Einspeisevertrag der Stadtwerke Witten

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Einspeisevertrag der Stadtwerke Witten

Beitragvon wittener13 » 23.10.2011, 23:07

Hallo!

Stelle mal hier meinen erhaltenen Einspeisevertrag ein. Schlimm finde ich ihn nicht ( Abrechnungspreis 11,87 / Messpreis 33,99 beides netto ).
Als Laie ist man ja hin und hegerissen, soll man unterschreiben, soll man nicht....

Hatte in einer mail vorab nach den Vorteilen gefragt und auch daraufhingewiesen, das man ja keinen braucht, aber darauf wurde nicht eingegangen, sondern einfach der Vertrag geschickt. Das finde ich etwas schwach und stört mich ein wenig.

Auch sind die Abschlagszahlungen etwas niedrig, zumindest deutlich niedriger als ich mit PVgis ausgerechnet habe, allerdings habe ich Eigenverbrauch
( 87 zu 120 ).


Hat vielleicht hier jemand mit den Stadtwerken Witten schon Erfahrungen gesammelt??

Gruß Thomas
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Re: Einspeisevertrag der Stadtwerke Witten

Beitragvon eggis » 24.10.2011, 09:15

Moin wittener,

es dürfte in deinem Fall uninteressant sein, aber folgende Passage, ist nicht mehr erforderlich.
Sofern die über den Hausanschluss eingespeiste Leistung insgesamt mehr als 30 kW beträgt, ist eine Schaltstelle mit Trennfunktion vorgeschrieben, die dem Personal des Netzbetreibers oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen jederzeit zugänglich ist.

Außerdem hebelst du den Bestandsschutz des Netzanschlusses aus, wenn du künftige Änderungen der NAV einfach so akzeptierst.

Punkt 6.3 ist mir zu allgemein gefasst. Hier könnte mMn. der Netzbetreiber willkürlich Änderungen auf deine Kosten verlangen.

Des Weiteren sind immer wieder Regelungen drin die eine entschädigungslose Trennung der Anlage vom Netz vorsehen. Hier geht mit der Vertrag zu sehr ins Eigentumsrecht des Betreibers.

Da ist ja interessant!
6.9 § 13 Abs. 2, §§ 14 und 15 NAV gelten entsprechend, wobei als Anlage die Fotovoltaikanlage und als Kunde der Einspeiser anzusehen ist.

Hier ist man sich wohl des Problems klar geworden, das die NAV nichts über Photovoltaikanlagne regelt, denn in §13 NAV sind Anlagen (Strom-)Verbraucher und Kunden Strombezieher. :roll:

Punkt 7.2 gesteht dir zumindest das Recht zu eine eigene Messeinrichtung zu verwenden.
Sind bereits Messeinrichtungen vorhanden, über die die eingespeiste Strommenge erfasst werden kann, so werden diese genutzt.


Das sind ein paar Punkte die mich als Laien zumindest nachdenklich stimmen. Da ich keine Jurist bin und so alle vertraglichen Gegebenheiten beurteilen kann, würde ich mich schon deshalb auf die Vertragsfreiheit nach EEG berufen.
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: Einspeisevertrag der Stadtwerke Witten

Beitragvon pv-falke » 24.10.2011, 16:29

Hallo Thomas,

schau mal hier nach für Info von Verträge.

http://www.photon.de/photon_aktion/phot ... ertrag.htm
Gruß und sonnige Aussichten

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Re: Einspeisevertrag der Stadtwerke Witten

Beitragvon wittener13 » 25.10.2011, 12:23

Hallo!

Vielen Dank für die nützlichen Tipss. Habe gerade mit den Stadtwerken telefoniert, war ein nettes Gespräch mit dem Ergebnis, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben brauche und trotzdem meine Abschläge bekomme. Damit kann ich leben :D , ein persönliches Gespräch ist oftmals doch hilfreich.


Gruß Thomas
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Re: Einspeisevertrag der Stadtwerke Witten

Beitragvon kpr » 26.10.2011, 06:55

Jedes andere Ergebnis hätte mich auch gewundert.
Natürlich wissen die VNB dass sie am langen Ende ihre AGB nicht durchsetzen können; die können auch das EEG lesen.
Und selbstverständlich haben die VNB den weitaus größeren wirtschaftlichen Vorteil aus Abschlagzahlungen als der Betreiber.

Lediglich der Weg zu diesem Ergebnis ist wohl unterschiedlich. Es gibt die löblichen Fälle (so wie hier; und auch bei mir - KEVAG).
Und dann lesen wir hier im Forum immer wieder von Fällen, wo Call-Center-Agents mit geschulten Gesprächsstrategien versuchen den Angriff abzuwehren oder zumindest so in der Länge zu ziehen, dass der Betreiber entnervt aufgibt.

Gerät man erstere... naja..klar.. ein persönliches Gespräch hilft.
Gerät man an zweitere...wäre es besser, das Telefon wäre noch nicht erfunden.
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