Hallo, ich (GbR mit insgesamt 3 Gesellschaftern) habe 2 Anlagen (1. Anlage Inbetriebnahme 12.4.2010 mit etwas über 30kWp, 2. Anlage Inbetriebnahme 27.5.2011 mit knapp 30kWp), die über eine eigene, ebenfalls 2011 errichtete Trafostation laufen. Dort erfolgt eine viertelstündliche Fernauslesung und monatlich erhalte ich das Protokoll der produzierten Energie vom EVU (enviaM).
Ebenfalls über die Trafostation läuft der Energieverbrauch des Landwirtschaftsbetriebes meines Bruders.
Nun wollten wir prüfen, ob Eigenverbrauch für uns infrage kommt.
1. Kann ein möglicher Eigenverbrauch beim EVU rückwirkend (also zum Beispiel mit Inbetriebnahme der 2. Anlage und der Trafostation) beantragt werden und besteht Aussicht auf Gewährung?
2. Mein Ansprechpartner bei enviaM teilte mir mit, dass die "Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch" beachtet werden muss. Stimmt das? Weiß jemand, wo man sowas nachlesen kann?
3. Wie erfolgt in einem Fall wie meinem die Berechnung bzw. Abrechnung beim EVU?
Vielen Dank!!!
robinson34






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