Aber mit EEG 2012 würde es mich schon brennend interessieren, auch in Hinblick auf meine nächsten Verträge, warum genau die EEG-Umlage bei Eigenverbrauch durch Dritte nicht fällig wird, denn das hier
§ 37 Vermarktung und EEG-Umlage
[...]
(3) Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen
gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen ge-
liefert wird, sofern dieser
1. von einer dritten Person geliefert wird oder
2. durch ein Netz durchgeleitet wird, es sei denn,
a) der Strom wird zur Speicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen
oder physikalischen Speicher aus dem Netz entnommen und zeitlich verzögert wieder
in dasselbe Netz eingespeist oder
b) die Letztverbraucherin oder der Letztverbraucher betreibt die Stromerzeugungsanlage
als Eigenerzeuger und verbraucht den erzeugten Strom selbst im räumlichen Zusam-
menhang zu der Stromerzeugungsanlage.
liest sich doch so, als würde Nummer 1 gelten, d.h. ein Letztverbraucher, der nicht gleichzeitig auch der Anlagenbetreiber ist, müsste die Umlage doch zahlen, weil er ja von einer dritten Person beliefert wird. Wie auch immer das abgerechnet würde...






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