Servus,
jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen. Mir liegt eine Einspesiegenehmeigung vor mit (wie beantragt) fester 70%-Begrenzung (2,0 KWp -> 1,4 KW).
Hier lese ich:
"Einspeisemanagement:
- Es wird eine Übergangsfrist bis 1.1.2013 für die technischen Anforderungen bei Anlagen
kleiner 100 kWp eingeführt (Anforderung galt seit 1.1.2012).
Was heißt das jetzt für mich - kann ich auf die Begrenzung z.Z. verzichten - und auf den Jahreswechsel warten? (unabhänig von der Frage ob das wirtdschaftlich ist)
Gruß






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