Einspeisevertrag KEVAG

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon nize » 31.12.2011, 05:52

Ist evtl. jemand informiert, was die aktuelle Version des KEVAG-Einspeisevertrages betrifft (Stand 01.03.2010)?

Sollte man diesen abschließen oder eher ablehnen und sich anderweitig einig werden?

Gerne könnte ich den Vertrag auch hier einstellen, falls jemand sich die Mühe machen würde, kurz drüber zu sehen.

Leider ist z.B. im Vertrag selbst nur die Abrechnung in verschiedenen Rhythmen zur Wahl gestellt. Ich möchte jedoch nur jährlich den Einspeisezähler ablesen - jedoch monatliche Abschlagszahlungen erhalten - ohne jedoch monatliche Rechnungen schreiben zu müssen. Dieses Konzept scheint im Vertragsformblatt leider garnicht vorgesehen zu sein.

Sind Einspeiseverträge überhaupt noch üblich bzw. sinnvoll oder sollte man diese heutzutage bestens immer ablehnen, da in fast jedem Fall Nachteile für den Erzeuger entstünden?
Gruß
nize :)
nize
Vielschreiber
Vielschreiber
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 150
Registriert: 11.12.2010, 03:21
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon eggis » 31.12.2011, 10:15

Moin nize,

der von der Photon bewertete Einspeisevertrag ist leider schon ein paar Jahre alt, aber evtl. enthält der neue Vertrag Regelung die schon in dem alten kritisiert wurden.
http://www.photon.de/photon_aktion/Phot ... 1-2004.htm
Mal nebeneinander legen und vergleichen.
nize hat geschrieben:Leider ist z.B. im Vertrag selbst nur die Abrechnung in verschiedenen Rhythmen zur Wahl gestellt. Ich möchte jedoch nur jährlich den Einspeisezähler ablesen - jedoch monatliche Abschlagszahlungen erhalten - ohne jedoch monatliche Rechnungen schreiben zu müssen. Dieses Konzept scheint im Vertragsformblatt leider gar nicht vorgesehen zu sein.

Im 2012er EEG ist auch ein Anspruch auf Abschlagszahlungen festgehalten. Dieser Anspruch gilt auch für Anlagen, die nach älteren Versionen des EEG in Betrieb genommen wurden. Scheinbar ist hier der Vertrag noch nicht auf dem aktuellen Stand.
nize hat geschrieben:Sind Einspeiseverträge überhaupt noch üblich bzw. sinnvoll oder sollte man diese heutzutage bestens immer ablehnen, da in fast jedem Fall Nachteile für den Erzeuger entstünden?

Mit ist kein Vertrag bekannt, fer dem PV-Betreiber irgendwelchen Vorteile (höhere Vergütung) bietet. Laut EEG ist ein Vertrag auch nicht vorgeschrieben. Laut einer Umfrage im Forum haben 2/3 der Anlagenbetreiber keinen Vertrag unterschrieben. (Es werden wohl aber weniger vertragsfreie Betreiber sein, da viele aus Unwissenheit einfach unterschreiben) Es sind auch viele Netzbetreiber davon abgegangen, überhaupt noch Verträge anzubieten.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft." (George Bernard Shaw)

SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage!!! hier klicken
Benutzeravatar
eggis
Moderator
 
Beiträge: 15150
Registriert: 09.10.2007, 21:30
Wohnort: bei Lübeck
PV-Anlage [kWp]: 6,9
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon Photovolter » 31.12.2011, 10:36

Ich bekomme von unserem Stadtwerk immer ein großes DIN A4 Pamphlet zugesendet,
welches ich mit folgendem Anschreiben und der Kopie der Bundesnetzagentur mit der Registrierungsnummer, wieder zurücksende:

Sehr geehrte Frau/Herr _____________,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom ______________

Hiermit bestätige ich Ihnen, dass die von mir betriebene Photovoltaikanlage, in :
Ort, Strasse, evtl Gebäudebezeichnung _______________________
mit einer installierten elektrischen Leistung von ________ kWp, eine Stromererzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21.07.2004 ist.

Im Übrigen soll die alleinige Grundlage der Stromeinspeisung das o.g. EEG sein. Weitere Verträge sind hierzu, wie Sie wissen, nicht erforderlich und von mir nicht gewünscht; im Detail berufe ich mich hier auf §12, EEG.

Gerne nehme ich Ihr Angebot zum Erwerb des Einspeisezählers an.
Zählerstand bei Erwerb: 1,0 kWh
Zählpunktbezeichnung: ___________________________________________
Inbetriebnahmedatum: ______________ Zählernummer: ___________________

Abwicklungsdaten:

Bankverbindung:
Name Anlagenbetreiber ________________________
Bankleitzahl: ____________________
Konto: _____________________

Ich bin Umsatzsteuerpflichtig, Umsatzsteuernummer: ____________________
es erfolgt Volleinspeisung,

Danke für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

Anlagenbetreiber :________________________


:wink: funktioniert bisher anstandslos

falls hier jemand zu dem Schreiben Verbesserungsvorschläge hat, immer gerne :mrgreen:

symBadischer Gruß
photovolter
Photovolter
Stammmitglied
Stammmitglied
 
Beiträge: 96
Registriert: 30.12.2009, 19:19
Wohnort: 77704 Oberkirch
PV-Anlage [kWp]: 52,64
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon kpr » 31.12.2011, 12:08

Die KEVAG versendet das Ding zwar (immer noch) - aber hat überhaupt kein Problem damit, wenn man nicht unterschreibt.
Meines Wissens bietet die KEVAG (bisher) keinerlei Abschlagzahlungen an, sondern stellt es dem Anlagenbetreiber anheim, seine erbrachte Leistung abzurechnen.
(Also "rechtliche Regelung nach BGB und EEG" pur. Eigentlich perfekt.)

Einspeiseverträge sind AUSNAHMSLOS "Allgemeine Geschäftsbedingungen".
AGB's werden vom Verwender geschaffen, um sich einen besseren Stand zu verschaffen, als den, den man aufgrund der gesetzlichen Regelung hätte.
"Win-Win"-Situationen in AGB's sind selten; kommen höchstens dann vor, wenn paritätisch besetzte Interessenvertretungen ein Standardwerk aushandeln und fortentwickeln (so wie z.B. im Baubereich die VOB/B)
Von Einspeiseverträgen des VNB darf sich der Betreiber daher keinerlei Vorteile erhoffen - wohl aber Nachteile. Und meist Nacheile die man nicht erkennt, oder deren Tragweite man nicht einschätzen kann.
Wichtig: Anders als beim Endverbraucher bietet das BGB dem Anlangenbetreiber als Unternehmer weit weniger Schutz vor nachteiligen Klauseln.
Selbst einem Endverbraucher wird geraten, AGB's zumindest einmal durchzulesen; einem Unternehmer muss man raten vor Unterschrift die AGB's gründlich durchzuarbeiten und zu verstehen.
Bitte mal daran denken: Der Anlagenbetreiber ist in aller Regel Einzelunternehmer - und haftet mit seinem gesamten Vermögen... also mit Haus und Hof.
Ergo: Finger weg!!!

In Deinem Fall ist es ganz witzig, dass Du derjenige bist, der ebenfalls einen "Einspeisevertrag" möchte. Nämlich einen mit dem relativ einfachen Inhalt, dass die KEVAG nicht nach erbrachter und abgerechneter Leistung bezahlt, sondern monatliche Abschlagzahlungen gewährt; ggf. auch noch die Abrechnungslast übernimmt. Bis heute (!) ist das eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung - und somit nichts anderes als ein "Mini-Einspeisevertrag".
Das kannst Du der KEVAG andienen - ob sie annehmen ist deren Sache. Noch gibt es Vertragsfreiheit in D.

Ab morgen sieht es dann so aus, dass gem. § 16 I S.3 EEG 2012 "angemessene Abschläge zu leisten SIND". Da hat uns der Gesetzgeber für meinen Geschmack einen Bärendienst erwiesen.
Bisher war das nicht geregelt; die VNB haben - aus eigenem Interesse heraus - freiwillig Abschläge gewährt und die Abrechnungslast übernommen. Im Hinterkopf dabei der Gedanke, dass - sobald die Entscheidung sich als falsch / die Großzügigkeit sich als zu teuer herausstellt - der VNB nur den eigenen Einspeisevertrag kündigen muss - und halt eine neue Regelung gefunden wird. Prima. Da konnten beide gut mit leben.
Nun zwingt das Gesetz die VNB zur Zahlunge von Abschlägen - DEM GRUNDE NACH. Nun wird natürlich jeder VNB vorsichtig, weil er die Geister a) gar nicht mehr rufen muss; b) sie nicht so einfach wieder los wird.

Entsprechend hast Du nun zwar einen Anspruch auf Abschläge - und dem wird sich auch die KEVAG beugen müssen. (Und wird dies auch tun. Die drei Leute die die in Koblenz sitzen haben, sind extrem umgänglich.)
Allerdings läßt die Formulierung "angemessen" doch erhebliche Spielräume.
Betrachtet man die Sache "ausgewogen und objektiv" (und erfindet sich da nichts selbst, sondern schaut mal, was die Juristen in anderen Branchen dazu so sagen), dann wäre "angemessen" wohl ein Betrag, bei dem der Leistungsempfänger zu KEINEM Zeitpunkt in Vorleistung tritt.
(Blick in die Baubranche: Abschlagzahlungen SIND zu leisten. Sie dürfen maximal den Wert haben, der schon auf der Baustelle ausgeführt ist. Der Bauherr darf solange 10% einbehalten, bis 5% vom Auftragswert erreicht sind.)

Wenn ein VNB weiterhin 1/12 eines Erwartungswertes oder Vorjahresertrags abzüglich x% wählt, nun... alles prima. Das Risikomanagement beim VNB wird wohl grünes Licht gegeben haben.
Ich kann aber auch jeden VNB verstehen, bei dem der Risikovorstand die Lampe auf Rot stellt.
Mit 95% des für Monat Januar zu erwartenden Wertes dürften die Anlagenbetreiber schwerlich leben können.
Und so braucht die neue Formulierung im §16 noch einen praxistauglichen Kompromiss - oder wir sind dann doch wieder bei "Abrechnung gem. tats. Einspeisung".
Einen guten Kompromiss habe ich gestern in einem thread hier gesehen... da wird ein Jahreswert für den Abschlag anhand eines Erwartungswertes ermittelt - und der dann entsprechend der zu erwartenden Monatsanteile aufgeteilt.
Dreht man sich dann aber mal um.. und bedenkt dass Rechnungen mittlerweile auch per Mail versendet werden können... dann ist die monatliche Rechnung doch wieder das einfachste Mittel.

Lange Rede - kurzer Sinn: Abschläge sind "Verhandlungssache".
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
kpr
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 3763
Registriert: 02.04.2010, 16:03
PV-Anlage [kWp]: 16,92
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon nize » 31.12.2011, 17:32

Vielen Dank für die sehr ausführlichen und hilfreichen Antworten.

Ich fasse mal kurz zusammen und skizziere, was ich nun vorhabe, und bitte um Korrektur wenn was nicht stimmt/sinnvoll ist:

- Für Anlagen, die bis Ende 2011 ans Netz gingen, besteht keine Pflicht zu Abschlägen im EEG seitens des Netzbetreibers
- Dennoch ist ein Verhandeln darüber mit dem Betreiber möglich, auch ein Verweis auf die zukünftige (für Anlagen ab 2012) vorgesehene Regelung von Abschlägen kann hier Sinn machen
- Ich würde den zu erwartenden Ertrag der Anlage über PVGIS (neue Klimadatenbank) berechnen, und zwar möglichst korrekt und präzise inkl. Beachtung der Aufstellrichtungen (Anlage ist teilweis nach Süd, Ost und West ausgerichtet). Diesen Wert würde ich in €uro nach EEG umrechnen und 1/12 des Wertes als Abschlag dem Netzbetreiber vorschlagen. Die logische und nachvollziehbare Rechnung werde ich beilegen, ohne iwelche AUfschläge vorzunehmen, die mich zinslich begünstigen könnten.
- Diesen Vorschlag der Abschlagszahlung kann der Netzbetreiber annehmen oder auch ablehnen; seinen Einspeisevertrag lehne ich jedoch in jedem Falle ab, da er im Detail für mich nicht 100% nachprüfbar ist, inwiefern er mich benachteiligen könnte (bin kein Jurist).
- Wenn der Vorschlag zu Abschlägen abgelehnt wird, bleibt mir nur noch übrig, in selbst gewählten Abständen relativ formlos Rechnungen zu verschicken. Müssen diese Rechnungen immer auf tatsächlich ermittelten Ertragswerten basieren oder kann hier wiederum meine Abschlagsberechnung Grundlage sein, sodass ich nur z.B. jährlich den geeichten Zähler präzise ablese?

Mit der Bitte um Korrektur bzw. Bestätigung meines Verständnisses bis hierher.
Gruß
nize :)
nize
Vielschreiber
Vielschreiber
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 150
Registriert: 11.12.2010, 03:21
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon kpr » 01.01.2012, 02:35

Die Neufassung §16 EEG enthält keinerlei Bedingungen hinsichtlich des Inbetriebnahmedatums. Die Verpflichtung zur Zahlung "angemessener" Abschläge betrifft alle Anlagen. (Zumindest kann ich nichts anderes aus dem Text lesen; und der ist ziemlich unmissverständlich.)

Vorschlagen kannst Du; seit ca. 2,5 Stunden muss der VNB die auch - in "angemessener" Höhe - zahlen.
Meine Bedenken hatte ich geäussert. M.E. kann man aus dem Gesetz heraus den VNB nicht verdonnern, in unbesicherte Vorlage zu treten. Zu keinem einzigen Zeitpunkt. Ich mache den ählichen Job in einem mittelständischen Konzern. Unter meiner Verantwortung würde ich jedenfalls keinen halben Cent in Vorleistung gehen - es sei denn ich erhalte Sicherheit. In logischer Konsequenz bedeutet dies: Wer von mir 11 gleiche Abschläge haben wollen würde, dem würde ich 95% eines konservativen Schätzwertes für Monat Januar gewähren. Glaube kaum dass ein Betreiber damit glücklich wird.
Will mich nun nicht en detail wiederholen - aber am Ende stehen für mich monatliche Rechnungen. Wo bitte soll noch der positive Effekt liegen, wenn ich nun die Monate schätze statt korrekt abzurechnen??
Wie die KEVAG das sieht? Keine Ahnung. "Frag den Bär"... ist hier ein beliebtes Sprichwort.

(Nun bin ich zwar so faul, dass ich mir im Sommer den Arm von meiner Frau aus der Sonne legen lasse. Aber nie niemals nie nicht würde ich die Abrechnungslast (das Abrechnungsrecht) aus der Hand geben. Die Arbeit bleibt überschaubar und für evtl. Probleme gibts standardisierte Lösungen.
Wer in "selbst Rechnungen schreiben" nun den Untergang des Abendlandes sieht, und unbedingt darauf besteht, dass der VNB das übernimmt, der ist vielleicht mit der Lösung gut beraten, die Abschläge so zu vereinbaren, dass sie dem erwarteten Anteil der einzelnen Monate am Jahresertrag entsprechen. )
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
kpr
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 3763
Registriert: 02.04.2010, 16:03
PV-Anlage [kWp]: 16,92
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon emma2011 » 01.01.2012, 19:28

hi, wäre schön wenn du uns hier mal auf dem laufenden halten würdest, dann muss nicht jeder "das rad immer wieder neu erfinden"...
Danke
.
Wie soll ich wissen was ich denke bevor ich höre was ich sage...
Benutzeravatar
emma2011
Vielschreiber
Vielschreiber
 
Beiträge: 194
Registriert: 01.10.2011, 09:17
Wohnort: RlPf
PV-Anlage [kWp]: 10,56
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon papatomtom » 01.01.2012, 19:53

Photovolter hat geschrieben:Ich bekomme von unserem Stadtwerk immer ein großes DIN A4 Pamphlet zugesendet,
welches ich mit folgendem Anschreiben und der Kopie der Bundesnetzagentur mit der Registrierungsnummer, wieder zurücksende:

Sehr geehrte Frau/Herr _____________,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom ______________

Hiermit bestätige ich Ihnen, dass die von mir betriebene Photovoltaikanlage, in :
Ort, Strasse, evtl Gebäudebezeichnung _______________________
mit einer installierten elektrischen Leistung von ________ kWp, eine Stromererzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21.07.2004 ist.

Im Übrigen soll die alleinige Grundlage der Stromeinspeisung das o.g. EEG sein. Weitere Verträge sind hierzu, wie Sie wissen, nicht erforderlich und von mir nicht gewünscht; im Detail berufe ich mich hier auf §12, EEG.

Gerne nehme ich Ihr Angebot zum Erwerb des Einspeisezählers an.
Zählerstand bei Erwerb: 1,0 kWh
Zählpunktbezeichnung: ___________________________________________
Inbetriebnahmedatum: ______________ Zählernummer: ___________________

Abwicklungsdaten:

Bankverbindung:
Name Anlagenbetreiber ________________________
Bankleitzahl: ____________________
Konto: _____________________

Ich bin Umsatzsteuerpflichtig, Umsatzsteuernummer: ____________________
es erfolgt Volleinspeisung,

Danke für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

Anlagenbetreiber :________________________


:wink: funktioniert bisher anstandslos

falls hier jemand zu dem Schreiben Verbesserungsvorschläge hat, immer gerne :mrgreen:

symBadischer Gruß
photovolter

Hallo photovolter,echt gut,werd es ab jetzt auch so machen :danke:
gruß tommi
papatomtom
Vielschreiber
Vielschreiber
 
Beiträge: 260
Registriert: 19.08.2008, 19:08
Wohnort: Gau-Algesheim
PV-Anlage [kWp]: 375
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon nize » 09.01.2012, 04:53

VIelen Dank. Mit zahlreichen Apassungen eine hilfreiche Vorlage.
Gruß
nize :)
nize
Vielschreiber
Vielschreiber
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 150
Registriert: 11.12.2010, 03:21
Info: Betreiber

Re: Einspeisevertrag KEVAG

Beitragvon kpr » 09.01.2012, 13:50

Man könnte Varianten der Abrechnungslast eindeutig klären und Zahlungsmodalitäten anbieten:

Abrechnungslast - beim Betreiber

Die Abrechnungslast wird vom Anlagenbetreiber übernommen. Einer Übertragung der Abrechnungslast auf den VNB für die Lieferung des Anlagenbetreibers wird vorsorglich widersprochen. Für die Abrechnung der umsatzsteuerlich fiktieren Rücklieferung wird eine Abrechnung im Gutschriftsverfahren angeboten. Sofern wir keine ablehnende Antwort erhalten, unterstellen wir Ihre Zustimmung.

Alternativ: Abrechnungslast beim VNB

Ich biete Ihnen an, die Abrechnungslast für die Lieferung des Anlagenbetreibers an den VNB auf den Leistungsempfänger zu übertragen. Bitte teilen Sie mir mit ob Sie dieses Angebot annehmen.
Sofern wir bis zum xx.xx.xx keine Nachricht erhalten gehen wir von der Ablehnung dieses Angebots aus und werden die Abrechnungslast selbst übernehmen und gleichzeitig Ihre Zustimmung zur Abrechnung im Gutschriftsverfahren über die umsatzsteuerlich fiktierte Rücklieferung des VNB an den Anlagenbetreiber unterstellen.


Zahlungsmodalitäten - bei angestrebten Abschlagzahlungen

Es wird eine jährliche Abrechnung mit 11 monatlichen Abschlägen in gleicher Höhe sowie einer Schlusszahlung vorgeschlagen.
Auf Basis eines erwarteten Ertrags von .... kWh/ pro Jahr (gem. Quellenangabe) schalgen wir vor
850 kWh/kWp x 10 kWp x 0,2874 €/kWH x 0,95 / 12 = 193,40. Netto zzgl. USt
sowie für den Dirketverbrauch eine fiktive Rücklieferung in Höhe von 10% der Gesamteinspeisung
85 kWh/kWp x 10 kWp x 0,1638 €/kWh x 0,95 / 12 = 11,02. Netto Zzgl. USt.
(verrechnete Zahlung, brutto = 217,03)
Alternativ bieten wir eine monatliche Abrechnung gem. tatsächlichen Werten an.
Sofern wir bis zum xx.xx.xx keine anderslautende Nachricht erhalten.......

man muss die Formulierung dann entsprechend der angebotenen Kombinationen aus Verteilung der Abrechnungslast und Zahlungsmodalitäten ausklingen lassen. Das wird mir hier zuviel ;-)
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
kpr
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 3763
Registriert: 02.04.2010, 16:03
PV-Anlage [kWp]: 16,92
Info: Betreiber

Nächste

Zurück zu EEG / Einspeiseverträge



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste