EnBW Abrechnung Messung?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon MB500SL » 11.08.2012, 17:38

Über einige Aussagen hier muß ich mich schon sehr wundern von Anlagenbetreibern ohne jemand zu nahe zu treten.

Aber wenn ich solche Wörter höre Widerspruch gegen Gebührenbescheid ?? Solch ein Blödsinn, ein Netzbetreiber ist keine

Behörde. Die Abrechnungen erfolgen im allgemeinen Gutschrifts/Rechnungsverfahren wie bei jeder anderen freien Firma auch.

Also ich finde die 2,40 Euro in Ordnung auch wenn es vielleicht eine "verdeckte" Abrechnungsgebühr ist , dafür brauche ich aber keine Rechnung stellen. Ich denke wenn es anders herum wäre, und wir als Anlagenbetreiber eine formal korrekte Abrechnung

erstellen müßten da wären mit Sicherheit sehr sehr viele absolut überfordert ( jeder sollte sich mal die gesetzliche

Seite einer korrekten Rechnungen anschauen )

Und eines ist klar. Keine korrekte Abrechnungsstellung durch Anlagenbetreiber ,keine Bezahlung der Stromeinspeisung vom Netzbetreiber .,Rechnung ungebucht zurück.Da würden mit Sicherheit manche nie einen Euro aus Ihrer EEG Einspeisung bekommen ,weil Sie nicht in der Lage sind eine korrekte Rechnung zu stellen.

Von daher kann jeder froh sein für das bestehende Gutschriftsverfahren

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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon Inkman » 11.08.2012, 17:51

Ich finde die Diskussion hier sehr interessant. Was würde denn rauskommen wenn der Anlagenbetreiber/Energielieferant eine Arbeitsaufwand und Kosten-pauschale für Ablesen und übermitteln dem Energieversorger/Abnehmer in Rechnung stellen würde?
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon buergersolar » 11.08.2012, 18:11

MB500SL hat geschrieben:Die Abrechnungen erfolgen im allgemeinen Gutschrifts/Rechnungsverfahren wie bei jeder anderen freien Firma auch.

Es geht überhaupt nicht um die Abrechnung und auch nicht um deren korrekte Erstellung, es geht um die Zählerablesung und Übermittlung der Messdaten.
Wenn ICH den Zähler ablese und ICH der EnBW die Messdaten übermittle, wieso soll ICH dann noch der EnBW Geld genau für diese Tätigkeit bezahlen, die sie garnicht durchführt?

Die Abrechnung macht die EnBW kostenlos, das stand ausdrücklich in dem Schreiben. Wenn sie 2,40€ für die Erstellung der Abrechnung verlangen würden, würde ich das eventuell akzeptieren. Zumindest hätte ich Verständnis dafür und man könnte dem ja ausweichen, indem man selbst abrechnet.
Wenn ich aber eh schon selber den Zähler ablese und dann auch noch was dafür bezahlen soll, dann habe ich dafür kein Verständnis.

MB500SL hat geschrieben:Also ich finde die 2,40 Euro in Ordnung

2,40€ reißen niemanden in den Ruin. Vermutlich werden auch mehr als die Hälfte der Anlagenbetreiber das bezahlen, weil sie keine Ahnung haben und denke, das muss so sein. Dann hat es sich für die EnBW schon gelohnt.
Aber egal, wie hoch die Gebühr ist, gehts mir ums Prinzip. Ich zahle nicht für eine Dienstleistung, die mir nicht erbracht wird, sondern die ich selber erbringe. Punkt aus. Nachher erhöht die EnBW die Gebühr von Jahr zu Jahr und dann? Dann kann ich vor Gericht vielleicht noch über die Höhe der Gebühr streiten, aber nicht mehr um die Gebühr selbst, denn die habe ich ja akzeptiert, indem ich sie gezahlt habe (dadurch kommt ja ein Vertrag zustande). Soweit will ich es nicht kommen lassen.

Sonnige Grüße
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon unluckymonkey » 11.08.2012, 19:43

buergersolar hat geschrieben:
MB500SL hat geschrieben:Die Abrechnungen erfolgen im allgemeinen Gutschrifts/Rechnungsverfahren wie bei jeder anderen freien Firma auch.

Es geht überhaupt nicht um die Abrechnung und auch nicht um deren korrekte Erstellung, es geht um die Zählerablesung und Übermittlung der Messdaten.
Wenn ICH den Zähler ablese und ICH der EnBW die Messdaten übermittle, wieso soll ICH dann noch der EnBW Geld genau für diese Tätigkeit bezahlen, die sie garnicht durchführt?

Die Abrechnung macht die EnBW kostenlos, das stand ausdrücklich in dem Schreiben. Wenn sie 2,40€ für die Erstellung der Abrechnung verlangen würden, würde ich das eventuell akzeptieren. Zumindest hätte ich Verständnis dafür und man könnte dem ja ausweichen, indem man selbst abrechnet.
Wenn ich aber eh schon selber den Zähler ablese und dann auch noch was dafür bezahlen soll, dann habe ich dafür kein Verständnis.

MB500SL hat geschrieben:Also ich finde die 2,40 Euro in Ordnung

2,40€ reißen niemanden in den Ruin. Vermutlich werden auch mehr als die Hälfte der Anlagenbetreiber das bezahlen, weil sie keine Ahnung haben und denke, das muss so sein. Dann hat es sich für die EnBW schon gelohnt.
Aber egal, wie hoch die Gebühr ist, gehts mir ums Prinzip. Ich zahle nicht für eine Dienstleistung, die mir nicht erbracht wird, sondern die ich selber erbringe. Punkt aus. Nachher erhöht die EnBW die Gebühr von Jahr zu Jahr und dann? Dann kann ich vor Gericht vielleicht noch über die Höhe der Gebühr streiten, aber nicht mehr um die Gebühr selbst, denn die habe ich ja akzeptiert, indem ich sie gezahlt habe (dadurch kommt ja ein Vertrag zustande). Soweit will ich es nicht kommen lassen.

Sonnige Grüße



Da muss ich buergersolar voll und ganz Recht geben !!

Was machen wir wenn die Aktion in z.b 10 Jahren 100-. Kosten soll...dann geht das geweine los...

Es geht einfach ums Prinzip !!
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon otk » 11.08.2012, 21:53

dito! Die 2,4€ sind es nicht aber es geht ums Prinzip
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon buergersolar » 11.08.2012, 22:42

Ach übrigens: Eine Reaktion hab ich auf mein Schreiben hin noch nicht bekommen. Aber immerhin eine Empfangsbestätigung und den Hinweis, man werde das an die entsprechende Stelle weiterleiten.

Hat jemand schon eine Reaktion bekommen?

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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon Bruno3120 » 25.08.2012, 11:16

Hallo

Nachdem ich mündlich bei der EnBw-Hotline Einspruch gegen die Abrechnung der Messpreiskomponente Messung eingelegt hatte, habe ich mittlerweile ein Schreiben der EnBW wegen meines Einspruches erhalten.
Antwort:
1. Als Anlagebetreiber sind Sie gemäß $ 13 Abs. 1 des Erneuerbaren- Energieen-Gesetzes (EEG) verpflichtet, die Messkosten zu tragen.
Der Netzbetreiber (EnBW Regional AG) ist auf dieser Grundlage berechtigt, die Dienstleistung Messung unabhängig vom Eigentum an der Messeinrichtung in dem Umfang zu berechnen, in dem er diese Dienstleistung erbringt.
2. Kosten 2,40 € pro Jahr je Zähler. Darin enthalten Kosten für Druck, Versand und ggf einscannen der Ablesekarte.
Die Ablesekarten dienen der Erinnerrung an Fristen (31.12.) und Ablesedaten wegen Endabrechnung.
Bei Kundeneigenen Zählern überwacht EnBW die Eichfristen des Zählers und weist schriftlich auf den Ablauf der Eichgültigkeit hin. Diese Leistungen dienen der Sicherung des Vergütungsanspruches.
3. Optionen
Wenn die EnBW die Leistungen nach 2. in Zukunft nicht erbringen sollen, kann ich mit einem Schreiben diese Leistungen abwählen und die Gebühr wird nicht mehr erhoben. Dadurch wird auf den 31.12. und den jährlichen Abrechnungstermin keine Ablesekarte versendet und ich bin für die zeitliche Meldung der Zählerstände selbstverantwortlich. Liegen die Zählerdaten nicht fristgerecht vor, sind Verzögerungen bei der Abrechnung nicht zu vermeiden. Ggf. können auch Vergütungsrückforderungen und die Aussetzung von Zahlungen die Folge sein.
4. Durch den Wettbewerb kann jeder Meßdienstleister beauftragt werden. Wenn der Netzbetreiber die Leistung kostenlos anbietet haben die anderen Meßdienstleister keine Möglichkeit ein Angebot am Markt zu plazieren. Sie könne eine Wettbewerbsbehinderung durch den Netzbetreiber bei den Regulierungsbehörden geltent machen.

Ich werde mich aufgrund der bis jetzt sehr guten Zusammenarbeit (bis heute nie Probleme) mit der Forderung des Messpreises einverstanden erklären, da ich nicht die Absicht habe bei meiner Anlagengröße auf Terminerinnerungen zu verzichten oder monatlich eine Rechnung zu schreiben.

Bruno
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon Ralf Hofmann » 25.08.2012, 14:13

Hallo,

insgesamt eine schlüssige Begründung.
Mir missfällt nur, dass die Wahlfreiheit der Leistungen erst auf Nachfrage erklärt wird.

Ich glaube, die meisten Empfänger dieses Schreibens denken, sie wären verpflichtet, die EUR 2,40 zu zahlen.
Ausserdem muss man die Leistung nicht erst abbestellen, sofern man sie nicht will, im Gegenteil.
Wer die angebotene Leistung will, muss sie bestellen, wer sie nicht will, muss gar nix machen und auch nicht bezahlen.
Alles andere wäre rechtswidrig.
MfG
Ralf Hofmann

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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon za-ass » 25.08.2012, 14:29

Bruno3120 hat geschrieben:Ich werde mich aufgrund der bis jetzt sehr guten Zusammenarbeit (bis heute nie Probleme) mit der Forderung des Messpreises einverstanden erklären, da ich nicht die Absicht habe bei meiner Anlagengröße auf Terminerinnerungen zu verzichten oder monatlich eine Rechnung zu schreiben.

Das mit der Abrechnung durch die EnBW hat damit aber nichts zu tun. Es geht bei den 2,40 EUR wirklich nur um die drei von dir weiter oben benannten Aspekte.
Im Übrigen musst du dich mit der Forderung des Messpreises nicht explizit einverstanden erklären, siehe Punkt 3. Handlungsoptionen, Absatz 2, Satz 1: "...dass wir die unter Punkt 2 beschriebenen Leistungen künftig nicht mehr erbringen..."
Insofern irrt in dem Punkt auch @Ralf Hofmann.
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon jodl » 25.08.2012, 15:53

Bruno3120 hat geschrieben:1. Als Anlagebetreiber sind Sie gemäß $ 13 Abs. 1 des Erneuerbaren- Energieen-Gesetzes (EEG) verpflichtet, die Messkosten zu tragen.

stimmt.
aber nur wenn solche auch anfallen
z. B. muss ich den Zähler kaufen

Bruno3120 hat geschrieben:Der Netzbetreiber (EnBW Regional AG) ist auf dieser Grundlage berechtigt, die Dienstleistung Messung unabhängig vom Eigentum an der Messeinrichtung in dem Umfang zu berechnen, in dem er diese Dienstleistung erbringt.

bei einem Zähler der dem Anlagenbetreiber gehört, muss der Netzbetreiber keine Dienstleistung erbringen

Bruno3120 hat geschrieben:2. Kosten 2,40 € pro Jahr je Zähler. Darin enthalten Kosten für Druck, Versand und ggf einscannen der Ablesekarte.
Die Ablesekarten dienen der Erinnerrung an Fristen (31.12.) und Ablesedaten wegen Endabrechnung.
Bei Kundeneigenen Zählern überwacht EnBW die Eichfristen des Zählers und weist schriftlich auf den Ablauf der Eichgültigkeit hin. Diese Leistungen dienen der Sicherung des Vergütungsanspruches.

der Druck, Versand und das Einscannen der Ablesekarte dient einzig und allein der Kostenersparnis des Netzbetreibers
daß der jetzt dafür Geld verlangt, finde ich schon dreist (auch wenns nur 2,40 Euro sind)

ich würde da in Zukunft auf diesen Service gerne verzichten
den 31.12. kann ich mir auch ohne Karte gerade noch merken
und den Zählerstand kann ich auch auf eine Ansichtskarte schreiben und einschicken, oder auf einen Zettel und faxen

für mich ist das nicht mehr und nicht weniger Aufwand, aber der Netzbetreiber kann dann nichts mehr einscannen usw.

der Anlagenbetreiber soll also für die Arbeitserleichterung des Netzbetreibers zahlen?

Bruno3120 hat geschrieben:Wenn die EnBW die Leistungen nach 2. in Zukunft nicht erbringen sollen, kann ich mit einem Schreiben diese Leistungen abwählen und die Gebühr wird nicht mehr erhoben. Dadurch wird auf den 31.12. und den jährlichen Abrechnungstermin keine Ablesekarte versendet und ich bin für die zeitliche Meldung der Zählerstände selbstverantwortlich. Liegen die Zählerdaten nicht fristgerecht vor, sind Verzögerungen bei der Abrechnung nicht zu vermeiden. Ggf. können auch Vergütungsrückforderungen und die Aussetzung von Zahlungen die Folge sein.

nach meinem Rechtsverständnis ist das eher andersherum
die 2,40 Euro werden fällig, wenn jemand den Netzbetreiber mit der o.g. Dienstleistung beauftragt
aber nicht "stillschweigend"

Bruno3120 hat geschrieben:Ich werde mich aufgrund der bis jetzt sehr guten Zusammenarbeit (bis heute nie Probleme) mit der Forderung des Messpreises einverstanden erklären, da ich nicht die Absicht habe bei meiner Anlagengröße auf Terminerinnerungen zu verzichten oder monatlich eine Rechnung zu schreiben.


wer sich den Termin 31.12. nicht merken kann oder will, der kann das so handhaben.
monatliche Rechnungen muß er deswegen trotzdem nicht schreiben, die Pflicht des NB zur Zahlung monatlicher Abschläge wird dadurch nicht berührt
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