Hallo miteinander,
ich möcht Euch heut mal auf einen ganz anderen Aspekt aufmerksam machen,
der m.E. so noch nicht in der Diskussion war.
Ich habe nämlich den Verdacht,
dass bei der EEG-Umlage ein Punkt nicht so plausibel berücksichtigt wird.
Wie errechnet sich die Umlage?
Nun ja...die Betreiber z.B. einer PV-Anlage bekommen einen gesetzlich festgelegten Preis für jede erzeugte kwh.
Es ist aber so, dass PV-Strom deutlich teuerer ist, als er an der Börse Wert ist.
Nehmen wir mal an,
ein Betreiber bekommt für eine kwh 20cent, aber an der Börse ist der Strom nur 7cent wert
so fehlen 13cent und diese Differenzkosten von 13cent werden auf die "nichtprivilgierten Letzverbraucher" umgelegt....die EEG-Umlage.
War's das?
Nein, denn neben der Strommenge an sich gibt es noch einen Einfluss auf das Netz.
Und die Netzkosten werden durch die Netzentgelte beglichen.
Einspeiser...insbesondere Dezentrale...verringern die Netzlasten vor Ort und so steht einspeisern die Vergütung der durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelte zu....gebräuchlich als "vermiedene Netznutzungentgelte" vNNE beschrieben.
Die Netzentgelte werden durch jeden Netzbetreiber selber festgelegt und durch die BNA genehmigt
Ergo sieht die Rechnung oben so aus
20cent Vergütung
- 7cent Börsenwert
- ??? cent vNNE (im Beispiel mal 2cent)
-------------------------
= 11cent Differenzkosten
Also nicht mehr 13 cent, sondern nur noch 11cent Differenzkosten.
das Problem
aus dem Bereich der KWK
sind vielfältige Probleme mit den vNNE bekannt....u.a.
- gibt es unterschiedliche Verfahren, wie die vNNE zu berechnen sind
Da gäbe es ein Kalkulationsleitfaden, oder eine Verbändevereinbarung
oder der gebräuchlichste Weg...man nimmt die Preisblätter der Netzentgelte (also bei Bezug)
- die Vergütung bezieht sich auf die nächsthöhere Netz- ODER Umspannebene
also bei Kleinen Einspeiser Nierspannung NS oder Umspannung NS/MS
Selbstverständlich suchen sich die Netzbetreiber die Ebene mit den geringeren Entgelten aus
- wichtiger Punkt: Die Netzentgelte werden nach Arbeit UND Leistung ermittelt und es gibt noch eine Nutzungsdauergrenze von 2.500 Stunden.
Unter 2.500 Stunden ist die Leistung recht preiswert und die Arbeit eher teuer....über 2.500h die Leistung sehr teuer und die Arbeit recht billig.
Im Bezug kein Problem, da an der Grenze (2.500h) die Werte gut gewählt sind und kein großer Sprung ist, so ein ziemlich stetiger Übergang vorliegt.
Nun zu einem Einspeiser: in der Regel hat der Einspeiser KEINE Lastgangmessung
und was nicht gemessen wird, kann auch nicht abgerechnet werden.
...dass man -wie im Bezug- auf bewährte Lastprofilverfahren scheint denen fremd.
Natürlich wird dann noch die Tabelle für >2.500h genommen, wo der Arbeitspreis sehr gering ist.
Die Leistung (typ. Wert über 100€/kw) wird ja nicht vergütet.
Ergebnis: die Einspeiser bekommen nur den Arbeitspreis für die vNNE....der typischerweise im Bereich von 0,00 (wirklich NICHTS) bis vll. 2ct/kwh liegt....im Durchschnitt unter 1cent
Fachleute schätzen würden eher einen Preis von ca. 4cent/kwh für gerechtfertigt ein.
der Verdacht
Ich weiss es nicht (absolute Spezis vor)
doch ich gehe sehr stark davon aus, dass diese Problematik auch die PV-ler trifft.
Gut, die Betreiber sehen es nicht (da fester Satz und im EEG enthalten..... vNNE wird nicht direkt ausgezahlt),
aber, bei der Ermittlung der Differenzkosten spielen die vNNE druchaus eine Rollen.
Wenn es dort genau so ungerecht wie bei der KWK zugeht, dann wird hier ein wesentlicher Beitrag unterschlagen und die Differenzkosten falsch ermittelt und damit auch die EEG-Umlage falsch errechnet....zu hoch beziffert.
Wenn wir hier von 2-3cent reden, dann kommen wir schnell auf einen 3-stelligen Mio-Betrag.
Was meint ihr?