Frage zum Anschlussinbetriebsetzungsangebot

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Frage zum Anschlussinbetriebsetzungsangebot

Beitragvon Paul Panzer » 22.01.2012, 23:33

Ralf Hofmann hat geschrieben:...
Mich wundert sowieso, das es bei Euch offenbar zulässig ist, den Zählerschrank auch als Unterverteilung zu betreiben.
Der ist ja besonders auf der linken Seite vollgestopft mit Sicherungsautomaten und Zeugs bis gehtnichtmehr.
Ist bei uns so gar nicht zulässig.

Vorallem wenn 3~ Verbraucher wie eine WP per 3x 1~LSS angeschlossen sind. :!:
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Re: Frage zum Anschlussinbetriebsetzungsangebot

Beitragvon Ralf Hofmann » 23.01.2012, 07:40

Hallo Sonnenfinsternis,

Sonnenfinsternis hat geschrieben:Vielleicht solltest du dir mal durch den Kopf gehen lassen, diese Arbeit in das hier existierende Wiki einzubringen.


naja, die ultimativen Wahrheiten schreibe ich hier ja auch nicht. Ich bin auf allen Gebieten Laie.
Jemand mit mehr Zeit wie ich kann die Recherche aber gern zu Ende bringen und meine Ergebnisse verwenden.

Sonnenfinsternis hat geschrieben:Ja, es wurde mal hier im Forum ein derartiger Fall thematisiert, den ich jetzt aber auf die Schnelle nicht gefunden habe (war auch nicht erst vorgestern).


Das interessiert mich, ich suche mal danach!

Sonnenfinsternis hat geschrieben:Dabei ist die Anbindung ans MS-Netz zu 100% ausgelastet, jedes weitere kWp PVA würde jetzt einen Ausbau erfordern - wäre das jetzt nur eine kleine Anlage mit wenigen kWp (& damit geringen Anschaffungskosten), würde die Klausel der Unzumutbarkeit greifen.


Das ist ein sehr interessantes Beispiel, daran habe ich genau gedacht, als ich dieses Beispiel gewählt habe.

Stand der Technik ist es imho ja, JEDEM Hausanschluss eine bestimmte Anschlussleistung zuweisen zu können plus einer gewissen Reserve. Das ist aber nur eine Vermutung, müsste ich noch recherchieren.
Wenn das so ist, muss im besagten kleinen Dorf JEDER Hausanschluss mit diesen 30 kw gleichzeitig belastet werden können, sowohl zur Versorgung als auch zur Einspeisung.
Wenn das nicht geht, entspricht das Netz dort nicht dem Stand der Technik und dann liegt der schwarze Peter beim VNB, sprich eine Unzumutbarkeit ist nicht gegeben, weil das Netz nicht dem Stand der Technik entspricht.

Das ist aber nur eine gedankliche Konstruktion von mir, ob das wirklich so ist weiss ich nicht.
Kennt dazu jemand einen Präzedenzfall?
MfG
Ralf Hofmann

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Re: Frage zum Anschlussinbetriebsetzungsangebot

Beitragvon JayM » 23.01.2012, 08:46

Hallo Ralf,
ich glaube für die Netzauslegung wird nicht die Summe aller Anschlußwerte genommen, sondern die Summe der (Standard-)Lastprofile plus Zuschlag für Sicherheit, Ausnahmen und zukünftige Erweiterungen. Wäre auch Quatsch das Niederspannungsnetz auf Haushalte x 30 kWp auszulegen, wenn im Schnitt nur Haushalte x 0,5 kW und in der Spitze vielleicht Haushalte x 2 kW durchgehen (jeweils plus Gewerbe und Industrie natürlich). So billig war Kupfer auch damals nicht, als die Mehrheit der Deutschen Niederspannungsnetze gebaut wurden.

Gruß
Jochen
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Re: Frage zum Anschlussinbetriebsetzungsangebot

Beitragvon Ralf Hofmann » 23.01.2012, 10:22

Hallo Jochen,

klingt logisch was Du schreibst.
Das würde dann grob überschlagen bedeuten, dass im Durchschnitt nur jeder 10. oder 15. Hausanschluss in einem Netzgebiet eine 10 kwp Anlage betreiben darf, damit bei gleichzeitiger max. Leistung in einem Gebiet das Netz nicht über die zulässigen Werte kommt, oder? Bei größeren Anlagen sind`s dann sinngemäß entsprechende weniger Anlagen.

Das wäre jetzt wirklich mal interessant, wie das gerechnet wird.
Haben wir einen Elektroingenieur hier, der dazu etwas sagen kann?
MfG
Ralf Hofmann

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