Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger
Moderator: Mod-Team
von Gueldnerfan » 11.03.2012, 12:58
Hallo! vielleicht denke ich auch zu kompliziert. Ich habe verschiedene Quellen im Internet mir durchgelesen und nicht wirklich die Antwort erhalten. Ich möchte genau wissen, was voraussichtlich die Vergütung für eine 30kwp Anlage nach dem 01.04. ist. 10% soll man ja selber verkaufen. Ich habe mal 6 Cent angesetzt. Was ist hier richtig? Dies ist aber nur meine Nebenfrage. Wichtig ist für mich, was ich in der Anlage aufgeführt habe. Beispiel: Im Oktober hätte ich einen um 40,07 % (!) reduzierten Ertrag gegenüber jetzt, richtig? Viele Grüße, EDE 
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von solarfan10 » 11.03.2012, 14:53
Hallo EDE,
deine Tabelle ist - ohne jetzt jede Zahl geprüft zu haben - grundsätzlich richtig. Allerdings: - sehe ich 6 ct als Durchschnittspreis für den Verkauf als zu optimistisch an. Gerade durch den weiteren Ausbau der EEs wird der Börsenstrompreis zur Hauptertragszeit von PV tendenziell eher fallen. Nimm lieber nur 5 ct, können in 20 Jahren aber durchaus noch weitaus weniger sein. Dieser Anteil ist also variabel und kann Dir noch keiner genau nennen. - Die Einspeisevergütung (in Deiner Tabelle "Strompreis EEG") ist laut RöRö-Vorschlag ab 1.4. so wie Du beschrieben hast. Baut aber jemand eine 15 kWp-Anlage, so erhält er einen Preis, der sich wie folgt errechnet: (10x19,5ct + 5x16,5ct)/15, hier also 18,5 ct. Man erhält also für die ersten 10 kWp der Anlage den "bis 10kw" Preis, für den Rest bis zur nächsten Staffelungsstufe dann den >10kw Preis. - Die Preise in der "Strompreis EEG" Tabelle (bzw. die daraus errechneten Preise wie in meinem vorigen Punkt beschrieben) gelten fest für die 20 Jahre. Eine Anlage, die im Juli installiert und in Betrieb genommen wurde, muss sich also um die Absenkungen im August und September usw. nicht mehr kümmern.
Deine Frage nach "was genau die Vergütung nach dem 1.4. ist" kann man dann einfacher beantworten, wenn Du einen genauen Stichtag und eine genaue Anlagengröße nennst.
EDIT: Sorry, sehe gerade, der Titel ist ja konkret. 30kWp im April installiert bringen also laut Deiner Tabelle (10x19,5ct + 20x16,5ct)/30 =17,5ct für den eingespeisten EEG-Strom und ca. 5ct für den direkt vermarkteten Strom. Im Mix erhältst Du also 17,5*0,9+5*0,1=16,25ct.
Viele Grüße Michael
Zuletzt geändert von solarfan10 am 11.03.2012, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
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von diehl_sucks » 11.03.2012, 15:07
- Die Einspeisevergütung (in Deiner Tabelle "Strompreis EEG") ist laut RöRö-Vorschlag ab 1.4. so wie Du beschrieben hast. Baut aber jemand eine 15 kWp-Anlage, so erhält er einen Preis, der sich wie folgt errechnet: (10x19,5ct + 5x16,5ct)/15, hier also 18,5 ct. Man erhält also für die ersten 10 kWp der Anlage den "bis 10kw" Preis, für den Rest bis zur nächsten Staffelungsstufe dann den >10kw Preis
ist es nicht genau anders mit dem neuen eeg? sog. Dachanlagen bis 10 kW: 19,5 ct/kWh sog. Dachanlagen bis 1.000 kW: 16,5 ct/kWh sog. Dachanlagen von 1000 kW bis 10 MW und sog. Freiflächenanlagen bis 10 MW: 13,5 ct/kWh.
dh wenn ich zb eine 30kW anlage baue , bekomm ich vom 1 bis zum 30kW genau 16,5ct/kWh vergütung? deswegen bleiben ja auch kleine anlagen bis 10kWh eher noch rentabel, da es ab 10,01kWh gleich mal 3ct/kWh weniger gibt. da überlegt man es sich dann wohl 3x ob man dann 10kW baut oder zb 13kW
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von karlh » 11.03.2012, 15:55
Und wie wird nun vergütet?
bis 10 kw immer die 19,5 Cent oder ist man quasi der Looser, wenn man 12 kW baut und dann ab der ersten kW nur noch die 16,5 Cent bekommt?
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von Gueldnerfan » 11.03.2012, 16:13
Hallo Michael, vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe meine Kalkulation angepasst. Du brauchst sie ggf. nicht im Detail nachprüfen. Ich würde mich freuen, wenn Du Stichproben von den ausgewiesen Zahlen machst. (Sorry, dass ich so ein "Genauigkeitsfanatiker" bin. Siehe Anlage! Viele Grüße, EDE solarfan10 hat geschrieben:Hallo EDE,
deine Tabelle ist - ohne jetzt jede Zahl geprüft zu haben - grundsätzlich richtig. Allerdings: - sehe ich 6 ct als Durchschnittspreis für den Verkauf als zu optimistisch an. Gerade durch den weiteren Ausbau der EEs wird der Börsenstrompreis zur Hauptertragszeit von PV tendenziell eher fallen. Nimm lieber nur 5 ct, können in 20 Jahren aber durchaus noch weitaus weniger sein. Dieser Anteil ist also variabel und kann Dir noch keiner genau nennen. - Die Einspeisevergütung (in Deiner Tabelle "Strompreis EEG") ist laut RöRö-Vorschlag ab 1.4. so wie Du beschrieben hast. Baut aber jemand eine 15 kWp-Anlage, so erhält er einen Preis, der sich wie folgt errechnet: (10x19,5ct + 5x16,5ct)/15, hier also 18,5 ct. Man erhält also für die ersten 10 kWp der Anlage den "bis 10kw" Preis, für den Rest bis zur nächsten Staffelungsstufe dann den >10kw Preis. - Die Preise in der "Strompreis EEG" Tabelle (bzw. die daraus errechneten Preise wie in meinem vorigen Punkt beschrieben) gelten fest für die 20 Jahre. Eine Anlage, die im Juli installiert und in Betrieb genommen wurde, muss sich also um die Absenkungen im August und September usw. nicht mehr kümmern.
Deine Frage nach "was genau die Vergütung nach dem 1.4. ist" kann man dann einfacher beantworten, wenn Du einen genauen Stichtag und eine genaue Anlagengröße nennst.
EDIT: Sorry, sehe gerade, der Titel ist ja konkret. 30kWp im April installiert bringen also laut Deiner Tabelle (10x19,5ct + 20x16,5ct)/30 =17,5ct für den eingespeisten EEG-Strom und ca. 5ct für den direkt vermarkteten Strom. Im Mix erhältst Du also 17,5*0,9+5*0,1=16,25ct.
Viele Grüße Michael
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von solarfan10 » 11.03.2012, 23:25
Hallo, zur Berechnung der Vergütung wurde ich kürzlich auf die Wikipedia verwiesen. Seither habe ich verstanden, dass laut EEG §18 die Berechnung nach meinem obigen Beispiel erfolgen soll: " § 18 Vergütungsberechnung (1) Die Höhe der Vergütung für Strom, der in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung der Anlage vergütet wird, bestimmt sich 1. bei den §§ 23 bis 28 jeweils anteilig nach der Bemessungsleistung der Anlage und 2. bei dem § 33 jeweils anteilig nach der installierten Leistung der Anlage im Verhältnis zu dem jeweils anzuwendenden Schwellenwert. (2) In den Vergütungen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten." Zur Tabelle: Zwei Stichproben waren laut meiner Rechnung richtig. Zur Wirtschaftlichkeitsberechnung empfehle ich die LEL-Excel-Tabelle. Sie berücksichtigt recht viele Parameter, ist aber nicht ganz leicht zu verstehen. Vergütungshöhen muss man sich derzeit noch selber ausrechnen und eintragen wenn man sich auf das RöRö-Modell beziehen will, da der LEL-Rechner nur die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt. Viele Grüße Michael
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von PV-Guru » 11.03.2012, 23:34
(10x19,5ct + 20x16,5ct)/30 =17,5ct das is richtig -10% die das EVU nicht bezahlt diese 10 % kann man so gut wies geht vermarkten oder selbst verbauchen... sind im Suden so ca 28...kwh Wobei das mit dem Vermarkten noch so ne Sache is.... 
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von diehl_sucks » 11.03.2012, 23:37
laut clearingstelle gibt es keine mischmaschvergütung mehr mit der neuen novele ( so interpretiere ich es zumindest) http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1Änderungsvorschläge zur PV-Vergütung:
Neuregelung des Vergütungssystems unter Verringerung des Vergütungssatzes für alle Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. April 2012 durch Einteilung aller Neuanlagen in lediglich drei Vergütungsstufen: sog. Dachanlagen bis 10 kW: 19,5 ct/kWh sog. Dachanlagen bis 1.000 kW: 16,5 ct/kWh sog. Dachanlagen von 1000 kW bis 10 MW und sog. Freiflächenanlagen bis 10 MW: 13,5 ct/kWh.
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von solarfan10 » 11.03.2012, 23:39
@karlh: Du bekommst für alle kWh, die Deine Anlage produziert und einspeisen darf, die gleiche Einspeisevergütung. Diese berechnet sich wie oben gezeigt bzw. wie in Gueldnerfans Tabelle berechnet. Im obigen 30kWp Beispiel wird also alles, was du EEG-vergütet einspeist, mit 17,5 ct vergütet. Die 10% kWh bei Anlagen >10kWp, die nicht EEG-vergütet werden, musst Du börsenpreismäßig vergüten. Das steht auch im EEG (daher ist "EEG-Vergütet" eigentlich der falsche Ausdruck) und berechnet sich aus Durchschnittswerten vom Börsenstrompreis. Man rechnet mit ungefähr 5ct, manche mit mehr, manche auch mit weniger. Statt börsenpreismäßiger Vergütung steht natürlich auch noch die Direktvermarktung offen. Da sind mir aber keine Preise bekannt, ich rechne aber nicht mit viel Unterschied zur Börse.
Aber da das ja noch alles ungelegte Eier sind, darf man sich auf all das nicht wirklich verlassen, sondern kann nur mit Wahrscheinlichkeiten rechnen.
Viele Grüße Michael
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von solarfan10 » 11.03.2012, 23:44
Hallo diehl_sucks, diehl_sucks hat geschrieben:laut clearingstelle gibt es keine mischmaschvergütung mehr mit der neuen novele ( so interpretiere ich es zumindest) http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1Änderungsvorschläge zur PV-Vergütung:
Neuregelung des Vergütungssystems unter Verringerung des Vergütungssatzes für alle Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. April 2012 durch Einteilung aller Neuanlagen in lediglich drei Vergütungsstufen: sog. Dachanlagen bis 10 kW: 19,5 ct/kWh sog. Dachanlagen bis 1.000 kW: 16,5 ct/kWh sog. Dachanlagen von 1000 kW bis 10 MW und sog. Freiflächenanlagen bis 10 MW: 13,5 ct/kWh.
das sehe ich ganz anders. Sowohl in der Mitteilung der Clearingstelle (als auch im entsprechenden RöRö Gesetzesvorschlag) werden in diesem Abschnitt nur die neu eingeteilten Stufen erklärt. Im geltenden Gesetz ist ja die erste Stufe erst bei 30kWp. Ebenson werden die neuen Vergütungshöhen dieser Stufen beschrieben. Die Berechnung der konkreten Vergütung geht aber aus erwähntem § 18 EEG 2012 hervor. Wenn man sich den Änderungsvorschlag ansieht, wird an keiner Stelle zur Berechnungsvorschrift selbst (also § 18) eine Änderung gemacht. Oder hast Du hier andere Informationen? Viele Grüße Michael
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