Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von Ungeheuer » 16.01.2012, 08:33
Ich habe von meinem VNB nun ein Anschlussinbetriebsetzungsangebot erhalten.
U.a. finde ich folgende Passage darin vor: "Schließlich weisen wir darauf hin, dass bei den an unser Netz angeschlossenen Erzeugungsanlagen (mit Ausnahme von PV Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10kW) auch ein ggf. bestehender Energiebezug erfasst wird."
1. Leider verstehe ich diese Passage nicht. Könnte mir jemand bitte erläutern, was genau damit gemeint ist? 2. Ich habe eine 9kWp-Anlage mit einem Kaco Powador 10.0 TL3. Hat meine Anlage nun eine Leistung von weniger als 10kW?
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von jodl » 16.01.2012, 09:02
Kaco sagt: "Der trafolose Powador 10.0 TL3 mit einer AC-Nennleistung von 9.000 VA" --> sowohl dein Generator als auch dein Wechselrichter haben unter 10 kW bei über 10 kW will dein Netzbetreiber den nächtlichen Energieverbrauch des Wechselrichters mit einem Zweirichtungszähler eigens erfassen das bedeutet für dich - garnichts. weil: entweder deine Anlage ist als Volleinspeisung angeschlossen, dann wird ein Einspeisezähler ohne Rücklaufsperre verbaut der läuft nachts rückwarts, falls dein Wechselrichter Strom verbraucht ( vielleicht 0 bis 1 kWh im Jahr?) oder die Anlage wird als Überschusseinspeisung angeschlossen, dann wird ein nächtlicher Verbrauch des WR genauso gezählt wie dein normaler Verbrauch im Haushalt im Übrigen darf der Netzbetreiber dir keinen Vertrag aufs Auge drücken auch keinen Inbetriebsetzungs- oder Netzanschluß- oder sonstwas -Vertrag brauchst du nicht unterschreiben, brauchst du nicht zahlen
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von Ungeheuer » 16.01.2012, 09:09
Ok danke für die Antwort, dann habe ich ja eine Anlage <10KW
Nochmal die Nachfrage: Der VNB möchte, dass ich einen "Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung" unterschreibe. Dafür wollen Sie mir 120.- EUR netto berechnen. Dieses muss ich also nicht unterschreiben? Die Anlage soll mit Eigenverbrauch betrieben werden, ich benötige wohl dafür noch einen anderen Zähler (Lastgangzähler).
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von jodl » 16.01.2012, 09:29
EEG 2012 § 4 Gesetzliches Schuldverhältnis (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.
also auch nicht vom Abschluss eines "Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung" für 120 Euro du kannst dem Netzbetreiber antworten, daß du sein Angebot nicht annehmen möchtest, da du das EEG als für euer Vertragsverhältnis als ausrechend erachtest
einen Lastgangzähler brauchst du (normalerweise) auch nicht, sondern entweder einen Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber oder zwei getrennte Zähler für Bezug und EInspeisung mit Rücklaufsperre (Bezug vom Netzbetreiber wie bisher, Einspeisung dein eigener) dazu natürlich noch einen PV-Erzeugungszähler
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von Ungeheuer » 16.01.2012, 09:35
Ich habe bisher anscheinend nur einen "Einrichtungszähler" für den Bezug von Strom und einen "Eltako", der augenscheinlich die ganze erzeugte Energie misst.
Ich habe außer dem "Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung" vom VNB noch ein "Kundendatenblatt für PV-Anlagen" und eine "verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütungshöhe für Strom aus PV-Anlagen nach dem EEG" erhalten (siehe Anhang). Muss ich das dann auch nicht ausfüllen?
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von JayM » 16.01.2012, 10:02
jodl hat geschrieben:EEG 2012 § 4 Gesetzliches Schuldverhältnis (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.
also auch nicht vom Abschluss eines "Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung" für 120 Euro du kannst dem Netzbetreiber antworten, daß du sein Angebot nicht annehmen möchtest, da du das EEG als für euer Vertragsverhältnis als ausrechend erachtest ...
Hallo jodl, kennst du einen Fall in dem der Netzbetreiber ohne Auftrag (wenigstens telefonisch/mündlich) ins Haus gekommen ist und ohne Bezahlung die Zähler gesetzt hat? Gruß Jochen
14,8 kWp, 80 Solar Fabrik 150/10A 185 Wp, Fronius IG 150 Plus 23 kWp, 96 Bosch cSi 60M 240 Wp, Danfoss TLX+ Pro 55 kWp, 282 Frankfurt Solar 195 Wp, Danfoss TLX+ Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH
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von jodl » 16.01.2012, 10:04
das sind ja keine Verträge, oder? und irgendwie muß der Netzbetreiber ja auch wissen, wohin der die Vergütung für was dann schließlich zahlen darf
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von jodl » 16.01.2012, 10:11
JayM hat geschrieben:jodl hat geschrieben:EEG 2012 § 4 Gesetzliches Schuldverhältnis (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.
also auch nicht vom Abschluss eines "Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung" für 120 Euro du kannst dem Netzbetreiber antworten, daß du sein Angebot nicht annehmen möchtest, da du das EEG als für euer Vertragsverhältnis als ausrechend erachtest ...
Hallo jodl, kennst du einen Fall in dem der Netzbetreiber ohne Auftrag (wenigstens telefonisch/mündlich) ins Haus gekommen ist und ohne Bezahlung die Zähler gesetzt hat? Gruß Jochen
ja, kenn ich natürlich muß der Umbau der Zähleranlage mit dem Netzbetreiber abgesprochen werden das macht im Normalfall der (dafür zugelassene) Elektroinstallateur mittels der dafür vorgesehenen Formblätter und wenn du möchtest, daß der Netzbetreiber mit einem Zweirichtungszähler deinen erzeugten Strom für dich messen soll, dann kann es auch sein daß du ihm dafür was zahlen musst vielleicht auch 120 Euro (vielleicht auch nichts) wenn du das nicht willst, und einen eigenen Zähler einbauen möchtest, dann wird der Netzbetreiber seinen Bezugszähler gegen einen mit Rücklaufsperre austauschen wollen warum sollst du das dann bezahlen?
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von Ungeheuer » 16.01.2012, 10:12
Hier in der Anlage findet Ihr noch den Auftrag zur Anschlussinbetriebnahme
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von Ralf Hofmann » 16.01.2012, 10:33
Hallo, Ungeheuer hat geschrieben:Der VNB möchte, dass ich einen "Auftrag zur Anschlussinbetriebsetzung" unterschreibe. Dafür wollen Sie mir 120.- EUR netto berechnen.
In dem Auftrag zur Anschlussinbetriebnahme wird ja Bezug genommen auf ein Angebot mit all seinen Bedingungen vom 10.01.2012, mit dem Du Dich mit Deiner Unterschrift einverstanden erklären würdest. Was genau ist Dir denn da angeboten worden? Welche Leistungen genau beinhaltet die Anschlussinbetriebsetzung?
MfG Ralf Hofmann
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