleitet hier nicht in persönliche Angriffe ab. Das haben wir alle doch nicht nötig! Gruß Elektron Mitglied im DSC - Deutscher Solarbetreiber-Club e.V. http://www.solarbetreiber.de
Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
gerne, wenn sich Za-ass auch dran hält
Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Also mal ganz ehrlich Solargegner, bei allem Verständnis für Deine Abneigung gegen die Photovoltaik. Diese Nummer kann ich persönlich nur noch als albernen und hilflosen Versuch werten, hier für Verunsicherung zu sorgen. Entweder haste ein aktuelleres Dokument mit einer gegenteiligen Stellungnahme oder Gerichtsurteil, dann solltest Du dieses bitte hier beibringen, um für Klarheit zu sorgen. Oder lass es bitte sein! Wir haben mit dem EEG 2009 ein Gesetz, welches ganz klipp und klar unterscheidet zwischen der Inbetriebnahme und dem Netzanschluss. Der Anlagenzustand zum Stichtag für die Vergütungshöhe einer Anlage ist nicht so scharf formuliert, was sicher schade ist. Nun hat im Dezember 2009 der Verband der Energieversorger klar gestellt, dass die Inbetriebnahme auch ohne Netzanschluss stattfinden kann, dann aber vom Anlagenbetreiber in geeigneter Weise nachzuweisen ist. Und da steht auch nicht drin, "wir machen das zu diesem Jahreswechsel kulanterweise mal so". Nein! Der BDEW - und damit bestimmt eine handvoll Juristen - hat seine Position ganz klar damit begründet, dass der Gesetzgeber
So, und jetzt stellen wir uns mal bitte vor, lieber Solargegner, wir haben eine PV-Anlage mit Wechselrichtern, Zähler, allen Sicherungen, Kabeln und fix und fertig. Nur einschalten darf noch keiner, nur weil der NB vorher sein Netz ausbauen muss. Wie will man dann die Inbetriebnahme unabhängig vom Netzbetreiber durchführen, wenn man aus technischen Gründen nicht einspeisen darf? Schließlich sind die Einspeise-WRs nicht in der Lage, ohne Netzspannung Strom zu erzeugen, das dürfen sie nicht! (Das dürfen nur Inselanlagen-WRs und die dürfen nicht am Stromnetz angeschlossen werden.) Also klemmste die Module eben wieder vom Wechselrichter ab und verbrauchst eben ein bisschen Gleichstrom! Wenn aber Stromerzeugung und -verbrauch ohne Netzanschluss sowieso nur ohne WR geht, was nützt dieser in dem Moment dann? Gar nix! Also brauchste ihn zur Inbetriebnahme auch nicht haben! Es geht ohne NB nicht anders! Also müssen die NBs das insoweit akzeptieren! Selbst wenn das EEG jetzt so sehr geändert werden sollte, hat dies seine Gültigkeit frühestens für Inbetriebnahmen, die nach dem 30.06.2010 stattfinden. So lieber solargegner, ich würde es wirklich sehr begrüßen, wenn Du entweder die Situation so anerkennst. Schließlich hat jeder ein Recht auf meine Meinung. ODER: Du bringst handfeste Belege oder Argumentationen gegen diese Darstellung. Gruß, sunpower16,2 Sunpower 16,2 kWp; Dach 30°, 10°SSW; 3*SMC4600;
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Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Der Mann hat mich auch schon etwas verunsichert obwohl ich von seiner Theorie hier noch nie etwas gelesen habe.
Aber so schnell geht das eben Jemanden durcheinander zu bringen... Werde sicherlich auch das gleiche Problem kriegen. Anlage bald fertig und dann langes warten bis der Netzbetreiber vorbei kommt. ( wohl nicht vor 01.07.10) Danke sunpower16,2 das du alles nocheinmal sehr detailliert beschrieben hast. Meine Bitte auch nochmal an Solargegner: bitte nur belegte Fakten ! Gruß aus Herford
Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Hallo zusammen,
da ich einen EVU-Trafo setzen muss, der aber wahrscheinlich nicht rechtzeitig zum 30.06. installiert werden kann, musste ich mir darüber Gedanken machen, wie ich meine PV-Anlage mit der jetzigen Vergütungsregelung "in Betrieb" setzen kann. Ich habe mich auf folgende Infos aus diesem Thread gehalten und darüber den EVU in Kenntnis gesetzt. Der EVU "EnBW" hat mir nun folgende Rückantwort geschrieben... "anbei die Stellungnahme unserer Fachabteilung zu Ihrem Fall: eine EEG-Anlage gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem sie nachweislich erstmals Strom erzeugt, als in Betrieb genommen. Dies ist zweifellos dann der Fall, wenn der erzeugte Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Bei PV-Anlagen ist die Netzeinspeisung nur möglich, wenn der Wechselrichter installiert ist. Als Nachweis ist ein vom Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter unterschriebenes Inbetriebsetzungsprotokoll vorzulegen. Nicht auszuschließen ist aber, dass die PV-Module ohne Wechselrichter Gleichstrom, der in der Kundenanlage verbraucht wird, erzeugen. Dies können wir aber nur akzeptieren, wenn uns ein einzelfallbezogener objektiver Nachweis, z.B. in Form einer Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vorgelegt wird. Eine entsprechende Erklärung des Anlagenbetreibers oder des Anlagenerrichters ist dagegen nicht ausreichend." Habt ihr einen solchen Fall schon erlebt? Ist es erforderlich, dass ein Wirtschaftsprüfer die Anlage abnimmt? Viele Grüsse Martin
Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Moin Martin,
wie groß wird denn die Anlage? Meiner Meinung nach müsste es doch möglich sein, mit einem Leihwechselrichter verschiedene Anlagenteile zeitversetzt in Betrieb zu setzten. Somit haben alle Generatoren schon mal Strom ins Netz eingespeist und die Diskussion mit der Gleichstrominbetriebsetzung erübrigt sich. Was soll den ein Wirtschaftprüfer bescheinigen? ...dass Strom erzeugt und verbraucht wurde? Mit sonnigen Grüßen
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Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Hallo,
die Anlage von mir hat 34,4kWp. Aber es sind noch mehrere Anlagen, die in Betrieb genommen werden => insgesamt so ca. 90kWp für vier Anlagen. Unser Problem ist eher, dass wir nicht rechtzeitig in das Netz einspeisen können, weil der benötigte Trafo von der EVU nicht vor dem 30.06. installiert werden kann. Da wir kein Stromnetz zur Verfügung haben, müssen wir das über die Gleichstromschiene abwickeln. Kennt jemand diesen Sachverhalt? Grüsse Martin
Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Hi checkerwally
Also, diese Netzbetreiber-Mitarbeiter! Das sind doch die >>zensiert<<, >>zensiert<<, >>zensiert<<, >>zensiert<< und >>zensiert<< Menschen, die es auf Erden gibt! Doch was will man auch vom Gegner erwarten? Wenn noch eine Trafo-Station benötigt wird, dann kannste nicht mal eben ohne NB-Zustimmung Strom ins Netz einspeisen! Und wenn der NB noch eine Leitung legen muss, dann geht's auch mit bösem Willen nicht. Also würde man WRs für Inselanlagen benötigen, nur damit es eben Wechselstrom ist? Der Gesetzgeber sagt in seiner Gesetzesbegründung ganz klar:
Im Zweifel solltest Du Dir ggf. Rechtsbeistand holen, falls Dein heiß-geliebter NB es wirklich drauf anlegen will. Vor allem gibt es ja auch den §59, nachdem der NB via einstweilige Verfügung gezwungen wird, sein Netz auszubauen und Deine Anlage anzuschließen. Schließlich geht es ja nicht nur um die Vergütungshöhe, sondern auch um den Zeitpunkt, ab dem dann wirklich Geld fließt. Soweit ich das verstehe, muss der NB ab dem Moment zahlen - zur Not einen geschätzten Betrag, wenn Du von Deiner Seite aus zum Anschluss bereit bist. Schlag ich Dir auf jeden Fall vor, dass Du Dir mal eine Beratung bei einem Fachanwalt gönnst. Der SFV kann Dir z.B. einen Anwalt vermitteln. Gruß, sunpower16,2 Sunpower 16,2 kWp; Dach 30°, 10°SSW; 3*SMC4600;
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Re: Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel
Hallo zusammen,
ich habe nochmals ein Statement von der EnBW erhalten:
Was denkt ihr darüber? Gerade die zwei Punkte, machen mir etwas Sorgen... - Die Stromerzeugung setzt aber den Anschluss einer Verbrauchseinrichtung voraus! Dieser Punkt hätte ich mit dem Bsp: von robin-fm realisiert > eeg-einspeisevertraege-f32/inbetriebnahme-der-solarstromanlage-zum-jahreswech-t40599-s15.html Habt ihr da Bedenken bzw. neue Erfahrungen gesammelt? - Wir empfehlen vorrangig die Bescheinigung der Inbetriebnahme durch einen Wirtschaftsprüfer oder unabhängigen technischen Sachverständigen. Eine Bestätigung des Anlagenbetreibers oder des Installa-tionsbetriebes können wir nur akzeptieren, wenn uns ergänzend aussagekräftige, dem Inbetriebnahmezeitpunkt eindeutig zuzuordnende Bilder der PV-Anlage und der angeschlossenen Verbrauchseinrichtung vorgelegt werden und ein unabhängiger Dritter (mit vollständigen Kontaktdaten) als Zeuge benannt wird. Einen unabhängigen technischen Sachverständigen > ggf. ein solches Unternehmen? http://www.energiekanzlei.eu/leistungen ... sweit.html oder ein unabhängiger Dritter (mein Nachbar oder mein Kollege der Rechtsanwalt X)? Das alles wird die EEG-Verordnung später genauer definieren: http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/1 Danke und viele Grüsse Martin
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