Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon netadair » 29.01.2012, 21:26

Für EEG 2009 ist das m.E. genau so, und selbst "das Haus verlassen" muss ja noch nicht einmal so sein (gleiche Netzebene und Beweislast des VNB).

Aber mit EEG 2012 würde es mich schon brennend interessieren, auch in Hinblick auf meine nächsten Verträge, warum genau die EEG-Umlage bei Eigenverbrauch durch Dritte nicht fällig wird, denn das hier

§ 37 Vermarktung und EEG-Umlage
[...]
(3) Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher stehen Elektrizitätsversorgungsunternehmen
gleich, wenn sie Strom verbrauchen, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen ge-
liefert wird, sofern dieser
1. von einer dritten Person geliefert wird oder
2. durch ein Netz durchgeleitet wird, es sei denn,
a) der Strom wird zur Speicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen
oder physikalischen Speicher aus dem Netz entnommen und zeitlich verzögert wieder
in dasselbe Netz eingespeist oder
b) die Letztverbraucherin oder der Letztverbraucher betreibt die Stromerzeugungsanlage
als Eigenerzeuger und verbraucht den erzeugten Strom selbst im räumlichen Zusam-
menhang zu der Stromerzeugungsanlage.


liest sich doch so, als würde Nummer 1 gelten, d.h. ein Letztverbraucher, der nicht gleichzeitig auch der Anlagenbetreiber ist, müsste die Umlage doch zahlen, weil er ja von einer dritten Person beliefert wird. Wie auch immer das abgerechnet würde...
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon liselotte » 30.01.2012, 06:17

Hallo Netadair
Bitte Artikel des SFV lesen "Solarstrom-Direkt-Verbrauch durch Dritte" unter Zu sammenfassung

Zusammenfassung

Um keine finanziellen Verluste in Kauf nehmen zu müssen, sollten Anlagenbetreiber einem Dritten (a) mindestens den Differenzbetrag aus Netzeinspeisevergütung und Eigenverbrauchsvergütung, (b) die anteilmäßige Umlage zusätzlicher Ausgaben z.B. für Zähler, höheren Abrechnungsaufwand, Steuerberatung, (c) die Umsatzsteuer und ab 1.1.2012 (d) ggf auch die EEG-Umlage in Rechnung stellen.

Das nur zur Hilfe
Ich würde, da die EEG-Umlage nicht konstant ist, ca 3,5 ct mind.einplanen.
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon Ralf Hofmann » 30.01.2012, 21:53

Hallo,

netadair hat geschrieben:liest sich doch so, als würde Nummer 1 gelten, d.h. ein Letztverbraucher, der nicht gleichzeitig auch der Anlagenbetreiber ist, müsste die Umlage doch zahlen, weil er ja von einer dritten Person beliefert wird. Wie auch immer das abgerechnet würde...


ja, liest sich erstmal so. Ich denke, da gibt`s wirklich noch Klärungsbedarf.
Kennt jemand die Ausführungsbestimmungen zum EEG?

Vom Sinn her dürfte beim Direktverbrauch von Dritten im gleichen Haus oder Niederspannungsnetz aber keine EEG-Umlage fällig werden.
Die ist nämlich nur dazu gut, Stromkosten von Elektrizitäts-Großverbrauchern auf Kleinverbraucher umzuwälzen.
Und zwar nur über die Beziehung zwischen Übertragungsnetzbetreibern und VNB.
Solange wir im Niederspannungsnetz oder sogar im Haus bleiben, haben wir mit dieser Baustelle eigentlich gar nix zu tun.

Durch die unscharfe Formulierung und dem daraus herleitbaren sinngemäßen Widerspruch zum Zweck der EEG-Umlage sehe ich da aber auch Klärungsbedarf.

Es gibt auch viele Fachleute, die der Meinung sind, dass die EEG-Umlage beim Eigenverbrauch durch Dritte nicht fällig wird:
http://www.energiegenossenschaften-gruenden.de/fileadmin/user_upload/downloads/Jung_Vortrag__Eigenverbrauch_Mainz_12_5_2011.pdf
Bitte insbesondere Seite 21 beachten.
MfG
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon Trashman » 30.01.2012, 22:29

Der Vortrag ist von Mai 2011, da gab es das EEG2012 noch nicht...
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon Ralf Hofmann » 30.01.2012, 23:32

Hallo Trashman,

Trashman hat geschrieben:Der Vortrag ist von Mai 2011, da gab es das EEG2012 noch nicht...


stimmt, aber der §37 ist in beiden Versionen wortgleich.
Ich wüsste nicht, wo diesbezüglich im EEG noch weitere relevante Unterschiede zwischen 2009 und 2012 sind . . .
MfG
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon liselotte » 31.01.2012, 08:00

Ralf Hofmann hat geschrieben:stimmt, aber der §37 ist in beiden Versionen wortgleich.
Ich wüsste nicht, wo diesbezüglich im EEG noch weitere relevante Unterschiede zwischen 2009 und 2012 sind


Lieber Ralf Hofmann
Wenn Frau Jung in Ihrem Bericht zur Vorsicht rät, denke ich, dass man sich auf die sichere Seite legen solte oder die Clearingstelle bemühen.Warum werden lieber Wohlu-Kommentare gelesen ß

So sieht das
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon baymuc » 12.04.2012, 17:35

Hallo,

aus den Diskussionen entnehme ich, dass es unterschiedliche Meinungen dazu gibt, welche Umlagen gezahlt werden müssen und welche nicht. Gibt es hierzu neuere Erkenntnisse? Müssen also beim Verkauf von PV-Strom an Dritte in unmittelbarer Nähe

- Netznutzung
- Konzessionsabgabe
- Entgelt KWK-G
- Entgelt EEG
- Stromsteuer
- § 19 Stromnetzentgeltverordnung

draufgeschlagen werden oder nicht?
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon Ralf Hofmann » 12.04.2012, 22:58

Hallo,

baymuc hat geschrieben:- Netznutzung
- Konzessionsabgabe
- Entgelt KWK-G
- Entgelt EEG
- Stromsteuer
- § 19 Stromnetzentgeltverordnung


meine Firma verkauft an Dritte in unmittelbarer Umgebung (innerhalb des eigenen Gebäudes) und wir schlagen nix von alledem drauf.
MfG
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon baymuc » 13.04.2012, 08:52

Ralf Hofmann hat geschrieben:meine Firma verkauft an Dritte in unmittelbarer Umgebung (innerhalb des eigenen Gebäudes) und wir schlagen nix von alledem drauf.


Bewegt man sich dabei in einem rechtlich ungeklärten Umfeld, oder gibt es eindeutige §, die man im Konfliktfall heranziehen kann?
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Re: Eigenverbrauch durch Dritte - lohnt das?

Beitragvon Ralf Hofmann » 13.04.2012, 09:20

Hallo,

baymuc hat geschrieben:Bewegt man sich dabei in einem rechtlich ungeklärten Umfeld, oder gibt es eindeutige §, die man im Konfliktfall heranziehen kann?


mal so, mal so.

- Netznutzung

Ist klar, fällt nur an, wenn man ein fremdes Netz nutzt.
Das tun wir nicht.

- Konzessionsabgabe

Ist klar, fällt nur an, wenn man Konzessionsabgabenpflichtig ist, das sind wir nicht.
Konzessionspflichtig wird man, wenn man von einem öffentlichen Träger das Recht erhält, Leitungen über öffentlichen Grund zu ziehen.
Beim "Kabel über den Zaun" zum Nachbarn gibt es keine Konzessionspflicht, im eigenen Haus sowieso nicht.

- Entgelt KWK-G

Das KWK-Gesetz regelt, das man für KWK-Strom etwas bekommt, nicht dass man dafür zahlen muss.
Die Kohle wird zusammen mit den Netzentgelten generiert.
Da wir mit Netzentgelten nix zu tun haben, fällt das für uns flach.

- Entgelt EEG

Wie oben. Das ist die Kohle, die wir kriegen, nicht das, was wir zahlen müssen.
Es wird erst problematisch, wenn über das Kabel, über das der verkaufte EE-Strom fliesst auch Strom fliesst, der nicht regenerativ erzeugt wurde.
Also sobald wir das öffentliche Netz nutzen z.B. oder selbst eingekauften grauen Strom weitergeben.

- Stromsteuer

Davon sind wir nach dem Stromsteuergesetz befreit. § 9.1.1 StromStG

- § 19 Stromnetzentgeltverordnung

Gilt nur, wenn man fremde Netze nutzt.
Tun wir nicht.

Die einzige strittige Frage ist die der EEG-Umlage.
Das ist eine rechtliche Grauzone.
Eigentlich sollten - im Sinne des EEG gesehen - die EE-Erzeuger davon befreit sein.
Wirklich eindeutig geregelt ist das aber nicht.
MfG
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