Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
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von eweri » 19.05.2009, 22:16
Hallo Leute!
Wenn man den Strom an Dritte verkauft (räumliche Nähe und Nachweisbarkeit vorrausgesetzt) muss ich doch eine Rechnung an diesen Dritten schreiben - das wird wohl kaum das EVU für mich tun.
Man bekommt 25 Cent für jede kWh im Eigenverbauch
43,01 Cent wenn ich ins Netz einspeise.
Somit muss ich, damit es sich lohnt, den Strom mindestens für 18,01 Cent verkaufen, allerdings zuzüglich MwSt.
Ist das Zufall, das mein örtliches EVU einen günstigen Tarif von 17,53 Cent zuzüglich MwSt. anbietet?
Könnte man später - wenn das örtliche EVU mal wieder den Preis erhöht - auf Eigenverbrauch umrüsten?
Aber vermutlich gilt dann auch eine geringe Eigenverbrauchsvergütung.
Wenn ich den Strom selber verbrauche zahle ich keine MwSt. (oder erinnere ich mich falsch) - dann lohnt sich das.
Mach ich einen Denkfehler?
MfG
eweri
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von Backaroo » 20.05.2009, 04:13
Hallo,
Wenn ich den Strom selber verbrauche zahle ich keine MwSt. (oder erinnere ich mich falsch) - dann lohnt sich das.
Da ich momentan von dieser Regelung "betroffen" bin, kann ich Dir sagen, das Du auf der MwSt sitzen bleibst. Der Selbstverbrauch wird steuerlich als Rücklieferung durch das EVU angesehn.
Also Du speist so gesehen den kompletten Strom ein, bzw. verkaufst diesen an das EVU +19%MwSt. Diese Steuer kannst Du ja an das Finanzamt durchleiten. Der nachgewiesenen Selbstverbrauchten Strom liefert das EVU zurück (18 cent + 19% MwSt). Diese MwSt kannst Du leider nicht weiterleiten.
Wenn Du nun den Strom an dritte verkaufst müsste es doch so sein, das Du den kompletten Strom an das EVU verkaufst und das EVU an den "dritten" zurückliefert, oder?
Gruß
Thorsten
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von eweri » 20.05.2009, 08:34
Hallo Backaroo!
Also ich verstehe das so:
43,01 Cent + MwSt kommt vom EVU für den eingespeisten Strom
25 Cent +MwSt kommt vom EVU für den Eigenverbrauch
Die MwSt ist an das Finanzamt abzuführen.
Und jetzt wird es kompliziert mit dem Eigenverbrauch:
1. Ich verbrauche den Strom selbst:
18,01 Cent + MwSt werden (symbolisch) berechnet, ich muss aber nur die MwSt bezahlen, richtig?
2. Ich verkaufe den Strom an dritte:
Ich schreibe eine Rechnung XX Cent + MwSt an einen Dritten, MwSt bekommt das Finanzamt, XX Cent müssen am Ende des Jahres als Gewinn normal versteuert werden, richtig?
Somit kann ich gegen die "GROSSEN" EVUs mit meiner kleinen Anlage nicht anstinken, es sei denn, die sind teuerer als 18,01 Cent/kWh (netto)
MfG
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von Soeren-Solar » 27.12.2010, 15:11
Hallo,
ich wollte nicht extra einen neuen Thread eröffnen.
Hat zufällig schon jemand aus dem Forum Musterverträge oder eine Vertragsvorlage für den Verkauf von Strom an Dritte? Oder weis zufällig jemand, wo ich so einen Vertag finden könnte?
Besten Dank
Gruß
Sören
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von futureman » 27.12.2010, 15:58
Wie sieht es aus, wenn man noch einen drauf setzt und den Verkauf an Dritte auf fremden Dächern machen will? Woher bekommt man den Strom, wenn die Sonne nicht scheint? Wer betreibt den Hauptanschluß? Ist es möglich, in einem fremden Haus einen kompletten Stromanschluß zu betreiben? Inkl. Einspeisung, Eigenvermarktung und Bezug Hat da schon jemand Erfahrungen? Und gibt es Energieversorger, die sich diesen Zukunftsmarkt schon annehmen?
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von eggis » 27.12.2010, 17:29
Moin futureman, futureman hat geschrieben:Wie sieht es aus, wenn man noch einen drauf setzt und den Verkauf an Dritte auf fremden Dächern machen will?
dann muss die Anlage in unmittelbarer räumlicher Nähe errichtet werden. Also am besten auf dem Dach des "Kunden", der den Solarstrom bezieht. Woher bekommt man den Strom, wenn die Sonne nicht scheint?
Da nur der Strom als Eigenverbrauch abgerechnet werden kann der zeitgleich mit der Erzeugung genutzt wird, muss ein weiterer Versorger vorhanden sein. Wer betreibt den Hauptanschluß?
Der Messstellenbetreiber der meistens eine Tochter des Netzbetreibers ist. Ist es möglich, in einem fremden Haus einen kompletten Stromanschluß zu betreiben? Inkl. Einspeisung, Eigenvermarktung und Bezug
Das wäre nur möglich wenn du eine Inselanlage mit entsprechenden Akkus oder einer andere Art Stromerzeugung (BHKW) betreibst. Inselanlagen bekommen aber keine Förderung nach EEG. Hat da schon jemand Erfahrungen? Und gibt es Energieversorger, die sich diesen Zukunftsmarkt schon annehmen?
Leider nein.
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von futureman » 28.12.2010, 06:00
Woher bekommt man den Strom, wenn die Sonne nicht scheint?
Da nur der Strom als Eigenverbrauch abgerechnet werden kann der zeitgleich mit der Erzeugung genutzt wird, muss ein weiterer Versorger vorhanden sein. Wer betreibt den Hauptanschluß?
Der Messstellenbetreiber der meistens eine Tochter des Netzbetreibers ist. Ist es möglich, in einem fremden Haus einen kompletten Stromanschluß zu betreiben? Inkl. Einspeisung, Eigenvermarktung und Bezug
Das wäre nur möglich wenn du eine Inselanlage mit entsprechenden Akkus oder einer andere Art Stromerzeugung (BHKW) betreibst. Inselanlagen bekommen aber keine Förderung nach EEG. Vielen Dank für die ersten Antworten. Das mit der Inselanlage ist mir (leider) auch klar, will man völlig unabhängig von externen Versorgern sein. Meine Frage ist, wie verhält es sich wenn man für einen Stromhändler quasi als Zwischenhändler auftritt, der auch noch damit einverstanden sein muss, dass das Ziel ist, möglichst wenig über ihn für den "neuen Kunden" zu beziehen? 
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von eggis » 28.12.2010, 10:18
futureman hat geschrieben:Das mit der Inselanlage ist mir (leider) auch klar, will man völlig unabhängig von externen Versorgern sein. Meine Frage ist, wie verhält es sich wenn man für einen Stromhändler quasi als Zwischenhändler auftritt, der auch noch damit einverstanden sein muss, dass das Ziel ist, möglichst wenig über ihn für den "neuen Kunden" zu beziehen? 
So eine Idee hatt ich auch schon. Mir ist aber nicht bekannt, dass es so etwas gibt. Vielleicht gibt es in der Zukunft Tarife die eine Eigenverbrauchsanlage gleich mit abrechnen.
Mit sonnigen Grüßen -eggis- "Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft." (George Bernard Shaw)SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC Meine Anlage!!! hier klicken
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