Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von hausmann » 17.01.2012, 18:18
Hallo ,
hab nun auch so einen Einspeißevertrag bekommen , werd den wie hier beschrieben auch nicht annehmen , nun meine Frage , bei mir ENBW sind da viele Preise in der Anlage 2 genannt ! Was muss ich den für Kosten bezahlen von denen ? Ablesung kann ich ja dann selbst vornehmen oder schicken die jemanden durch ? Habt ihr die Anlage 5 ( Bankverbindung, UmSt-satz und Abrechnungszyklus) auch zum Annahmeverweigerungsschreiben beigefügt ?
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von buergersolar » 18.01.2012, 08:52
Wir haben (2009, ich weiß nicht, wie der Vertrag und die Anlagen dazu heute aussehen) damals auch den Vertrag der EnBW abgelehnt und nur die Anlage mit den Daten hingeschickt, die für die Abschlagszahlungen notwendig sind. Das war dann Steuernummer, Bankverbindung etc. Ich glaube, das war auch bei uns Anlage 5. Hat alles wunderbar geklappt.
Sonnige Grüße
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von hausmann » 24.01.2012, 20:55
Hallo ,
So habe nun wieder Antwort von der ENBW bekommen wegen der Ablehnung , nun soll ich eine Erklärung hinschicken mit dem Folgenden Wortlaut :
Die von uns erstellte /betrebene PV-Anlage in..... mit einer installierten elektrischen Leistung von ...ist eine Stromerzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energie gemäß EEG vom 21.07.2004
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Einspeißung in das Netz der ENBW sind Bestandteil dieser Erklärung .
Jetzt meine Frage kann man das so unterschreiben ???? Der letzte Satz hört sich wieder nach einem Vertrag an ! Kan mir hierzu wer auskunft geben ?
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von hausmann » 26.01.2012, 19:15
hausmann hat geschrieben:Hallo ,
So habe nun wieder Antwort von der ENBW bekommen wegen der Ablehnung , nun soll ich eine Erklärung hinschicken mit dem Folgenden Wortlaut :
Die von uns erstellte /betrebene PV-Anlage in..... mit einer installierten elektrischen Leistung von ...ist eine Stromerzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energie gemäß EEG vom 21.07.2004
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Einspeißung in das Netz der ENBW sind Bestandteil dieser Erklärung .
Jetzt meine Frage kann man das so unterschreiben ???? Der letzte Satz hört sich wieder nach einem Vertrag an ! Kan mir hierzu wer auskunft geben ?
Gibt es den niemand der eine solche Erklärung bekommen hat ?
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von buergersolar » 26.01.2012, 19:30
Bin mir nicht mehr sicher, ob wir eine solche Vorlage bekommen haben. Ich meine fast, ja! Aber unterschrieben habe ich das nicht, ich habe einen selbst verfassten Brief geschrieben, in dem ich die Einspeisung von 100% Solarstrom bestätigt habe, ich glaube, der Solarteur hats auch nochmal schriftlich bestätigt.
Sonnige Grüße
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von hausmann » 26.01.2012, 19:53
Danke Dir für die Auskunft ! Dann muss ich mir doch nochmal überlegen ob ich das unterschreibe ! Hätts schon fast gemacht ! Hab da angerufen der meinte nur das Sie sicher gehen müssen das man nichts anderes als 100% Solarstrom einspeißt und Sie sich da absichern müssen ansonsten gibts kein Geld ! Das heißt dann Rechnungen schreiben oder den Wisch unterschreiben aber was kann passieren wenn ich das unterschreibe?
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von matthias1984 » 15.02.2012, 21:19
Hallo zusammen, ich bin absoluter Neuling, und werd in nächster Zeit einen Vertrag der Enbw bekommen.  Ich hab mir schon einige Beitrage durchgelesen, aber ich verstehe nicht ganz, was den der Nachteil eines solchen Vertrag ist.  Außer das ich mich Vertraglich an den EV binde. Was genau kommt auf mich zu wenn ich den Vertrag ablehne und auf EEG verweise ? Hab ich dann mehr Arbeit ? Danke Für die Hilfe Matze
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von frosch2027 » 15.02.2012, 21:37
Hallo,
hab den Vertrag auch mit der ENBW abgeschlossen, sprich unterschrieben. Nach langer Prüfung kam ich für mich zu dem Entschluss, dass er völlig in Ordnung ist. Ein ganz normaler Vertag zwischen zwei Vertragspartnern. Hab auch mit anderen ENBW-Einspeisern gesprochen, die haben alle den gleichen Vertrag, und alle haben unterschrieben. Nach der Rücksendung und der Zählerstandsmeldung kam prompt die erste Abrechnung und dann die Zahlung, alles so wie es sein soll, ohne Probleme. Hat denn jemand negative Erfahrung mit ENBW-Verträgen oder der Vorgehensweise der ENBW gemacht?
Grüsse
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von Boelckmoeller3 » 15.02.2012, 21:56
Hallo, monatliche Rechnungen schreiben dürfte sich ja seit EEG2012 nun erledigt haben, da man einen Anspruch auf angemessene Abschlagszahlungen hat. Ich habe noch nie so einen Vertrag unterschrieben bisher und betreibe mehrere Anlagen bei verschiedenen Versorgern und Bekannte von mir nach meinem Wissensstand auch nicht ? Wieso sollte ich denn etwas unterschreiben mit dem ich keinen Mehrwert habe und mir aber Nachteile einhandeln könnte ? Wenn der Gesetzgeber schon Alles geregelt hat was ich brauche ? Wieso sollte ich mir einen Vertrag den die andere Seite schön alleine formuliert hat vorlegen lassen und freiwillig unterschreiben ? Das geht doch eigentlich gegen den gesunden Menschenverstand ?.Wenn ich beispielsweise von einer Bank einen Kredit benötige schaue ich mir natürlich deren Vertrag an und unterschreibe dann, weil ich ja den Kredit brauche. Was brauche ich von einem Netzbetreiber wenn mir Alles was ich brauche schon gesetzlich zugesichert ist ? Unterschreiben aus Sympathie für den Netzbetreiber vielleicht ? Oder aus dem in Deutschland noch weit verbreiteten Obrigkeitsdenken ? Na wenn ich traditionell im Leben schon immer schön in der Schleimspur bin und es auch bleiben will dann mache ich es natürlich. Viele Grüße: Klaus
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von Oeko-Fuzzi » 15.02.2012, 22:19
Hallo zusammen, ich brauchte auch keinen Einspeisevertrag unterschreiben. Darüber hinaus blieb auch die Grundgebühr nach Umtausch gegen einen Zweirichtungszähler unverändert. Neben einer monatlichen Abschlagszahlung, die bis auf ein par Euro sogar stimmte, wurden Ende des Jahres alle drei Zähler vom EVU abgelesen und korrekt abgerechnet. Also keine Rechnungsschreibung, keine Zusatzkosten, ich war begeistert. Vielleicht ist dieser Service nur bei den kleinen Stadtwewrken üblich? Ich werd dabei bleiben. Gruss Willi
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