von gueland » 09.07.2012, 13:19
Hallo,
zunächst einmal die Frage willst Du einen Einspeisevertrag oder nicht!?
Von der Gesetzeslage her ist ein solcher Vertrag nicht nötig. Der Netzbetreiber muss Dich gemäß EEG anschließen. Mit diesem Hinweis könntest Du den Vertrag auch ablehnen. Es kann allerdings sein, dass Du eine Weile länger auf die erste Vergütung warten muss. Hm.
Die Datenblätter zu Deiner Anlage und auch zu den Auszahlungsmodalitäten musst/solltest Du aber dennoch abgeben.
In der Regel soll der Betrag mit Umsatzsteuer ausgezahlt werden, da Du Unternehmer bist.
Gehe davon aus, dass Du den steuerlichen Krams schon hinter Dich gebracht hast um insbesondere die MwSt. der Anlage zurückzubekommen, oder?
Beim Eigenverbrauch musste ich eine %-Zahl angeben. Bei mir sinds nach der Erfahrung der letzten Monate wohl ca. 15%. Bei einer kleineren Anlage vermutlich mehr. Vielleicht 30%. Ist aber sicher nicht tragisch, wenn der Wert nicht ganz stimmt ... musst halt mit der Jahresabschlussrechnung entsprechend nachzahlen oder was extra bekommen.
Gruß,
gueland
Zuletzt geändert von
gueland am 09.07.2012, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
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