Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Einspeisevertrag abgeschlossen ja / nein

Nein
350
62%
Ja
216
38%
 
Abstimmungen insgesamt : 566

Beitragvon ans » 12.11.2008, 17:43

Schattenjäger hat geschrieben:
Du hast ein Anrecht auf Abschlagszahlungen!
Das EVU erwartet auch vom Kunden Abschlagszahlungen und schreibt keine monatlichen Rechnungen!
Gehe der Sache mal auf den Grund und spiele deine Trümpfe aus!

Sonnige Novembergrüße,
Schattenjäger


Bist Du Dir da sicher?
Die Begründung meines EVUs ist, weil ich ja keinen Vertrag habe bekomme ich keine Abschlagszahlungen.
Als Kunde vom EVU habe ich ja einen Vertrag...
Deshalb meine Frage: Wo steht geschrieben, daß das EVU auch ohne Vertrag Abschlagszahlungen mit Jahresendabrechnung machen muß?
Man kann nur die Trümpfe ausspielen, die man hat.

Danke

ans
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Beitragvon za-ass » 12.11.2008, 18:18

ans hat geschrieben:
Schattenjäger hat geschrieben:
Du hast ein Anrecht auf Abschlagszahlungen!
Das EVU erwartet auch vom Kunden Abschlagszahlungen und schreibt keine monatlichen Rechnungen!
Gehe der Sache mal auf den Grund und spiele deine Trümpfe aus!

Sonnige Novembergrüße,
Schattenjäger


Bist Du Dir da sicher?
Die Begründung meines EVUs ist, weil ich ja keinen Vertrag habe bekomme ich keine Abschlagszahlungen.
Als Kunde vom EVU habe ich ja einen Vertrag...
Deshalb meine Frage: Wo steht geschrieben, daß das EVU auch ohne Vertrag Abschlagszahlungen mit Jahresendabrechnung machen muß?
Man kann nur die Trümpfe ausspielen, die man hat.

Danke

ans

Schattenjäger hat Recht, sowohl inhaltlich als auch mit dem dezenten :) Hinweis, der 'Sache auf den Grund zu gehen'. 8)

Ich zitiere mal von der Website des SFV:
Abschlagszahlungen für Einspeisevergütung
Netzbetreiber sind nach EEG §§ 4 und 5 verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen und zu bezahlen. Das Recht auf Abschlagszahlungen, die in gleichen Zeitabständen erfolgen könnten wie die Abschlagszahlung auf Strombezugskosten, ergibt sich aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Zusätzlich ist im § 12 Absatz 5 EEG der Hinweis zu finden, dass Netzbetreiber "den Strom abzunehmen sowie hierfür einen als billig und gerecht zu erachtenden Betrag als Abschlagszahlung zu leisten" haben.


Alles Weitere liegt am PV-Anlagenbetreiber: entweder er setzt sich durch oder er schreibt monatliche Rechnungen. Je nachdem halt, ob er weiss welche Trümpfe er hat und ob er mit diesen umgehen kann.

Thomas
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Beitragvon fridder » 12.11.2008, 19:57

Hallo zusammen

Habe mit ja gestimmt, weil ich beim Durchlesen meines Einspeisevertrages nichts gefunden habe, was mich davon abgehalten hätte. Allerdings wußte ich schon vorher, daß der Vertrag der Stadtwerke Bretten einer der wenigen ist, von dessen Abschluß in der Photon nicht abgeraten wurde.

Ich bekomme z.B. gratis einen Einspeisezähler zur Verfügung gestellt, solange ich meinen Verbrauchsstrom ebenfalls bei den SWB beziehe. Die Abschlagszahlungen kommen pünktlich und außer einmal Zählerablesen im Jahr habe ich sonst keinen Aufwand damit.

Gruß fridder
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Beitragvon Langen63 » 13.11.2008, 16:57

@Thomas ... Danke für Deinen klärenden Beitrag.

@fridder ..... Du gehörst zu den Glücklichen.

Gruß Langen63
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Beitragvon Langen63 » 13.11.2008, 21:39

Hallo Forum,

mein Wunsch ist es, möglichst viele Meinungen und Stimmen zu diesem Thema in diesem Thread zu vereinen, um eine möglichst aussagekräftige Basis zu erhalten.

Bitte helft mit.... Gruß Langen63
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Beitragvon maex » 14.11.2008, 01:12

Hallo,

meine Anlage steht kurz vor Fertigstellung. Bis vor kurzem wußte ich gar nicht, daß es auch ohne Vertrag geht und hätte wohl bedenkenlos einen abgeschlossen.

Inzwischen denke ich, daß ich es ohne Vertrag machen werde; zumal mein EVU bei der Photon nicht gut weggekommen ist. Mal sehen, was selbiges meint.

Mein FA hat mir heute geschrieben wegen einer falschen Voranmeldung und im Schreiben auch eine Kopie des Vertrages geordert. Ich hatte dann mit der Kollegin der SABE gesprochen und ihr gesagt, daß es evtl. keinen Vertrag geben wird. Das schien fürs FA kein Problem darzustellen. Vielleicht hat aber auch nur die eine mit PV zu tun.

Also, mal abwarten, wie das bei mir kommen wird. Ich werde dann berichten.

Viele Grüße

Markus
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Beitragvon Langen63 » 14.11.2008, 11:46

... meine Anlage steht kurz vor Fertigstellung. Bis vor kurzem wußte ich gar nicht, daß es auch ohne Vertrag geht und hätte wohl bedenkenlos einen abgeschlossen...


Auch darum geht es ... informieren

Gruß Langen63
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Beitragvon KCT » 14.11.2008, 12:34

Hallo zusammen,

ich würde keinen Einspeisevertrag unterschreiben, da im EEG sämtliche die Photovoltaik betreffenden Punkte wie Vergütung, Abschlagszahlungen, etc. geklärt sind. Das EVU darf die Erfüllung von Verpflichtungen nicht von dem Unterschreiben eines Einspeisevertrags abhängig machen. Hier steht unter §12 Absatz 1: "orange]Netzbereiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den §§ 4 und 5 nicht vom Abschluss eines Vertrags abhängig machen." (altes EEG)

Im neuen EEG gültig ab 2009 steht unter § 4 Absatz 1: "Netzbetreiber dürfen die Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen."

Gruß
KTC
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Beitragvon Langen63 » 14.11.2008, 21:34

Hallo Moderatoren und Admin... wie steht ihr zu der Frage ?

Gruß Langen63
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Beitragvon kinofreak » 14.11.2008, 22:41

mir wurde gar kein einspeisevertrag angeboten. nur wie hier in einem anderen Thread sonnenökonom schön erklärt hat:

sonnenökonom hat geschrieben:
kinofreak hat geschrieben:wann bekommt man eigentlich das den Einspeisevertrag zugeschickt? ich bin vor einem Monat ans Netz gegangen (11. September) und hab bisher keine unterlagen von EON Bayern erhalten.
wie lange dauert das in der Regel?

Gar nicht! e.on Bayern AG macht nämlich seit einigen Monaten keine Einspeiseverträge mehr. Die schicken dir einen Brief mit diversen benötigten Unterlagen, wie z.B. Erklärung zur Besteuerung, Angaben der Bankverbindung, Datenblatt der Anlage, Mitteilung der Abschläge usw. Dazu verweisen sie auf - Zitat - Für Ihre Stromlieferung und Vergütung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der jeweils zur Inbetriebnahmezeit gültigen Fassung die Grundlage - Zitat Ende
Nachdem du diese Angaben bestätigt hast beginnen die Abschlagszahlungen. Bei uns z.B. auf Basis von 1000 kWh/kWp p.a.

Ob du was beschleunigst kann ich nicht sagen aber ein Anruf dort schadet dabei sicherlich nicht. Wie Harald (das399igste) schrieb (auch wenn ich sonst oft bzgl. EVU etc. anderer Meinung bin :wink: ), hier bist du der Unternehmer, also sollst du auch was unternehmen, damit Geld auf dein Konto fließt 8) .

meint der sonnenökonom aus Niederbayern)
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