Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Einspeisevertrag abgeschlossen ja / nein

Nein
440
63%
Ja
261
37%
 
Abstimmungen insgesamt : 701

Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon gueland » 12.07.2012, 09:33

Hallo,

da ich mir irgendwelche Diskussionen ersparen wollte, wollte ich den aktuellen RWE Vertrag annehmen. Habe allerdings einen kleinen Absatz gestrichen. Die wollten, dass ich bestätige, dass ich irgendwelche technischen Richtlinien kenne und beachte. Da ich die Richtlinien nicht kenn, habe ich den Satz einfach gestrichen. Im Anschreiben habe ich freundlich darauf hingewiesen, dass ich die Richtlinie nicht kenne aber versichern kann, dass die Anlage durch Fachpersonal installiert und in Betrieb genommen wurde.

Ergebnis:

Anruf vom RWE mit dem Hinweis, dass Sie den Vertrag ablehnen das aber auch kein Problem sei, da es dann eben nach EEG läuft. Ich habe dann ein Schreiben bekommen, dass sie bedauern, dass ich den Vertrag nicht annehme (wer hat denn bitte abgelehnt, hä???). Sie gehen davon aus, dass das Vertragsverhältnis (z.B. Abschlagszahlungen) in Anlehnung an ihren Vertragsentwurf laufen können.

Auch gut ... hier wollte also das RWE keinen Vertrag. ;-)

Gruß,
gueland
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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon kpr » 12.07.2012, 11:36

Abgelehnt hast Du.
Der Vertragsentwurf von RWE war juristisch ein Antrag. Den kann man mit einem schlichten "ja" annehmen, oder ablehnen.
Jede Änderung - so wie Du sie vorgenommen hast - ist die Ablehnung eines Antrags, verbunden mit einem neuen Antrag.
Dieser wiederum wurde von RWE abgelehnt.

Wenn RWE (vermutlich in einem Standardschreiben) von Ablehnung spricht, ist die Ablehnung des ursprünglichen Vertragsentwurfs Durch Dich gemeint.

Das man sich hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten nun adäquat einigt, ist ja mehr als wünschenswert.
(Und auch nicht überraschend. Jeder vernünftige Kaufmann handelt ein Dutzend mal am Tag so oder entsprechend.)
Persönlich würde ich nie die Abrechnungslast aus der Hand geben. Aber das ist ein anderes Thema.
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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon bogi32b » 30.08.2012, 12:30

Gestern mit einem Solartuer gesprochen, der zwar "unabhängig" ist, aber über die Plattform von E-ON anbietet.
Seiner Meinung nach sind Einspeiseverträge "Gottgegeben" und es geht garnicht ohne. Er war sehr überzeugt von seiner Meinung. EEG ist ja ein Gesetz, aber einen Vertrag braucht es trotzdem.
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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon eggis » 30.08.2012, 13:13

Moin bogi32b,

du weißt es aber besser? So liest sich dein Beitrag jedenfalls. Oder müssen wir das Thema nochmal durchkauen?
Mit sonnigen Grüßen
-eggis-

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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon bogi32b » 30.08.2012, 13:29

eggis hat geschrieben:Moin bogi32b,

du weißt es aber besser? So liest sich dein Beitrag jedenfalls. Oder müssen wir das Thema nochmal durchkauen?

Nein, ich bin auch der meinung das Einspeiseverträge unnötig sind, aber das sehen manche Solartuere und vor allem manche Netzbetreiber anders...
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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon kpr » 30.08.2012, 13:58

@bogi
Dann sollte der Handwerker vielleicht doch mal so zwei bis vier Vorlesungen Zivilrecht besuchen. Reicht völlig aus, wenn er das nicht bei den Juristen macht, sondern etwas leichter verdaulich bei den BWL'ern anhört. Nur mal so die Grundstrukturen aus dispositivem Recht, vertragsrecht, ein kurzer Ausflug in den Bereich des AGB-Rechts. Und schon ist er geläutert.
Dann wüsste er, dass er nicht nur grausamen Unsinn erzählt - sondern gegenüber einem Industriekaufmann der die Prüfung mit 4,0 bestanden hat, schon seine geballte Inkompetenz offenlegt.

Was der Solarteur meint.. ist mindestens so interessant wie die Meinung vom Vorsitzenden des örtlichen Hasenzüchtervereins.
Der Einspeisevertrag ist nichts anderes als die AGB des VNB.
Niemand muss die AGB eines anderen anerkennen.Du nicht die vom VNB; der nicht Deine.
Und damit dies vom VNB nicht dazu genutzt werden kann, dass der VNB die Einspeisung blockiert - hat man genau dies ins EEG aufgenommen.

Dass die VNB das anders sehen.. ist ja absolut zu verstehen.
Umgekehrt... als Betreiber mach ich lieber individualvertragliche Abreden; oder meinetwegen auch Rahmenabkommen.
Aber schlichtweg die Bedingungen des anderen akzeptieren.... da muss die Not schon gross sein. (Ist nicht so, dass das nicht vorkommt.)
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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon zappi42 » 24.09.2012, 20:17

Nabend zusammen,

das passt wohl besser hier hin als in einen eigenen Thread.

Am Wochenende einen "Einspeisevertrag" der Rhein-Ruhr Verteilnetze Gmbh aus Trier bekommen.
Den Verweis auf die AGB dieses VNB suche ich vergebens. Hier ist nur das nötigste Aufgeführt.
Könnte man eigentlich unterschreiben. Ich bin jedoch noch etwas skeptisch bezüglich der Einspeisevergütung.

Zum einen ist das Datum der Erstinbetriebnahme korrekt mit 22.08.2012 angegeben. Es wird aber nochmal expliziet nach dem "Inbetriebnahmedatum" gefragt (war der 07.09., als der Zweirichtungszähler installiert wurde).
Angeblich braucht man beide Angaben um den Vergütungssatz zu ermitteln.
Das hinterlässt mich jetzt erstmal was verwirrt. Denn wenn der Stichtag im September liegt, sind es anstatt 18,73 nur noch 18,57 Cent/kWh.


Dann wird unter "Vergütungsregeln EEG (Strom)" der 25. des Folgemontags genannt, an dem der VNB den Differenzbetrag aus EEG-Vergütungssatz und Messentgelten (laut Preisblatt sind das Netto 16,18€ im JAHR je Zweirichtungszähler in einem Niederspannungsnetz). Ich dachte das wäre bedeutens mehr.

Alles in allem ist der Vertrag so okay. Was meint Ihr?

Grüsse
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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon jodl » 24.09.2012, 20:34

lesen bildet
ich habe noch nie von einem Einspeisevertrag gehört der den Einspeiser besser stellt als die gesetzliche Regelung
aber wenn du glaubst daß der Vertrag "so o.k." ist und dir irgendwelche Vorteile bringt, dann unterschreib ihn halt :juggle:
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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon qualiman » 24.09.2012, 20:55

Mit dem Zahltag zum 25. des Folgemonats stellst Du Dich damit schlechter als Clearingstelle EEG empfiehlt.

"Die Clearingstelle EEG empfiehlt Netzbetreibern, die Abschläge bis zum
15. des auf die Einspeisung folgenden Kalendermonats an die Anlagenbe-treiberinnen bzw. -betreiber zu zahlen (s. Abschnitt 3.2)."

entnommen von: http://www.clearingstelle-eeg.de/files/ ... ehlung.pdf

Meine persönliche Auffassung ist: Gerechter wäre ein Abschlag am 15. des Einspeisemonats

Lehne mit einem Rückschreiben den angeboten Vertrag ab und verweise auf die Gesetzesvorgabe EGG 2012.

Die Messentgelte können in einem eigenen Vertrag geregelt werden.
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Re: Einspeisevertrag abgeschlossen, ja oder nein ?

Beitragvon Bento » 24.09.2012, 21:18

Hallo qualiman,
qualiman hat geschrieben:"Die Clearingstelle EEG empfiehlt Netzbetreibern, die Abschläge bis zum
15. des auf die Einspeisung folgenden Kalendermonats an die Anlagenbe-treiberinnen bzw. -betreiber zu zahlen (s. Abschnitt 3.2)."
...........
Meine persönliche Auffassung ist: Gerechter wäre ein Abschlag am 15. des Einspeisemonats

Ich vermute mal, dass die Clearingstelle damit auch die Abrechnung der etwas größeren Anlagen erschlagen wollte, die ja bekanntlich mit Lastgangzähler mit registrierender Leistungsmessung ausgestattet sind.
--> monatsgenaue Ablesung zum Monatsende mit anschließender Abrechnung innerhalb der nächsten 14 Tage.
Viele Grüße
Bento

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