EnBW Abrechnung Messung?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Kein Messpreis bei eigenem Zähler

Beitragvon rrc » 26.07.2012, 14:34

Übrigens hatten wir dieses Thema schon einmal in einem früheren Thread,
Titel 'Messpreis bei eigenem Zähler durch EVU'

Vgl. dort insbesondere das Posting von e4good » 23.02.2010, 03:30.
Dieser Anlagenbetreiber hatte einen schon abgebuchten Messpreis vom EVU erstattet bekommen.
--> verteilnetzbetreiber-vnb--f17/messpreis-bei-eigenem-zaehler-durch-evu-t43523-s10.html
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon buergersolar » 27.07.2012, 19:37

Ich habe der EnBW jetzt geschrieben. Ich habe gefragt,
- was die rechtliche Grundlage ist
und geschrieben,
- dass ich bisher rund künftig den Zähler selbst ablese und nicht die EnBW
- dass die EnBW m.E. für eine nicht erbrachte Leistung keine Gebühr erheben kann
- dass die EnBW die Gebühr nicht wie angekündigt mit den Vergütungszahlungen verrechnen darf (mit Hinweis auf den entsprechenden § im EEG, ich glaube es war der § 20 oder 22 im EEG2009)

Bin gespannt, was zurückkommt.

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Aufrechnung der Vergütung mit Forderungen des Netzbetreibers

Beitragvon rrc » 29.07.2012, 10:22

buergersolar » 27.07.2012, 18:37 hat geschrieben:dass die EnBW die Gebühr nicht wie angekündigt mit den Vergütungszahlungen verrechnen darf
(mit Hinweis auf den entsprechenden § im EEG, ich glaube es war der § 20 oder 22 im EEG2009)


Die Aufrechnung ist in §22 EEG2009, Absatz 1 geregelt:

"Die Aufrechnung von Vergütungsansprüchen der Anlagenbetreiberin oder des Anlagenbetreibers nach § 16
mit einer Forderung des Netzbetreibers ist nur zulässig,
soweit die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist."


--> http://www.buzer.de/gesetz/8423/a156931.htm
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon buergersolar » 29.07.2012, 10:41

Genau, der § war das. Und dadurch, dass ich die Gebühr in Frage stelle, ist sie nicht mehr unbestritten und darf somit nicht mehr aufgerechnet werden.
Wenn, dann muss die EnBW also eine eigene Rechnung dafür stellen.

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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon unluckymonkey » 29.07.2012, 14:03

buergersolar hat geschrieben:Ich habe der EnBW jetzt geschrieben. Ich habe gefragt,
- was die rechtliche Grundlage ist
und geschrieben,
- dass ich bisher rund künftig den Zähler selbst ablese und nicht die EnBW
- dass die EnBW m.E. für eine nicht erbrachte Leistung keine Gebühr erheben kann
- dass die EnBW die Gebühr nicht wie angekündigt mit den Vergütungszahlungen verrechnen darf (mit Hinweis auf den entsprechenden § im EEG, ich glaube es war der § 20 oder 22 im EEG2009)

Bin gespannt, was zurückkommt.

Sonnige Grüße


Sag bitte bescheid was dabei rauskommt!! Würd mich brennend interressierren :danke:
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon otk » 31.07.2012, 09:28

Ich habe den EnBW-Vertrag für meine PV-Erweiterung erhalten mit folgender Textpassage:
Neben den aufgeführten Preisen für den Meßstellenbetrieb werden für Messung, Abrechnung und Gutschriftverfahren keine weiteren Gebühren erhoben

Angenommen ich unterschreibe diesen Vertrag, dann können die eigentlich für meine Erweiterung keine Meßgebühr verlangen oder liege ich da falsch?
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon wanders » 31.07.2012, 10:35

Moin,

wenn die PV-Betreiber, die den Vertrag unterschrieben haben keine Messgebühr bezahlen, verstößt das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz mit denen die ENBW die Erhebung der Gebühr begründet hat (Nicht Vertragsunterzeichner)?

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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon jodl » 31.07.2012, 10:52

nie im Leben käme ich auf die Idee einen Einspeisevertrag abzuschließen in dem weiß Gott für Zeug drinsteht, nur damit ich keinen Meßpreis bezahlen müsste, für dessen Berechnung es keine gesetzliche Grundlage gibt und den ich sowieso nicht zahlen muß
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon za-ass » 31.07.2012, 11:24

wanders hat geschrieben:wenn die PV-Betreiber, die den Vertrag unterschrieben haben keine Messgebühr bezahlen, verstößt das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz mit denen die ENBW die Erhebung der Gebühr begründet hat (Nicht Vertragsunterzeichner)

Ob die EnBW irgendwelche Gleichheitsgrundsätze hat oder befolgen muss/will enzieht sich meiner Kenntnis.
Jedenfalls konterkariert sie damit ihre eigene Argumentation, in der sie etwas von "Gewährleistung diskreminierungsfreier Wettbewerbedingungen" bezüglich der Erhebung einer Preiskomponente Messung erzählt.
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Re: EnBW Abrechnung Messung?

Beitragvon Ghostrider » 31.07.2012, 23:09

Hallo zusammen !

Ich hab das Schreiben von EnBW ebenfalls erhalten und mich ziemlich darüber aufgeregt. Warum gerade die Messung? Kosten für die Abrechnung hätte ich ja noch einigermaßen nachvollziehen können.
Das entsprechend heftige Antwortschreiben an die EnBW geht heute noch per Fax raus. Sollten die tatsächlich aber auf der Berechnung der Messung bestehen, können die das zukünftig dann aber auch selber machen!
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