Erweiterung Anlage von 2011 - Was ist zu beachten?

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation: Wir haben vor kurzem ein Haus gekauft, auf welchem im Jahr 2011 eine PV Anlage mit 33 Modulen a 247 Watt, also 8,151 kWp installiert wurde. Diese Anlage haben wir inkl. zum Installationszeitpunkt gültigen EEG-Vergütung übernommen. Die Leistung wird voll eingespeist, kein Eigenverbrauch. Auch kein Rundsteuerempfänger, nach meinem Kenntnisstand auch keine Begrenzung auf einen gewissen Prozentsatz. Oder war das 2011 bereits üblich?


    Im Rahmen unser Sanierungsarbeiten haben wir einen Kamin abgerissen, welcher mittig zwischen den Modulen war. War vom Schattenwurf echt super, aber das ist ein anderes Thema :roll: Somit ist nun eine Lücke von 3 Modulen mitten im Kollektorfeld entstanden und das sieht wirklich sehr bescheiden aus.


    Nun spielen wir mit dem Gedanken, diese Lücke mit 3 neuen Modulen zu schließen. Der Wechselrichter gibt es problemlos her, Stringspannung ist kein Thema, passende Module sind auch zu bekommen.


    Ist sowas den prinzipiell möglich? Die alte Einspeisevergütung erhalten wir ja sicherlich nicht. Was müssten wir nun unternehmen, an wen müsste gemeldet werden und was genau? Da wir die alte Anlage ja nur übernommen hatten, haben wir auch keinerlei Erfahrung wie eine solche Anmeldung generell abläuft.


    Gibt es denn etwas spezielles zu beachten? Ist ein weiterer Zähler notwendig? Darf mit dem alten Wechselrichter überhaupt noch eingespeist werden, da ja keine Drosselung oder Ähnliches vorgesehen ist. Uns wäre es ja am liebsten, wenn es prozentual aufgeteilt wird, also 8,15 kWp mit alter Vergütung und 0,75 kWp mit neuer Vergütung.


    Fraglich ist natürlich, ob sich das ganze überhaupt lohnt, wobei es uns da eher um die Optik geht. Auch beim Umsetzen von Modulen würde eine Lücke bleiben, da es nicht aufgeht. Besteht denn die Möglichkeit, die 3 Module nur zur Optik zu installieren und nicht anzuschließen (falls die ganze Anmelderei zu aufwändig ist), oder glaubt uns das eh niemand?


    Bin für eure Tipps echt dankbar!


    Viele Grüße, Ibanese

  • Hi,


    Zitat von ibanese

    Wir haben vor kurzem ein Haus gekauft, auf welchem im Jahr 2011 eine PV Anlage mit 33 Modulen a 247 Watt, also 8,151 kWp installiert wurde. Diese Anlage haben wir inkl. zum Installationszeitpunkt gültigen EEG-Vergütung übernommen. Die Leistung wird voll eingespeist, kein Eigenverbrauch. Auch kein Rundsteuerempfänger, nach meinem Kenntnisstand auch keine Begrenzung auf einen gewissen Prozentsatz.


    Darf mit dem alten Wechselrichter überhaupt noch eingespeist werden, da ja keine Drosselung oder Ähnliches vorgesehen ist.


    das ist offenbar alles o.k. so. Der alte WR hat Bestandsschutz.
    Ich würde jedoch sofort auf Überschusseinspeisung umstellen, der selbst erzeugte Strom ist preiswerter wie der Strom, den Du zukaufst.
    Lies` Dir mal Deinen Vertrag durch, wenn da Bullshit drinsteht (was fast immer der Fall ist), kannst Du den problemlos kündigen, Du brauchst keinen Vertrag. Die Vergütung bekommst Du sowieso Kraft des EEG.


    Zitat von ibanese

    Nun spielen wir mit dem Gedanken, diese Lücke mit 3 neuen Modulen zu schließen. Der Wechselrichter gibt es problemlos her, Stringspannung ist kein Thema, passende Module sind auch zu bekommen.


    Ist sowas den prinzipiell möglich? Die alte Einspeisevergütung erhalten wir ja sicherlich nicht. Was müssten wir nun unternehmen, an wen müsste gemeldet werden und was genau? Da wir die alte Anlage ja nur übernommen hatten, haben wir auch keinerlei Erfahrung wie eine solche Anmeldung generell abläuft.


    Gibt es denn etwas spezielles zu beachten? Ist ein weiterer Zähler notwendig? Uns wäre es ja am liebsten, wenn es prozentual aufgeteilt wird, also 8,15 kWp mit alter Vergütung und 0,75 kWp mit neuer Vergütung.


    Technisch wäre das vermutlich kein Problem, jedoch wär`s gut,wenn Du uns mal Deinen genauen Modultyp und den des Wechselrichters (vom Typenschild seitlich ablesen) verrätst, dann können wir`s genau checken.
    Wenn die drei weiteren Module einfach an den bestehenden WR angeschlossen werden, laufen die über den bestehenden Zähler und die Vergütung wird genau so aufgeteilt, wie Du das oben gern hättest.
    Ich wüsste jetzt auch nicht, was von der Seite des EEG dagegen spricht.


    Um die 70% Abregelung nach dem aktuellen EEG einzuhalten, das für die neuen Module gilt, muss der WR evtl. auf den Wert gedrosselt werden, der 70% der neuen Modulleistung + der vollen Leistung der alten Module entspricht.
    Und Du musst evtl. cosphi 0,95 am WR einstellen.


    Genaueres können wir aber erst sagen, wenn wir die genauen Daten der Module und des WR kennen.


    Zitat von ibanese

    Besteht denn die Möglichkeit, die 3 Module nur zur Optik zu installieren und nicht anzuschließen (falls die ganze Anmelderei zu aufwändig ist), oder glaubt uns das eh niemand?


    Die Option hast Du immer und Du musst das auch keinem melden, wenn Du Dekomodule installierst.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Hi Ralf, danke für deine schnelle Rückmeldung!


    Zitat von Ralf Hofmann

    Ich würde jedoch sofort auf Überschusseinspeisung umstellen, der selbst erzeugte Strom ist preiswerter wie der Strom, den Du zukaufst.


    Mmh, entweder kapier ich da etwas nicht, oder wir haben aneinander vorbei geredet. Wie darf man sich das mit dem Selbstverbrauch vorstellen? Wir kommen 28,xx Cent/kWh an Einspeisevergütung. Für den Bezug von Strom aus dem Netz zahlen wir 24,xx Cent/kWh. Da müsste sich doch die Einspeisevergütung lohnen?


    Zitat von Ralf Hofmann

    Lies` Dir mal Deinen Vertrag durch, wenn da Bullshit drinsteht (was fast immer der Fall ist), kannst Du den problemlos kündigen, Du brauchst keinen Vertrag. Die Vergütung bekommst Du sowieso Kraft des EEG.


    Welchen Vertrag meinst du genau? Und wieso sollte man den kündigen? Sorry für die dummen Fragen, bin bisher noch nicht so bewandert mit dem Thema :-?


    Wechselrichter ist ein SMA Tripower 8000TL-10, Module sind vom Typ Samsung LPC247. Was müsste hier am Wechselrichter umgestellt werden?


    Zitat von Ralf Hofmann

    Die Option hast Du immer und Du musst das auch keinem melden, wenn Du Dekomodule installierst.


    Mit Deko-Modulen meinst du aber keine funktionsfähige Module, die nur nicht angeschlossen werden? Gibt es überhaupt reine Deko-Module? Kann mir garnicht vorstellen, dass das halbwegs realistisch ausschaut :wink:

  • Zitat von ibanese


    Mit Deko-Modulen meinst du aber keine funktionsfähige Module, die nur nicht angeschlossen werden? Gibt es überhaupt reine Deko-Module? Kann mir garnicht vorstellen, dass das halbwegs realistisch ausschaut :wink:


    Doch, Ralf meint echte Module, die den Alten gleich sehen.


    Kannst Du uns noch Angaben zur Dachneigung angeben und ob alle Module die gleiche Himmelsausrichtung haben und welche.
    Süden ist hier in der PV 0° .


    Die Stringverlängerung kann bei diesem WR gemacht werden, nur sollte der Eingang B dazu verwendet werden, wenn es vorher drei gleichlange Strings waren.

    WSW Dach 70°: Gauben 20x HIT-N240SE10 DN 25°, String auf A1+A2 STP8000TL-10; First 10x HIT-N240SE10 DN 45° auf SB3000TL-21
    ONO Dach -110°: First 10 x HIT-N240SE10 DN 45° teilverschattete Strings auf B STP8000TL-10
    Solar-Log 300, 70% Begrenzung fest

  • Echt, und das ist dann mit echten Modulen erlaubt? Auch net schlecht, kann man ja viel erzählen ;)


    Ausrichtung ist Süd, alles auf der gleichen Dachfläche, 35° Dachneigung.


    String A aktuell: 23 Module in Reihe
    String B aktuell: 10 Module in Reihe

  • Zitat von ibanese

    ... Echt, und das ist dann mit echten Modulen erlaubt? Auch net schlecht, kann man ja viel erzählen ;) ...


    Technisch und erlaubt nach Meldung an die Bundesnetzagentur und den Versorgungsnetzbetreiber.
    Die Vergütung und 70% Begrenzung für die 3 Module geht dann aber anteilig nach aktueller Gesetzeslage.


    Mit den 10 Modulen im B String können die 3 neuen Module noch hinzu genommen werden. Im schlimmsten Fall geht der WR in Spitzenzeiten in die Leistungsbegrenzung. Die 10 Module waren vorher sowieso nicht im Trackingbereich (schlechte Auslegung), der erst bei 320V erfolgt.


    Nun erzähle uns von dem super Schattenwurf.

    WSW Dach 70°: Gauben 20x HIT-N240SE10 DN 25°, String auf A1+A2 STP8000TL-10; First 10x HIT-N240SE10 DN 45° auf SB3000TL-21
    ONO Dach -110°: First 10 x HIT-N240SE10 DN 45° teilverschattete Strings auf B STP8000TL-10
    Solar-Log 300, 70% Begrenzung fest

  • Zitat von ibanese

    Wir kommen 28,xx Cent/kWh an Einspeisevergütung. Für den Bezug von Strom aus dem Netz zahlen wir 24,xx Cent/kWh. Da müsste sich doch die Einspeisevergütung lohnen?


    Du würdest aber bei IBN 2011 auch für den selbst verbrauchten Strom 12,36ct/kWh bekommen, real also 16,38ct/kWh netto bezahlen, dann sieht die Rechnung schon anders aus. Brauchst halt einen Erzeugungszähler UND dann geht das mit der Mischvergütung mit neuen Modulen nicht mehr, wenn sie am selben WR hängen, weil du sie nicht getrennt (geeicht) messen kannst :(
    Ob überhaupt gemeinsam gemessen werden darf, müßte man auch noch mal (z.B. bei der Clearingstelle - zum VNB siehe meine Signatur ;) ) prüfen, 100% sicher wäre ich da nicht, weil verschiedene Regelungen für die Vergütung (und eben 70%) vorliegen.
    Schwierig wird es sowieso, wenn die erste Anlage aus der Vergütung fällt, da reden wir in gut 10 Jahren nochmal drüber ;)

  • Hi,


    Zitat von ibanese

    Mmh, entweder kapier ich da etwas nicht, oder wir haben aneinander vorbei geredet. Wie darf man sich das mit dem Selbstverbrauch vorstellen? Wir kommen 28,xx Cent/kWh an Einspeisevergütung. Für den Bezug von Strom aus dem Netz zahlen wir 24,xx Cent/kWh. Da müsste sich doch die Einspeisevergütung lohnen?


    es ist so, wie alterego schreibt: Damals gab`s nicht nur Einspeisevergütung für eingespeisten Strom, sondern auch für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom!
    Ich hab` auch eine Anlage mit Erstinbetriebnahme 2011 und ich mache das seit Beginn so, denn mich kostet der selbst verbrauchte Strom nur die genannten 16,38 Cent, wenn ich die 12,36 Cent gegenrechne, die ich für jede selbst verbrauchte kwh bekomme.


    Wenn Du Dir den Tag versauen möchtest, rechne mal aus, was Dir in den letzten 5 Jahren schon durch die Nase gegangen ist. :wink:


    Zitat von ibanese

    Welchen Vertrag meinst du genau? Und wieso sollte man den kündigen? ?


    Sorry, mein Fehler.
    Ich hab` mich verlesen und dachte, Du hättest einen Einspeisevertrag mit dem VNB von Vorbesitzer der Anlage übernommen.


    Zitat von ibanese

    Wechselrichter ist ein SMA Tripower 8000TL-10, Module sind vom Typ Samsung LPC247. Was müsste hier am Wechselrichter umgestellt werden?


    String A aktuell: 23 Module in Reihe
    String B aktuell: 10 Module in Reihe


    Dann muss nix umgestellt werden.
    Die drei weiteren Module im 10er String werden sehr gut wirken, weil sie die Stringspannung anheben.
    Ist eine typische Auslegung nach SMA-Software, die zeigt, dass der Solarteur nicht selbst gedacht hat, sondern einfach das getan hat, was ihm die Software sagt. :roll:
    qualiman hat das schon ganz richtig kommentiert.


    Zitat von ibanese

    Mit Deko-Modulen meinst du aber keine funktionsfähige Module, die nur nicht angeschlossen werden? Gibt es überhaupt reine Deko-Module? Kann mir garnicht vorstellen, dass das halbwegs realistisch ausschaut :wink:


    Das sind echte Module, die aber nicht so angeschlossen sind, dass sie Strom einspeisen.
    Du kannst sie aber trotzdem nutzen - z.B. für eine Microinselanlage.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Zitat von Ralf Hofmann

    Dann muss nix umgestellt werden.
    Die drei weiteren Module im 10er String werden sehr gut wirken, weil sie die Stringspannung anheben.
    Ist eine typische Auslegung nach SMA-Software, die zeigt, dass der Solarteur nicht selbst gedacht hat, sondern einfach das getan hat, was ihm die Software sagt. :roll:
    qualiman hat das schon ganz richtig kommentiert.


    Belegungsmäßig ist das nur vorteilhaft, allerdings würde ich zunächst prüfen, welche Firmware der WR hat, denn erst ab Version 2.31 erfüllt der WR die VDE-AR-N 4105. Also nötigenfalls besser updaten lassen, bevor man dort neue Module anschließt.

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)