Interessante Diskussion!!!
Halten wir mal fest: Des Pudels Kern ist die Frage, ob gleichmäßige Abschläge auf Basis von >90% der erwarteten oder Vorjahresleistung den VNB in ein Risiko treiben.
Zur "Pleite der typischen Anlagenbetreiber":
Ich weiss es nicht. Keine Ahnung. Darüber gibt es meines Wissens keine Statistik. Und: Vermutlich geht kein Betreiber an seiner Anlage in die Insolvenz. Und genau das ist es: Bei der Risikobetrachtung kann / darf der VNB gar nicht auf eine Risikogruppe "Anlagenbetreiber" abstellen - sondern (solange er nichts besseres weiss) wird er die Betreiber ins allgemeine Portfolio für Privatpersonen stecken müssen.
Die Erkenntnis, ob Eigenheim und / oder Anlage als Haftungsmasse zur Verfügung stehen - hat er eben gerade nicht.
Es dürfte ein so großer Anteil von Anlagen fremdfinanziert (und zur Sicherung übereignet) sein, dass man sowohl nach IFRS ("true and fair view") als auch nach HGB ("Vorsichtsprinzip") sogar Abschläge an der Bonität von Anlagenbetreibern wird vornehmen müssen.
Wenn der VNB nur 100 Einspeiser hat... hey.. vergiss alles bis auf "Guten Morgen". Das dürfte aber nicht die Regel sein. Die "Großen Hunde" dürften hier allerdings in den Zwang geraten ihr Ergebnis zu belasten - oder (was eigentlich schlimmer ist) ihr Berichtswesen (Lagebericht, Notes)
Bei den Großanlagenbetreibern hingegen... da dürfte ja schon wieder eine Einsicht in die wirtschaftlichen Verhältnisse möglich sein. Zur Not anhand einer dämlichen Crefo-Auskunft. Da entschärft sich das Problem.
TelDaFax ist ein wunderbares Beispiel:
Da haben ja nun wirklich die Kunden - ohne jede Not (böswillig: aus reiner Gier!) - den Billiganbieter gewählt und ihm auch noch echte Vorauszahlungen in den Hals geschoben. Die sind ins Casino gegangen; haben 50 auf rouge und 50 auf noir gesetzt - und es ist die Null gekommen. Schicksal! Soweit hab ich da Null Mitleid. Es hätte den "Vorkasse-Anbieter ausblenden"-Button bei Verivox gegeben.
(Ich bin in der TelDaFax Problematik nicht wirklich drin. Das Kuriosum ist ja wohl, das die Vorkasseleistungen an eine andere Gesellschaft geleistet wurden (wohl ebenfalls Pleite - Geld wech) und nun diejenige Gesellschaft, die tatsächlich geliefert hat, noch Forderungen gegen die Kunden geltend macht / geltend machen kann. Da setzt es dann bei mir auch aus. Bin aber in der Problematik nicht drin - und mag mich deshalb nicht weiter aus dem Fenster lehnen.)
Meine Meinung wäre hier eine ganz andere, wenn der Gesetzgeber die Kunden zwingen würde, an die Versorger Vorauszahlungen zu leisten. Dann hätte er gefälligst auch dafür zu sorgen, dass der Kunde kein Ausfallrisiko erleidet - und müsste im Gegenzug den Versorger zur Absicherung verpflichten.
Da weiss der Gesetzgeber meines Erachtens sehr genau was er tut - wenn er eine solche Verpflichtung nicht ins Gesetz schreibt.
Wie Du die Beschneidung von Grundrechten bei Versorgern, Banken oder wem auch immer siehst - ist allein Deine Sache. Wir haben ja Meinungsfreiheit.
Ich finds nur bedenklich. Da bin ich dann sofort bei "Wehret den Anfängen". Morgen beschneiden wir die Grundrechte von Kinderschändern (was mehrheitlich auch auf Zustimmung stossen wird), übermorgen Vergewaltigern (was dann schon weniger lustig ist) und wenn wir schon soweit sind... dann auch gleich bei Falschparkern und Wildpinklern. Kopf ab - trifft ja keinen Falschen. (Nee.. da bin ich sehr prinzipientreu. Das GG ist mir heilig. Auch wenn ich den Vätern des GG die Präambel sehr übel nehme. Aber die muss man dann mitschlucken.)
Die "Verrechnung" von Ausfallrisiken die Du andeutest (EEG-Umlage) ist .. boah.. mir läufts gerade eiskalt den Rücken runter... die "mehrfache Todsünde" der Rechnungslegung: Verstoss gegen Verrechnungsverbot, Imparitätsprinzip, Realisationsprinzip, Vorsichtsprinzip. Kurz und gut: Alles das, was der HGB-Rechnungslegung heilig ist.
242 BGB.. da bin ich bei Dir. Aber das ist letztlich die Auffangschale: Der Betreiber leistet - und rechnet ab. Der VNB zahlt.
Aus 242 bekommst Du - auch in Verbindung mit der Verpflichtung zur Zahlung angemessener Abschläge im EEG - keine bestimmte Höhe von Abschlägen abgeleitet.
Die Verteilung der Abschläge entlang einer Verteilungskurve auf einzelne Monate... da bin ich direkt dabei.
Damit dürfte der VNB seiner Verpflichtung nachkommen.
Das der Gesetzgeber das so nicht ausdrücklich ins Gesetz geschrieben hat - dafür wollen wir ihm danken.
Denn wem ist damit noch geholfen???? Das wäre wirklich "OP gelungen - Patient tot".






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