Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von Sir Sunny » 07.08.2010, 18:04
hads323 hat geschrieben:und wie machst du das steuerlich? Wenn Du keine monatlichen Rechungen bekommst, dann kann du doch auch die steuern nicht durchreichen. Wie machst dus?
Ist doch kein Prob: RWE hat mir mitgeteilt wie der Erstabschlag und die Folgeabschläge aussehen. Erstattet wird inkl. MwSt. Die MwSt reiche ich mittels Elster-Online über die Umsatzsteuervorauszahlung ans zuständige FA weiter und Anfang des Jahres kommt RWE ablesen und erstellt eine Jahresabrechnung.
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von Robin76 » 12.08.2010, 12:23
Habe der RWE Rhein-Ruhr nur die ausgefüllten Anhänge zurückgesendet. Ansonsten der feundliche Verweis auf §4 (1) EEG: "Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen."
Das sollte keine Probleme bereiten. Anlage ist seit 07.06.10 am Netz; hoffentlich fließt dann auch bald mal Geld. Das dauert alles immer so ewig....
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von Phila » 23.08.2010, 10:43
Nun habe ich gedacht alles läuft endlich in geordneten Bahnen und nun lese ich mich hier quer  . Ich brauch euren Rat! Unsere Anlage läuft nun schon seit Anfang Mai, vor 3 Tagen ist nun "endlich" der Einspeisevertrag von Regionetz gekommen. Nun lese ich dass wir gar keinen Vertrag machen sollten? Vor etwa 5 Wochen war ein Stadtwerkemitarbeiter hier um unseren EIGENEN ZÄHLER zu verblomben ( bezahlt haben wir für die 5 Minuten Arbeit stolze 57 Euro). Nun also die Post von Regionetz. Den Vertrag durchschaue ich nicht so ganz. Welche Nachteile können mir bei Vertragsabschluss entstehen? Verwirrte Grüße Phila
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von Amun_Ra » 23.08.2010, 11:22
Hallo Phila,
niemand wird hier sagen, du sollst /sollst nicht. Das wird dir Keiner vorschreiben. Wichtig und richtig ist, darüber nachzudenken, was so ein Vertrag gegenüber dem eindeutigen Gesetz für Vor- und Nachteile bietet (bieten kann).
Wie schon so oft geschrieben, gibt es nach heutigem Stand der Dinge definitiv keinen erkennbaren Vorteil für dich als Anlagenbetreiber bei Abschluss eines Vertrages mit deinem Netzbetreiber, weil diese Verträge einseitig (und im Interesse der Netzbetreiber) von Rechtsabteilungen und -vertretern der Netzbetreiber aufgesetzt wurden. Dafür gibt es im Gegenzug, je nach Formulierung des Vertrages, durchaus ein paar Ecken und Kanten, die im Nachhinein zu Nachteilen für den Einspeiser führen könn(t)en. Wichtig und zielführend ist eigentlich für jeden Bürger unseres Landes das geschriebene Gesetz. Wie du schon einen Beitrag über deinem lesen kannst, sagt das Gesetz (in diesem Fall das EEG) explizit, dass es keines Vertrages bedarf und keine Seite ihre Rechte und Pflichten von einem Vertrag abhängig machen darf. Schon daran lässt sich eigentlich die Marschrichtung und Einstellung einiger Netzbetreiber erkennen, wenn sie trotzdem noch immer Verträge verwenden wollen und sogar in manchem Fall als unabdingbare Pflicht erklären.
Lass dich einfach nicht verunsichern und sende den Vertrag nicht unterschrieben zu deiner Entlastung zurück, verweise auf § 4 (1) EEG und erkläre dich mit Abschlagszahlungen in angemessener Höhe einverstanden, damit du deinem Netzbetreiber und dir selbst den materiellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand bei eigener Rechnungsstellung ersparst. Die Netzanschlussgebühr von 57 EUR ist von diesem Vorgang unabhängig und in ihrer Höhe sehr moderat.
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von Phila » 23.08.2010, 18:18
Die Abschlagszahlung die Regionetz uns anbietet erscheint mir gering. Wenn ich pro kwh 39,14 Cent bekomme und davon auch noch 19% an das Finanzamt abtreten muss....(richtig)?
Wir werden auf jeden Fall auf den Einspeisevertrag verzichten und ich bin gespannt wie das akzeptiert wird.
LG Phila
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von kpr » 23.08.2010, 18:56
Nein - falsch. Die 39,14 sind netto zzgl. USt.
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von Langen63 » 23.08.2010, 20:10
Phila hat geschrieben:Die Abschlagszahlung die Regionetz uns anbietet erscheint mir gering. Wenn ich pro kwh 39,14 Cent bekomme und davon auch noch 19% an das Finanzamt abtreten muss....(richtig)?
... na dann wäre deine Kalkulation doch bestimmt nicht aufgegangen.. oder ? Kpr hat recht natürlich + 19 % Mwst ! Wir werden auf jeden Fall auf den Einspeisevertrag verzichten und ich bin gespannt wie das akzeptiert wird.
... die können gar nicht anders, die müssen, da Gesetz ! Toll, wie Amun_Ra zuvor erklärt hat ! Gruß Langen63
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von Solaris I » 19.09.2010, 13:42
Durchgekämpft bis zur Seite 16 sehe ich mich in meinem schon vorher feststehenden Beschluss bekräftigt, keine Verträge mit meinem Netzbetreiber, der envia Verteilnetz GmbH, zu unterzeichnen. Meine Anlage ist seit Anfang August 2010 am Netz und mit dem Finanzamt klappt auch alles bestens (Mehrwertsteuerrückerstattung usw.). Viele Passagen beispielsweise in den "Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss" sind für mich als"Normalsterblichen" völlig unverständlich formuliert und wohl auch nicht im Sinne des Kunden. Auch wenn - wie man liest - bislang für die Unterzeichner wohl kaum Nachteile entstanden sein sollen, warum sollte ich dem Netzbetreiber die Möglichkeit einräumen, das NeueEnergienGesetz zu unterwandern (wo darin doch alles geregelt ist), auch wenn er die Optionen vielleicht nicht zieht, mich schlechter stellen lassen, obwohl das gar nicht nötig ist? Von mir also ein klares NEIN! Das lässt sich auch mit meinem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn nicht anders vereinbaren. Viele Menschen lassen sich einschüchtern oder gehen aus Bequemlichkeit den Weg des geringsten Widerstandes. Leute, lasst euch nicht alles gefallen! 
"Den Mutigen gehört die Welt. Leider aber auch noch ein paar anderen."
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von Jonny65 » 05.10.2010, 19:26
Mir wurde ein Vertrag vorgelegt indem falsche kWp angegeben waren,darum habe ich ihn zurückgeschickt. Bis Heute habe ich nichts mehr vom EVU gehört. posting.php#
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von JaBo » 31.10.2010, 19:38
Hallo,
habe Einspeisevertrag abgelehnt. Datenblätter jedoch unterschrieben. Zählermiete akzeptiert. Antwort des Netzbetreibers (kurzform): Schade, aber ich soll als Anlagenbetreiber EEG sowie §49 Energiewirtschaftsgesetz einhalten. Ausserdem sind die Netzzugangsbedingungen (lagen auch als Anlage bei) einzuhalten. Das versteh ich ja noch (bis auf §49)
Ferner geht der Netzbetreiber jetzt davon aus, das die Beziehungen zwischen mir und Netzbetreiber entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des Vertragsangebotes bis auf weiteres abgewickelt werden kann. Das versteh ich so, dass mein Netzbetreiber meint, dass die Vorgaben des Vertrages doch gelten, auch wenn ich nicht unterschrieben habe.
Wie seht Ihr das?
Info: Netzbetreiber RWE. Ich habe den Vertrag wegen der einseitungen Haftungsbeschränkung (Netzbetreiber haftet max. für 5T€, ich aber unbegrenzt) nicht unterschrieben.
Gruß JaBo
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