Hallo,
seit August letzten Jahres betreibe ich eine 9,4 Kw/p Anlage.
Hierbei wurde mir, ich behaupte das einfach mal so, ein Einspeisungsvertrag untergeschoben.
Obwohl mir nach Abrechnung für 2011 jeweils zum 28. d. Monats (=Fälligkeit) entsprechende Abschlagszahlungen zugesichert wurden, sind diese Fälligkeiten das erste 1/2 Jahr nicht pünktlich eingehalten worden.
Die jeweilge Abschlagszahlung ist immer erst ein paar Tage später eingegangen.
Ich habe mich dann, nachdem eine erfolglose telefonische Monierung und Anmahnung der Fälligkeiten erfolgt ist, dazu entschieden, eine schriftliche Mahnung mit Zahlungsaufforderung zu verfassen. Habe mir erlaubt, für insgesamt 3 Mahnungen 10,00 € zu berechnen.
Antwort des VNB: zit. "Bezüglich der von Ihnen angesetzten Mahnkosten möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die "Name VNB" nach 8 Tagen eine erste Zahlungserinnerung und nach weiteren 14 Tagen eine Mahnung schreiben. Diese Mahnung ist dann mit 3,00 € kostenpflichtig. Diese Regelung werden wird auch gegenüber uns aktzeptieren".
Ich hab' trotzdem Mahnbescheid beim Mahngericht beantragt, diesem wurde jedoch nach Zustellung widersprochen.
Den ganzen Kram hab' ich jetzt der clearing stelle übersandt. Für was haben wir den "Fälligkeiten"?
Muß mein Darlehen ja auch pünktlichst zurückzahlen, und der Bank ist es wurscht, ob Geld auf dem Konto ist oder nicht.
Ich will wirklich keine Kleinmüserei betreiben, aber bei der Durchsicht des von mir idiotischerweise unterschriebenen Einspeisungsvertrages (Kündigungsfrist 6 Monate) bin ich auf folgenden Passus gestossen:
"Bei Errichtung und Betrieb der Messeinrichtung für die Netzeinspeisung durch den Netzbetreiber wird dem Anlagenbetreiber ein Mess- und Verrechungsentgelt in Höhe von "es folgt der Betrag" € netto jährlich in Rechnung gestellt. Dieses Entgelt beinhaltet ebenfalls die Ablesung und die Erstellung der Jahresabrechnungen durch den Netzbetreiber."
Ich/Wir haben einen digitalen Zähler, der auch der Bezugszähler ist.
Nachdem wir aber nicht Kunde beim VNB sind, zahlen wir bereits an unseren freien Anbieter auch die Zählergebühr mit.
So, jetzt meine Frage: "Wenn ja, welche Beträge sind den für die Rechnungserstellung, Messstellenbetreib noch möglich und üblich". Kann mir da jemand weiterhelfen?
PS.: Selbstverständlich werde ich anschliessend die von mir in Einspeisungsvertrag nicht genannten Beträge noch nachliefern.
Gruss






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