Fehler bei der Ermittlung der EEG-Umlage?

  • Hallo miteinander,


    ich möcht Euch heut mal auf einen ganz anderen Aspekt aufmerksam machen,
    der m.E. so noch nicht in der Diskussion war.


    Ich habe nämlich den Verdacht,
    dass bei der EEG-Umlage ein Punkt nicht so plausibel berücksichtigt wird.


    Wie errechnet sich die Umlage?
    Nun ja...die Betreiber z.B. einer PV-Anlage bekommen einen gesetzlich festgelegten Preis für jede erzeugte kwh.
    Es ist aber so, dass PV-Strom deutlich teuerer ist, als er an der Börse Wert ist.
    Nehmen wir mal an,
    ein Betreiber bekommt für eine kwh 20cent, aber an der Börse ist der Strom nur 7cent wert
    so fehlen 13cent und diese Differenzkosten von 13cent werden auf die "nichtprivilgierten Letzverbraucher" umgelegt....die EEG-Umlage.


    War's das?
    Nein, denn neben der Strommenge an sich gibt es noch einen Einfluss auf das Netz.
    Und die Netzkosten werden durch die Netzentgelte beglichen.
    Einspeiser...insbesondere Dezentrale...verringern die Netzlasten vor Ort und so steht einspeisern die Vergütung der durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelte zu....gebräuchlich als "vermiedene Netznutzungentgelte" vNNE beschrieben.
    Die Netzentgelte werden durch jeden Netzbetreiber selber festgelegt und durch die BNA genehmigt


    Ergo sieht die Rechnung oben so aus
    20cent Vergütung
    - 7cent Börsenwert
    - ??? cent vNNE (im Beispiel mal 2cent)
    -------------------------
    = 11cent Differenzkosten


    Also nicht mehr 13 cent, sondern nur noch 11cent Differenzkosten.



    das Problem
    aus dem Bereich der KWK
    sind vielfältige Probleme mit den vNNE bekannt....u.a.
    - gibt es unterschiedliche Verfahren, wie die vNNE zu berechnen sind
    Da gäbe es ein Kalkulationsleitfaden, oder eine Verbändevereinbarung
    oder der gebräuchlichste Weg...man nimmt die Preisblätter der Netzentgelte (also bei Bezug)
    - die Vergütung bezieht sich auf die nächsthöhere Netz- ODER Umspannebene
    also bei Kleinen Einspeiser Nierspannung NS oder Umspannung NS/MS
    Selbstverständlich suchen sich die Netzbetreiber die Ebene mit den geringeren Entgelten aus


    - wichtiger Punkt: Die Netzentgelte werden nach Arbeit UND Leistung ermittelt und es gibt noch eine Nutzungsdauergrenze von 2.500 Stunden.
    Unter 2.500 Stunden ist die Leistung recht preiswert und die Arbeit eher teuer....über 2.500h die Leistung sehr teuer und die Arbeit recht billig.
    Im Bezug kein Problem, da an der Grenze (2.500h) die Werte gut gewählt sind und kein großer Sprung ist, so ein ziemlich stetiger Übergang vorliegt.
    Nun zu einem Einspeiser: in der Regel hat der Einspeiser KEINE Lastgangmessung
    und was nicht gemessen wird, kann auch nicht abgerechnet werden.
    ...dass man -wie im Bezug- auf bewährte Lastprofilverfahren scheint denen fremd.
    Natürlich wird dann noch die Tabelle für >2.500h genommen, wo der Arbeitspreis sehr gering ist.
    Die Leistung (typ. Wert über 100€/kw) wird ja nicht vergütet.
    Ergebnis: die Einspeiser bekommen nur den Arbeitspreis für die vNNE....der typischerweise im Bereich von 0,00 (wirklich NICHTS) bis vll. 2ct/kwh liegt....im Durchschnitt unter 1cent
    Fachleute schätzen würden eher einen Preis von ca. 4cent/kwh für gerechtfertigt ein.


    der Verdacht
    Ich weiss es nicht (absolute Spezis vor)
    doch ich gehe sehr stark davon aus, dass diese Problematik auch die PV-ler trifft.
    Gut, die Betreiber sehen es nicht (da fester Satz und im EEG enthalten..... vNNE wird nicht direkt ausgezahlt),
    aber, bei der Ermittlung der Differenzkosten spielen die vNNE druchaus eine Rollen.
    Wenn es dort genau so ungerecht wie bei der KWK zugeht, dann wird hier ein wesentlicher Beitrag unterschlagen und die Differenzkosten falsch ermittelt und damit auch die EEG-Umlage falsch errechnet....zu hoch beziffert.


    Wenn wir hier von 2-3cent reden, dann kommen wir schnell auf einen 3-stelligen Mio-Betrag.



    Was meint ihr?





  • Hallo firestarter
    Ich nehme an, dass Du das hier meinst. Das wäre hier in Ordnung.


    http://www.eeg-kwk.net/de/file…EEG-Umlage-2012_final.pdf
    EEG-Vergütungsauszahlung durch ÜNB (abzgl. VNE) 17.607.822.661,34



    Gruß Hadl

  • @pamiru
    Danke für den Hinweis,
    dass die Signatur nciht mehr aktuell ist
    ...werd ich irgendwann mal anpassen



    @hadl

    Zitat

    Ich nehme an, dass Du das hier meinst. Das wäre hier in Ordnung.


    Wie kommst Du darauf, dass dies in Ordnung ist?
    Auf die von mir angesprochene Problematik findet sich nur auf Seite 20 was


    und wo steht was, wie die vermiedenen Netzentgelte ermittelt werden?


    Nochmal: Mein Verdacht ist, dass dies genauso wie bei der KWK läuft
    und hier herrscht eine große Ungerechtigkeit, u.a. da die Entgelte NICHT Arbeits UND Leistungsgerecht ermittelt werden.


    Du als Kunde zahlst grob 7cent Netzentgelte (Durchschnittswert)
    und als Einspeiser bekommst Du aber wengier als 1cent (Durchschnittswert)
    aber eine gerechte Höhe sollte eher im Bereich von 4cent liegen.


    Damit wird den Betreibern 2 oder vll auch 3 cent vorenthalten,
    bzw. bei PV eben nicht von den Differenzkosten abgezogen, so dass diese höher liegen (und so die Umlage höher als nötig ist)

  • Moin firestarter,


    wie die vNNE berechnet werden kann ich auch nicht nachvollziehen. Soll wohl aber nach den "allgemeinen Regeln der Technik " ermittelt werden.


    Laut den EEG-Meldungen meines ÜNB (50Hertz) lag das vNNE meiner Anlage bei


    2007 -> 1,219 ct/kWh
    2008 -> 1,447 ct/kWh
    2009 -> 1,636 ct/kWh
    2010 -> 1,508 ct/kWh

    Mit sonnigen Grüßen
    -eggis-


    "Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier." (Gandhi)


    SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
    Meine Anlage!!! hier klicken

  • genau die "allgemeinen Regeln" interessieren mich,
    sind nämlich nicht Stand der Technik....


    Wo hast Du die Werte für Deine(?) Anlage her?
    Kann man die irgendwo einsehen?
    Würde mich brennend interessieren


    auch, weil Du sagst ÜNB
    denn die Netzentgelte werden ja vom VNB festgelegt (naja, errechnet und durch BNA freigegeben).

  • Code
    Bedingungen des Netzzuganges
    § 17. (Grundsatzbestimmung) (1) Die Bedingungen für den Zugang zum System dürfen nicht diskriminierend sein. Sie dürfen keine missbräuchlichen Praktiken oder ungerechtfertigten Beschränkungen enthalten und nicht die Versorgungssicherheit und die Dienstleistungsqualität gefährden.
    (2) Die Ausführungsgesetze haben vorzusehen, dass die Netzbetreiber einer Regelzone ihre Allgemeinen Bedingungen auf einander abstimmen. Für jene Endverbraucher, welche an die an Netzebenen gemäß § 63 Z 6 und 7 angeschlossen sind, die weniger als 100 000 kWh Jahresverbrauch oder weniger als 50 kW Anschlussleistung aufweisen, sind jedenfalls standardisierte Lastprofile zu erstellen. Es ist auch die Form der Erstellung und Anpassung (synthetisch, analytisch) dieser standardisierten Lastprofile zu bestimmen. Es ist vorzusehen, dass diese standardisierten Lastprofile in geeigneter Form veröffentlicht werden. Für Einspeiser mit weniger als 100 000 kWh jährlicher Einspeisung oder weniger als 50 kW Anschlussleistung sind ebenfalls standardisierte Lastprofile vorzusehen.


    So steht es im österreichischem ElWOG 2010.


    Es müsste aber auch noch geprüft werden, ob die vermiedenen Netzentgelte bei EEG auf järlicher Basis oder auf monatlicher Basis berechnet werden. Sofern das jährlich geschieht, ist aufgrund der Jahreshöchslast an einem Winterabend wahrscheinlich der finanzielle Effekt relativ gering. Sofern die vNNE monatlich bilanziert werden, sind die vNNE zumindest in der Übergangszeit deutlich messbar. Dies auch, weil die deutsche PV üblicherweise recht kleine Anlagengrößen hat: bis 30 kW Anlagengröße ist knapp die Hälfte der installierten Leistung erfasst.


    Gruß,
    Gunnar

  • Danke Gunnar für dn Hinweis
    ...da scheinen die Österreicher deutlich weiter zu sein als unsere Netzbetreiber (und Politiker)


    Ein Lastprofilverfahren ist natürlich deutlich fortschrittlicher
    als die bei uns herschende Praxis "keine Leistungsmessung, dann halt nur Arbeitspreis"
    Wenn das auch die Haushaltkunden so machen würde....das wäre ein Spaß (würde Strom viel billiger machen)



    Ich hoffe,
    dass das Thema mal intensivst von den Branchenvertretern angegangen wird (auch von uns Hobby-Bekennern)
    Kann doch ncith sein, dass bei jedem %-Punkt Kürzung ein Aufschrei durch die Massen geht,
    aber man das Thema überhaupt nicht beleuchtet.


    Hier werden Summen vorenthalten, die ich auf vll. 5(?)% des gesamten EEG-Aufkommens schätzen würde. Da könnte man in der "PV ist soo teuer" Diskussion den Gegnern einiges an Luft aus den Segeln nehmen.

  • Es wäre extrem hilfreich, wenn auf S.29 o.g. Dokumentes wie allgemein üblich eine Legende stünde und man damit/dadurch die Berechnungen nachvollziehen könnte...

    24 St. SchottPoly230 mit SolarMax6000S,12° max. Sommer-Ertrag, BHKW "ecopower 4.7 G"
    21 St. Hanwha 195 mit 2 Solarmax2000
    Ab und zu scheint auch hier die Sonne:


    http://home5.solarlog-web.de/5664.html

  • Moin!

    Zitat von firestarter

    Wo hast Du die Werte für Deine(?) Anlage her?
    Kann man die irgendwo einsehen?
    Würde mich brennend interessieren


    Die Daten habe ich aus den EEG Jahresabrechnungen meines ÜNB 50hertz Transmission. Ausgewiesenes vNNE durch eingespeiste kWh gerechnet. Bei anderen Anlagen in meinem Ort in der selben Netzebene war der Wert bis zur 2. Stelle nach dem Komma der Gleiche.


    Nachdem du den Thread gestartet hast, habe ich mal stichprobenartig die Daten verschiedener VNB überprüft. Scheinbar macht das aber jeder wie er will. Zudem gibt es Unterschiede je nach Spannungsebene in die eingespeist wird. Windanlagen in der MS und HS bekommen meist weniger als 0,3 ct/kWh vNNE gut geschrieben.


    Zitat von gunnar_kaestle

    Es müsste aber auch noch geprüft werden, ob die vermiedenen Netzentgelte bei EEG auf järlicher Basis oder auf monatlicher Basis berechnet werden.


    Vermutlich auf jährlicher Basis, da grade bei Anlagen die sich im Inbetriebnahmejahr befinden und eine unterschiedliche Laufzeit (z.B. 10 Monate und 2 Monate) aufweisen, das vNNE je kWh die selbe Höhe hat.

    Mit sonnigen Grüßen
    -eggis-


    "Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier." (Gandhi)


    SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
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  • Zitat

    Nachdem du den Thread gestartet hast, habe ich mal stichprobenartig die Daten verschiedener VNB überprüft. Scheinbar macht das aber jeder wie er will.


    Jepp, da scheint viel Unklarheit zu herrschen und in der Tat werden unterschiedliche Verfahren angewandt


    Zitat

    Zudem gibt es Unterschiede je nach Spannungsebene in die eingespeist wird. Windanlagen in der MS und HS bekommen meist weniger als 0,3 ct/kWh vNNE gut geschrieben.


    Das haut grob hin,
    da die höheren Spannungsebenen wirklich die preiswerteren sind.
    Gerade deshalb müsste ja PV und BHKW, als Erzeuger die meist verbrauchsnah und in Niederspannung einspeisen besonders viel von den NEtzentgelten abbekommen.


    eggis
    Könntest Du nochmal schaun,
    ob Du die entsprechenden "Preisblatt der Netznutzung" von Deinem lokalen Verteilnetzbetreiber findest?
    Dann könnten wir mal die für Deine Anlage (an 50Hertz) gemeldeten vNNE mit dem Preisbaltt vergleichen und schaun, ob sich da der passende Wert rauslesen lässt