EVU Trafoerweiterung - Kostenübernahme ?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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EVU Trafoerweiterung - Kostenübernahme ?

Beitragvon solar_rgb » 01.02.2012, 20:46

Hallo Leute,

habe gerade eine Netzprüfung laufen und wollte schonmal fragen wie von EEG Experten folgendes
Szenario zu bewerten ist um dann dem Netzbetreiber schonmal kompetent gegenübertreten zu
können falls es zu Diskussionen kommt.

Habe schon einige Zeit gesucht aber noch nichts gefunden.

Also die Anlage wird eine Wechselrichter Nennscheinleistung von 550kVA haben.

Luxuriöserweise steht an der Trafostation die direkt am Grundstück angrenzt dran welche Trafos
verbaut sind. Nämlich 2x 160kVA.
Die Trafostation ist im Eigentum des Netzbetreibers!
Meine berechtigte Vermutung ist nun - falls es sonst mit dem Netz passt - dass ca. 220kVA Trafoleistung fehlen.

Wer muss jetzt den Zusatztrafo bzw. Trafotausch zahlen?
Rein platzmäßig dürfte da locker noch was reingehen.

Zusatzfragen:
Gehe ich auch richtig in der Annahme dass in diesem Fall der Strom Niederspannungsseitig gezählt wird?

Muss ich auf was besonderes achten oder kann ich 10 Stück von gängigen Stringwechselrichtern wählen?
(Schieflast muss passen - ist klar)
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Re: EVU Trafoerweiterung - Kostenübernahme ?

Beitragvon Mr.10.000Volt » 01.02.2012, 21:01

Eine Station mit zwei parallelen Trafos hab ich in unserer Region noch nicht gesehen :shock:
Wesentlicher Punkt ist die Frage, ob andere Kunden über diese Station versorgt werden oder nur das besagte Grundstück.

Bei Bedarf kann ich dich an einen sehr kompetenten Anwalt verweisen, der mir vor Jahren in einem ähnlichen Fall die Kosten eines Netzausbaus ersparte.
Wer, wenn nicht wir....

wann, wenn nicht jetzt?????
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Re: EVU Trafoerweiterung - Kostenübernahme ?

Beitragvon solar_rgb » 02.02.2012, 11:20

Ja sind auf jeden Fall 2 Trafos.

Typische Trafostation mit 2 Türen auf einer Trafo I auf der anderen Trafo II .

Wer da jetzt alles dranhängt kann ich jetzt auch nich sagen.

Ist das denn relevant?

Du kannst mir gerne mal die Daten des Anwalts schicken.

Bei den vielen EEG Kommentaren und Details kennt sich ja sons wirklich fast keiner mehr aus.
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