Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von za-ass » 20.12.2008, 16:17
maex hat geschrieben:Ich sehe daher im Moment keinen Grund, Streit zu suchen und den Vertrag nicht zu unterschreiben.
Was hat den die Tatsache, dass man einen einseitig angebotenen Vertrag, der darüber hinaus für die weitere Abwicklung nicht erforderlich ist, nicht unterzeichnet mit Streit suchen zu tun?
Du kannst ja für dich tun und lassen was du willst, nur solltest du den Leuten, die keinen Vertrag unterzeichnen nicht indirekt das Mäntelchen der Streithansel anziehen und darüber hinaus angehenden PV-Anlagenbetreibern, die hier mitlesen, einen völlig falschen Eindruck vermitteln.
Einen Vertrag in dieser Sache nicht zu unterzeichnen ist rechtlich völlig einwandfrei und in jeglicher Hinsicht kein Affront gegen das zuständige EVU, obwohl einige das so hinzudrehen versuchen. Bei dir hat das jedenfalls schon mal geklappt.
Thomas
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von spocksbrain » 20.12.2008, 17:35
@all
habe gestern mein EVU angerufen und gefragt, welche Konsequenzen eine Kündigung hätte...
Man war verwundert, dass es ohne Vertrag mit den jeweiligen EVU überhaupt funktioniere und jeder Einspeiser hier hätte den Vertrag unterzeichnet.
Habe dann eine Mail mit links zu diesen thread, der Photon-anwaltlichen Durchleuchtung des Vertrages und der Stellungnahme des SFV geschickt und warte mal was passiert....
Gruss, spocksbrain
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von Langen63 » 20.12.2008, 21:06
spocksbrain hat geschrieben:.... Man war verwundert, dass es ohne Vertrag mit den jeweiligen EVU überhaupt funktioniere und jeder Einspeiser hier hätte den Vertrag unterzeichnet...
 typisch...
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von maex » 20.12.2008, 22:44
za-ass hat geschrieben:s. o.
Das mit dem "Streit suchen" war vielleicht etwas unglücklich formuliert - und daß ich alle Vertragsfreien als Streithähne bezeichne hast Du gesagt. Das EVU hat bislang nur den Vertrag geschickt - sonst nix, also kann da bei mir auch noch nix geklappt haben.
Auf jeden Fall wäre eine Ablehnung mit mehr oder weniger Aufwand verbunden. Mehr, wenn die z. B. ihren Zähler (den ich nunmal hab) wieder abmontieren und ich mir selber einen suchen muß. Den halben Tag Urlaub kann ich sinnvoller nutzen. Ich werde mal nachfragen, ob die was für den Zähler haben wollen - im Vertrag steht, wie bereits erwähnt, nichts davon.
Naja, ich habe ja noch ein paar Tage Zeit, mit mit dem Vertrag zu beschäftigen.
MfG
Markus
PS Mein Solateur hat zu dem Thema nur gemeint: Man kann sich auch selber verrückt machen.
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von Heinlein0815 » 21.12.2008, 20:51
Hallo Leute, auch ich habe keinen Vertrag unterschrieben. E.ON Avacon hat nicht weiter rumgezickt. Allerdings bin ich der Meinung, das man sich kaum noch auf Photon beziehen kann, da die Daten zu alt sind.
Gruß
Thomas
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von za-ass » 21.12.2008, 21:33
maex hat geschrieben:Das mit dem "Streit suchen" war vielleicht etwas unglücklich formuliert - und daß ich alle Vertragsfreien als Streithähne bezeichne hast Du gesagt. Das EVU hat bislang nur den Vertrag geschickt - sonst nix, also kann da bei mir auch noch nix geklappt haben.
Das mit dem 'unglücklich formuliert' halte ich dir gerne zu Gute, alles andere was du da jetzt schreibst verdreht die vorgenannten Beiträge etwas.
Man kann's ja dort ggf. nachlesen.
@Heinlein0815:
Das mit der Photon sehe ich genauso was den konkreten Vertrag mit einem EVU anlangt; die Marschrichtung der EVU's insgesamt hat sich aber wohl eher nicht geändert.
Von daher ist es sicherer, sofern man den vorgelegten Vertrag nicht von einem dafür geeigneten Profi prüfen lässt, keinen Vertrag zu unterzeichen, zumal man einen solchen gar nicht benötigt.
Thomas
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von Langen63 » 21.12.2008, 21:58
za-ass hat geschrieben:... Von daher ist es sicherer, sofern man den vorgelegten Vertrag nicht von einem dafür geeigneten Profi prüfen lässt, keinen Vertrag zu unterzeichen, zumal man einen solchen gar nicht benötigt.
... so ist es, und man kann es z.B. beim SFV nachlesen. Dort stehen auch die dazugehörigen Paragraphen (EEG 2004 = §12, EEG 2009 = §4).
Gruß Langen63
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von sungitti » 22.12.2008, 00:34
Hallo,
meine Antwort ist ja, ich habe einen Vertrag unterschrieben, weil ich gedacht habe, dass muss so sein. Habe mich zwar schon gewundert was da alles drin steht ... Technische Anschlussbedingungen, Verordnungen, Paragrafen...(eigentlich für einen Laien unzumutbar diese fast 100 Seiten durchzulesen). Habe, ehrlich gesagt, auch nicht den Nerv gehabt alles durchzulesen. Aber jetzt ist es wohl zu spät noch was zu ändern.
Gruß sungitti
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von spocksbrain » 22.12.2008, 00:49
@sungitti,
lies in Deinem Vertrag doch mal das Kapitel Kündigung.
In meinen steht etwas von monatlicher Kündigung......
Gruss, spocksbrain
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von hadl » 22.12.2008, 18:18
Hallo Leute!
Ich wundere mich, dass die Einspeiseverträge doch so lange ein Thema bleiben. Deshalb hier einen Erfahrungsbericht.
Meine erste PV Anlage ging 1993 hobbymäßig ans Netz. Damals galt noch das Stromeinspeisegesetz mit 17 Pfennig Vergütung für den Anteil Strom, den ich nicht selbst verbrauchen konnte. Der Vertrag der mir vorgelegt wurde, war belanglos und konnte ohne Bedenken unterschrieben werden. Dann kam das von den Stromversorgern bis heute noch ungeliebte EEG. Aus dem Hobby für „Grüne Spinner“ wurde plötzlich eine interessante Sache mit der man sogar Geld verdienen konnte. Sofort wurden die Abwehrmaßnahmen der Stromversorger verschärft und am Europäischen Gerichtshof geklagt wegen unerlaubter staatlicher Beihilfe, was bei interessierten Anlagenbauern seine Wirkung nicht verfehlte. Der so genannte Solar Papst Hermann Scheer und Herr Fabeck vom Solarförderverein Aachen, waren damals die Leute, die mit Vorträgen und Veröffentlichungen über den Stand der Klage informierten, - mit dem Ergebnis - dass die Klage mit dem Urteil vom 13.03.2001 abgewiesen wurde. Im gleichen Jahr ging meine zweite PV Anlage ans Netz und mir wurde ein Vertrag vorgelegt mit der Klausel, dass die Vergütung nur unter Vorbehalt gezahlt würde, mit dem Hinweis auf diese laufende Klage am europäischen Gerichtshof.
Wohl wissend von dem Urteil hatte ich diese Klausel und einige andere gestrichen und bin bei meinem Versorger vor stellig geworden. Der zuständige Abteilungsleiter, den ich glücklicherweise persönlich kenne, erklärte mir, dass es sich um Musterverträge handele die von ihrer Dachorganisation den Vereinigten Deutschen Elektrizitätswerken VDEW zur Vorlage an die Anlagenbetreiber ausgegeben würden. Wenn ich das so nicht unterschreiben wolle, könnte ich den Vertrag in den Papierkorb werfen. Tat ich aber nicht, er hängt jetzt mit einem weiteren in dem Ordner mit dem Titel „Der dornige Weg hin zur Energiewende“ Die mit diesen Verträgen beabsichtigte, und nicht erfolglose Verunsicherungs Kampagne gegenüber PV Investoren, ist auch bis in die Politik durchgedrungen woraufhin bei der EEG Novellierung 2003. im Gesetz festgeschrieben wurde, dass kein Einspeisevertrag nötig ist. Obwohl die Verträge von heute .wesentlich moderater sind lösen sie offenbar immer noch Verunsicherung aus, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Versorger rechtlich keine Handhabe hat Konsequenzen aus dem nicht Unterschreiben zu ziehen..
Gruß Hadl
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