Einspeisevertrag DREWAG ok?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon solarius2010 » 30.05.2010, 16:54

Hallo,

Hat hier jemand in den letzten Monaten einen Einspeisevertrag von der DREWAG vorgelegt bekommen?
Habt ihr unterschrieben oder abgelehnt?

In der Photon wurde ja 2007 in Vertrag bewertet (Daumen nach unten).
Der mir angebotene Vertrag enthält so gut wie alle dort aufgelisteten Mängel nicht mehr, so daß ich mich frage, ob ich vielleicht doch unterschreiben sollte?
Ich weiß, es geht auch ohne Vertrag, und so richtig klar ist mir noch nicht, was für einen Vorteil ich davon habe, wenn ich unterschreibe.

Viele Grüße
solarius2010
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon Amun_Ra » 30.05.2010, 21:06

Hallo,

ums ma uf sächsch zu sachen: Isch verschdeh´sch goar ni ...
:?:

Ich bring es einfach mal auf den Punkt:
Du weißt nicht, ob du einen Vertrag unterschreiben sollst, den du eigentlich gar nicht brauchst, nur weil dieser jetzt nicht mehr so viele Mängel enthält wie zuvor?
Richtig hast du ja schon erkannt, dass dies dir keine Vorteile verschafft. Zusammen mit meiner vorhergegangenen Frage sollte sich deine Überlegung eigentlich erledigen, oder? :wink:

MfG
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon solarius2010 » 31.05.2010, 16:11

Nun ja, selbst die Photon empfahl ja 2007 den Abschluss eines Vertrags:
Gleichwohl ist der Abschluss eines Einspeisevertrages ratsam, weil er zumindest Rechtsklarheit schafft.

http://www.photon.de/photon_aktion/eins ... _07_07.htm
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon sepp811 » 31.05.2010, 20:24

2007 ist ja schon ein bißchen her... Mittlerweile haben selbst viele VNB aufgehört einen Einspeisevertrag anzubieten, weil er einfach unnötig ist. Der Einspeisevertrag ist meiner Meinung nach ein Überbleibsel von der Wasserkraft aus den Vor-EEG-Zeiten. Damals war die Einspeisung in das Netz ein ziemlich rechtsfreier Raum, so dass der Vertrag wirklich sinnvoll war um die Beziehung Einspeiser-Netzbetreiber zu regeln, gesetzlich gabs nicht viel. Durch das EEG hat sich das geändert und die gesetzlichen Regelungen sind für den Anlagenbetreiber gar nicht so schlecht. In den Verträgen soweit sie noch angeboten werden ist vieles vom EEG einfach noch mal "durchgekaut" und das was zusätzlich geregelt wird ist im Normalfall nicht positiv für den Anlagenbetreiber, warum sollte der VNB auch was vertraglich für den Anlagenbetreiber besser regeln als es im Gesetz steht, wär schön dumm... Also sind alle Einspeiseverträge entweder unnötig oder schlecht, aber nie positiv für den Anlagenbetreiber. Wichtig für die Rechtssicherheit ist, dass irgendwo greifbar festgehalten ist, wann welche Leistung von welchen Energieträger in Betrieb gegangen ist, also z. B. 20 kW Photovoltaik am 1.5.2010, sowas ist aber schon im Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten und wird in irgendeiner Form vom VNB mal bestätigt, z. B. über die Angaben in den Abrechnungen. Aus diesen Daten leitet sich alles Relevante im EEG ab, wie die Vergütungshöhe und -dauer. Mehr brauchts nicht. Das EEG ist ausführlich genug.
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon Amun_Ra » 01.06.2010, 09:17

Hallo solarius2010,

wie sepp811 schon schrieb, war das 2007...

... und die größte Rechtsunsicherheit entstand (und entsteht heute noch immer) daraus, dass "bestimmte" Unternehmen, deren wirtschaftliche Interessenverbände und lobbygesteuerte Politiker seit Einführung des EEG versuchen, dieses zu torpedieren. Auch indem sie versuchen, von diesem Gesetz abweichende Normen (wie bspw. Netzanschlussvertrags- und Einspeisevertragszwang) zu kreieren.

zu der Empfehlung von Photon sei gesagt:
solarius2010 hat geschrieben:Nun ja, selbst die Photon empfahl ja 2007 den Abschluss eines Vertrags:
Gleichwohl ist der Abschluss eines Einspeisevertrages ratsam, weil er zumindest Rechtsklarheit schafft.

http://www.photon.de/photon_aktion/eins ... _07_07.htm


Rechtsklarheit besteht, entgegen der bei Photon geäußerten Ansicht, seit Juli 2004 z.B. darin, dass § 12 Abs. 1 EEG (2004) und in dessen konsequenter Fortführung § 4 Abs. 1 EEG (2009) explizit aussagen, dass Netzbetreiber ihre Verpflichtungen nicht vom Abschluss eines wie auch immer gearteten Vertrages abhängig machen dürfen.
Dass sie es (zumindest die meisten von ihnen) dennoch bis heute tun (oder eher diese Absicht suggerieren), stützt meine obige Aussage.

Also, nicht irritieren lassen. :wink:

MfG
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon Schattenparker » 25.09.2010, 21:48

wie wird eigentlich die Zählermiete (Zähler vom EVU) und der (eventuelle) Stromverbrauch der PV-Anlage über den Zweirichtungszähler geregelt, wenn die Einspeisung von keinem Vertrag abhängig gemacht werden darf?
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon solarius2010 » 17.10.2010, 18:34

Die Miete richtet sich (ob nun mit Vertrag oder ohne) nach der aktuellen Preisliste der Drewag.
Rückstrom ist richtig teuer, da er ja nicht getrennt erfasst wird, sondern einfach vom gelieferten Strom abgezogen.

Ich hatte dazumal übrigens der DREWAG mitgeteilt, daß ich keinen Vertrag unterzeichnen möchte, und bekam zur Antwort: "Kein Problem, da unterzeichnen sie halt nur ein Merkblatt." Das hab ich dann auch gemacht, damit hatte ich kein Problem.
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon PV-newbe » 15.01.2012, 14:07

Hallo,

ich würde gern noch mal Eure Meinung zu diesem Thema hören. Meine Anlage ging Nov.2011 ans Netz. Anfang diesen Jahres habe auch ich von der Drewag-Netz einen Vertrag zugeschickt bekommen. Nach den Empfehlungen hier im Forum habe folgende Anfrage bei der Drewag gestellt:

Sehr geehrte Frau xxx ,

ich habe gestern einen Einspeisevertrag zum unterzeichnen erhalten. Ist nach §12 EEG so ein Vertrag überhaupt notwendig?
Welche Vorteile bringt der Vertrag für mich gegenüber dem EEG?
Bitte um kurze Info.

Viele Grüße,


Gestern kam die Antwort:

Sehr geehrter Herr xxx,

ich habe Ihre Mail vom 08.01.2012 erhalten.

Gemäß EEG ist für die Stromeinspeisung und deren Vergütung kein Vertrag notwendig.
Unser Stromeinspeisevertrag regelt aber unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des EEG den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers. Die im Vertrag aufgeführten einschlägigen VDE Bestimmungen (DIN VDE Normen), Technischen Anschlussbedingungen, Richtlinien, Technischen Anforderungen, MeteringCode und AGB Anschluss des Netzbetreibers sind einzuhalten. Außerdem wird geregelt, wo die Übergabestelle ist, wer Messstellenbetreiber und Messdienstleister ist sowie die Abrechnungsbedingungen. Der Vertrag regelt somit zusätzlich die Dinge, die im EEG nicht festgeschrieben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Was haltet Ihr davon?
Einerseits kann ich in dem Vertrag keinen Passus finden (ohne die angeführten Normen im Detail nachgelesen zu haben...), der zu meinem Nachteil wäre. Zudem ist der Vertrag kurzfristig kündbar. Um nicht gleich von Anfang an auf Konfrontation mit der Drewag zu gehen war ich deshalb geneigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Mache ich etwas falsch wenn ich unterschreibe?
Allerdings stört mich die Art und Weise der Antwort. Sieht mir doch etwas nach Bauernfang aus, oder? Stutzig macht mich vor allem der letzte Satz der Mail: Welche Dinge bedürfen denn über das EEG hinaus noch der vertraglichen Regelung - und zu wessen Vor-/Nachteil?
Wie würdet Ihr reagieren?

VG & schon mal Danke im Voraus für die Antworten.
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon solarius2010 » 15.01.2012, 15:09

Na ich hatte damals einfach die Drewag angerufen und mitgeteilt, daß ich nicht unterschreibe.
Da haben sie mir das o.g. Merkblatt zur Unterschrift geschickt und gut wars.
Ich glaube, die fassen das nicht mehr als Konfrontation auf, wenn du nicht unterschreibst.
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Re: Einspeisevertrag DREWAG ok?

Beitragvon Ralf Hofmann » 16.01.2012, 09:50

Hallo,

PV-newbe hat geschrieben:Unser Stromeinspeisevertrag regelt aber unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen des EEG den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers.


dafür braucht`s keinen Vertrag. Der VNB hat das Ding anzuschließen und fertig, das sagt das EEG.

Die im Vertrag aufgeführten einschlägigen VDE Bestimmungen (DIN VDE Normen), Technischen Anschlussbedingungen,


Das bezieht sich z.B. darauf, wie der Zählerschrank auszusehen hat und welchen Anforderungen die Wechselrichter genügen müssen.
Auch dazu ist kein Vertrag nötig, das gilt für jeden PV-Einspeiser sowieso.

Richtlinien, Technischen Anforderungen, MeteringCode und AGB Anschluss des Netzbetreibers sind einzuhalten. Außerdem wird geregelt, wo die Übergabestelle ist, wer Messstellenbetreiber und Messdienstleister ist sowie die Abrechnungsbedingungen. Der Vertrag regelt somit zusätzlich die Dinge, die im EEG nicht festgeschrieben sind.


Der MeteringCode z.B. muss nicht zwingend für Dich gelten. Einen Messstellenbetreiber brauchst Du gar nicht und auch keinen Messdienstleister, es sei denn, Du hast einen 2-Richtungszähler bekommen.
Die Abrechnungsbedingungen sind im EEG geregelt und auch ohne Vertrag klar. Der VNB hat angemessene Abschläge zu zahlen, fertig. Am Jahresende schreibst Du eine Abschlussrechnung, das war`s.

Es steht Dir natürlich frei, den Vertrag zu unterschreiben und Dich ggfls. dadurch in Deinen Rechten einschränken zu lassen.
Ich würd`s nicht tun!
MfG
Ralf Hofmann

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