EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Re: EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Beitragvon Solarstrom_Simon » 12.03.2012, 00:12

War der Meinung Anlagen ab 10 kwp Dach Wohnhaus werden die Erträge kumuliert wie bisher? Oder?

Betonung Wohnhaus andere Gebäude werden ja als Freiflächen behandel = Ende der Energie - Hallen?

mit Sonnigen Grüßen Josef Simon 8)
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Re: EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Beitragvon georgioo » 15.03.2012, 12:12

Hallo,
verstehe ich den Punkt 2 richtig, wenn ich davon ausgehe, das es hier um Neu-errichtete Gebäude geht?
Oder trifft es auch für alte nicht Wohngebäude zu?

Sonne für alle
Ole

Änderungsvorschläge zur PV-Vergütung:

Neuregelung des Vergütungssystems unter Verringerung des Vergütungssatzes für alle Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. April 2012 durch Einteilung aller Neuanlagen in lediglich drei Vergütungsstufen:
sog. Dachanlagen bis 10 kW: 19,5 ct/kWh
sog. Dachanlagen bis 1.000 kW: 16,5 ct/kWh
sog. Dachanlagen von 1000 kW bis 10 MW und sog. Freiflächenanlagen bis 10 MW: 13,5 ct/kWh.

2. Angleichung der Vergütung bei Anlagen auf Konversionsflächen an die Vergütung bei sonstigen sog. Freiflächenanlagen
ab dem 1. April 2012 Vergütung von Strom aus Anlagen auf neu errichteten sog. Nichtwohngebäuden im Außenbereich im Grundsatz mit dem Vergütungssatz für Strom aus Freiflächenanlagen.
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Re: EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Beitragvon Buff84 » 11.04.2012, 11:16

Hallo,

gibt es hier mittlerweile Konkrete Infos zum Thema. Bin mir noch unsicher wie es mit der Vergütung z.B einer 20 kW Anlage aussieht. Wird diese komplett mit dem niedrigeren Satz (da größer 10 kWp) berechnet oder hätte ich in diesem Fall genau eine Mittelung der Vergütung. Außerdem Frage ich mich wie es mit der Abnahmepflicht aussieht. Müssen ab 10 kWp die 90 Prozent komplett abgenommen werden oder wird das auch wieder anteilig berechnet. Also bei 20 kWp dann 85 % (10 KwP mit 80%; 10 kWp mit 90%).

Vielen Dank.
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Re: EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Beitragvon goodsoul19 » 11.04.2012, 11:20

Diese E-Mail vom Büro des Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell ist eben bei mir eingegangen:

"die Solarstromvergütung erfolgt weiterhin anteilig. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht noch interessant, dass der Zwangsvermarktungsanteil nicht anteilig erfolgt. D.h. wenn sie eine 10,1 kWp Anlage installieren, bekommen sie 90 Prozent des Stroms vergütet, wenn die Anlage 9,9 kWp hat nur 80 Prozent."





Gruß

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Re: EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Beitragvon Buff84 » 11.04.2012, 11:44

Genau diese Gedanken hatte ich eben auch. Versteh ich das nun richtig. Bei einer 10,1 kWP Anlage würden mir ca. 99% mit der höheren Vergütung von 19,5 Cent, das restliche Prozent (ca.) mit der Niedrigeren 16,5 Cent. Macht also gesamt 19,47 Cent. Ich verliere also nur 0,15%, bei der Vergütung, kann aber 10% mehr einspeisen. Optimale Anlagengröße gefunden ?!
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Re: EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Beitragvon Buff84 » 13.04.2012, 07:27

Kann mir noch jemand bestätigen das es mir der Vergütung nun so ist wie von mir angenommen? Vielen Dank.
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EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Beitragvon solarfan10 » 14.04.2012, 08:36

Ich sage mal: Korrekt geschlussfolgert mit der Vergütung. Ob das dann auch die "optimale Anlagengröße" ist, würde ich aber nicht sagen, weil die ja von mehr abhängt als nur der leistungsabhängigen Vergütung. ( Eigenverbrauch, Anlagenpreis pro kWp ...)

- Michael
Jeder fängt mal klein an.
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Re: EEG Vergütung für 30 kwp ab 01.04.

Beitragvon Buff84 » 14.04.2012, 11:06

Das ist korrekt, aber wenn ich die Wahl hätte zwischen 9,9 und 10,1 und man nicht von einem Eigenverbrauch von ca. 20 % ausgeht sollte man sich aus wirtschaftlicher Sicht für die 10 KW Variante entscheiden.
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Wie berechnen sich die Vergütungsstufen ab April 2012

Beitragvon Lucioperca » 14.04.2012, 22:56

Hallo Zusammen,

das Thema gabs sicher schonmal und ich habe auch schon die Forensuche bemüht aber nicht das gewünschte gefunden.

Es gibt ja jetzt die neuen "Klassen" für PV Anlagen:

<10kwp
10kwp - 1000kwp
>1000kwp

Dafür gelten ja auch unterschiedliche Vergütungssätze.
Angenommen ich nehme eine 12kwp Anlage in Betrieb. Bekomme ich dann für die komplette Anlage gekniffen und muss mich mit dem niedrigeren Vergütungssatz für "mittlere" Anlagen begnügen oder wird das in der Art "10kwp - höherer Satz + 2kwp niedrigerer Satz" gestaffelt.

Und falls Variante 2 wie wird das dann in der Praxis berechnet? Prozentual an der Jahresproduktion?

Und richtig kompliziert wirds dann wenn man die Abnahmeverpflichtung (80%kleine Anlagen, 90% mittlere Anlagen) mit berücksichtigt. Wie wird das dann "aufgeschlüsselt"?
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Re: Wie berechnen sich die Vergütungsstufen ab April 2012

Beitragvon MBIKER_SURFER » 15.04.2012, 08:56

Hallo,

bei angenommenen 1200 kwh/kwp und Deiner theoretischen 12 KWp Anlage:

1000 kwh/kwp werden zu 19,5 ct/kwh und die 200 KWh zu 16,5 ct/kwh vergütet. Also anteilig Deiner Anlagenleistung!
Die Vergütungen gehen natürlich :cry: monatlich noch nach unten.

Und über 10 KWp musst eben nur 10% EV machen bzw. selbst vermarkten :roll:

Gruß
Martin
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