EEEG2012- Was ist denn nun endgültig zu beachten?

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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EEEG2012- Was ist denn nun endgültig zu beachten?

Beitragvon tiptop » 09.01.2012, 21:53

Hallo
Wollte mal fragen, was denn jetzt bei einer neuen Anlage dies Jahr besonders zu beachten ist.
Habe derzeit 20,25kwp,(BJ 2009), würde dieses jahr gern nochmal am selben standort, etwa 10 bis12 kwp zusätzlich installieren.
Hab hier jetzt schon was über Rundsteuergerät gelesen. Kann der Energieversorger meine anlage dann abschalten wie er will, oder wie soll das laufen? Wird die abschaltung dann auch irgendwie vergütet? Schadenersatz oder dergleichen?
So wird doch jede Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Farce oder nicht?
Zumal hier wurden schon Windkraftanlagen und Biogasanlagen abgeschaltet, weil das Netz überlastet war, da kann ich doch sicher von ausgehen, das die meine Pv anlage auch abschalten.
Oder wie ist das jetzt geregelt? vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Sonnige Grüsse
....
tiptop
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Re: EEEG2012- Was ist denn nun endgültig zu beachten?

Beitragvon win_solar » 09.01.2012, 22:14

Hallo Tiptop,
tiptop hat geschrieben:Habe derzeit 20,25kwp,(BJ 2009), würde dieses jahr gern nochmal am selben standort, etwa 10 bis12 kwp zusätzlich installieren.

ja, das ist möglich

Hab hier jetzt schon was über Rundsteuergerät gelesen. Kann der Energieversorger meine anlage dann abschalten wie er will, oder wie soll das laufen?

Ja, prinzipiell kann er das..jedoch nicht wie er will

Wird die abschaltung dann auch irgendwie vergütet?
Schadenersatz oder dergleichen?

gute Frage...

Zumal hier wurden schon Windkraftanlagen und Biogasanlagen abgeschaltet, weil das Netz überlastet war, da kann ich doch sicher von ausgehen, das die meine Pv anlage auch abschalten.
Oder wie ist das jetzt geregelt?

Meines Erachtens kann das bei dir durchaus passieren. Eine Alternative wäre die 70%-Regel, die jedoch Einbußen zwischen 5..8% betragen kann ( Hier darf die maximale Einspeiseleistung 70% der Generatorleistung am Netzverknüpfungspunkt betragen )
Gruß Win
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Re: EEEG2012- Was ist denn nun endgültig zu beachten?

Beitragvon za-ass » 10.01.2012, 08:57

tiptop hat geschrieben:Habe derzeit 20,25kwp,(BJ 2009), würde dieses jahr gern nochmal am selben standort, etwa 10 bis12 kwp zusätzlich installieren.

Prinzipiell installieren kannst du selbstverständlich und bekommst dafür auch die aktuelle EEG-Vergütung 0-30 kW zugewiesen, aber zunächst mal mit dem VNB klären, wieviel am derzeit genutzten Netzanbindungspunkt (HA vermutlich) grundsätzlich eingespeist werden kann und was ggf. an Maßnahmen erforderlich ist, wenn der VNB mitteilt, dass bei 30 kW am HA Schluss ist.
tiptop hat geschrieben:Hab hier jetzt schon was über Rundsteuergerät gelesen. Kann der Energieversorger meine anlage dann abschalten wie er will, oder wie soll das laufen?

Der Netzbetreiber kann abregeln, nicht der Energieversorger/-lieferant.
Betroffen ist davon bei dir (ggf.) nur die neue Anlage, die PV-Anlage aus 2009 bleibt in jedem Fall außen vor. Für die ggf. neue Anlage hast du die Option, diese regelbar zu machen (Steuergerät) oder die Variante '70%-WR-Auslegung' zu wählen. Abregeln betrifft dann ggf. und logischerweise nur die erste Variante.

tiptop hat geschrieben:Wird die abschaltung dann auch irgendwie vergütet? Schadenersatz oder dergleichen?

Eine Abregelung wird vergütet: Grundlage dazu ist §12 EEG.
§ 12 (1) Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Regelung nach § 11 Abs. 1 liegt, ist verpflichtet, Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, die aufgrund von Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Strom nicht einspeisen konnten, in einem vereinbarten Umfang zu entschädigen. Ist eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die entgangenen Vergütungen und Wärmeerlöse abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.

tiptop hat geschrieben:So wird doch jede Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Farce oder nicht?

Sie wird nicht einfacher, das ist richtig. Eine Farce ist etwas anderes.
tiptop hat geschrieben:Zumal hier wurden schon Windkraftanlagen und Biogasanlagen abgeschaltet, weil das Netz überlastet war, da kann ich doch sicher von ausgehen, das die meine Pv anlage auch abschalten.

Ausschließen wird man es nicht können aber mit deinem geplanten Zubau von um die 10 kWp spielst du in einer andern Liga als WKA oder Biogasanlagen; dein Beispiel betraf vermutlich eine Abregelung auf der Mittelspannungsebene von der deine geplante 10 kW-Anlage nicht betroffen gewesen wäre, never ever! :)
tiptop hat geschrieben:Oder wie ist das jetzt geregelt? vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Wie das genau geregelt ist, kannst du im EEG 2012 nachlesen. Dort. v.a. in den §§ 6, 9, 11 und 12.
Auf jeden Fall würde deine geplante Anlage erst nachrangig abgeregelt werden, vgl. § 11 (1) Abs.2.
Die Frage ist halt immer, ob sich das Regelungsgedöns für eine 10 kW-Anlage rechnet oder ob man mit der 70%-WR-Auslegung besser fährt, was auch mit der Generatorausrichtung und dem Anlagenstandort zu tun hat.
Hier hat sich schon mal einer dazu nähere Gedanken gemacht; vielleicht hilft dir das ja weiter.
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Re: EEEG2012- Was ist denn nun endgültig zu beachten?

Beitragvon tiptop » 10.01.2012, 19:59

Erstmal vielen dank an euch beiden!! :danke:
So wie ich das jetzt sehe hab ich ja quasi die wahl zwischen pest und cholera.
1.Entweder ich lass mir da ein steuergerät reinbauen, wo der netzbetreiber mir die anlage komplett abschalten kann,mit eventuellen kosten für den laufenden betreib dieser steuereinrichtung(wäre das nicht aufgabe des netzbetreibers?).
2. ich mache die 70% regel und habe wenn die sonne gerade mal so wunderschön scheint nicht den vollen ertrag, sondern halt nur 70% davon.dafür fallen dann aber keine gesonderten kosten für die steuereinrichtung an!

in za-ass link steht was von eigenstromverbrauch.
ich sag mal ne anlage mit 10 kwpeak und 10000 kwh einspeiseleistung/ jahr. denke das ich da so etwa 4000kwh selbst nutzen könnte. hab heut mal nachgesehen, brauche am tag etwa 90kwh. allerdings den grossteil morgens und abends, wenn so eine anlage gerade nicht voll läuft. tagsüber etwa 1kwh je stunde. also wenn quasi nur das läuft was qausi tag und nacht 24 std läuft.
würde ich ja praktisch bei der 70% regel 7 kwh/std einspeisen 1 verbrauchen, hätte ich bei vollast ja 2 kwh/std übrig. kann sowas abgeregelt werden? oder lohnst sich da eine speicherung in irgendeiner form? würd die abends ja wieder brauchen. (melken, Michkühlung).
oder gilt sogar, wenn ich 30% verbrauche, kann auch zeitweise zu 100% eingespeist werden? (vermutlich nicht, oder?)
schönen abend noch
tiptop
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Re: EEEG2012- Was ist denn nun endgültig zu beachten?

Beitragvon win_solar » 10.01.2012, 20:38

Hallo,
die 70% ist die max. Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt. Das Problem ist, es gibt im Moment noch kein Gerät was am Netzverknüpfungspunkt diese 70% sicherstellt, von daher wird dazu der Wechselrichter benutzt. 100% hast du jedoch fast nie aufgrund der Ausrichtung, Dachneigung und der Temperatur...der Verlust liegt je nach Dach bei max. 10%, vermutlich weitaus weniger
Gruß Win
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Re: EEEG2012- Was ist denn nun endgültig zu beachten?

Beitragvon Ritti » 11.01.2012, 13:37

Ich hätte die Frage wie verhält es sich mit dieser 70% Regelung und dem Eigenverbrauch?

Tut das was zur Sache oder nicht ?

Wenn ich z.B. eine 9 KW Eigenverbrauchsanlage baue und unser Haus eh permanent ca. 2 KW braucht...


Ich finde das Gesetz (70% Regelung und Rundsteuergerät vom Energieversoger) gerade für Anlagen unter 15 KW für total sinnlos und Entwicklungshemmend
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Re: EEEG2012- Was ist denn nun endgültig zu beachten?

Beitragvon tiptop » 11.01.2012, 19:59

beide möglichkeiten sind eig. nicht besonders sinnvoll. gibts da noch anstrengungen diese für kleine anlagen abzuschaffen? oder wird man sich da jetzt auf jeden fall für eine entscheiden müssen?
beide möglichkeiten verursachen ja entweder einen geringerne ertrag (70% regel)
oder höhere Kosren (bei der möglichkeit mit der abschaltung, auch wenn nicht abgeschaltet wird, muss die technik dafür ja vorgehalten werden.

hab mir folgendes überlegt, weiss aber nicht ob das so umsetzbar ist:
hätte ich ein südwestdach mit meinetwegen 10 kw peak und 10000kwh einspeiseleistung im jahr, würd der WR doch im normalfall auf ca 9 kw ausgelegt sein.
bei der 70% regel müsste der ja auf 7 kw ausgelegt werden.
hätt ich jetzt dadurch ein verlust von 5% wären das doch 500kwh/jahr.

um den 9kw wechselrichter einbauen zu dürfen müsste ich ja etwa 13 kwpeak aufs dach bauen.
würd ich also zusätzlich 3 kwpeak auf die nordostseite bauen, könnte ich den optimalen WR für die südseite nehmen.
würde ich die 3 kwpeak auf der nordostseite aufständern, würden die laut pvgis ca680kwh je jahr bringen.
Die Module würden ja zu einer anderen zeit ihre höchsten erträge bringen als meine eigentliche anlage auf dem südwestdach. also könnte der wechselrichter doch praktisch die anlage komplett abdecken.
zusätzlich zu den 680kwh/ kwp hätte ich ja noch den zusätzlichen nutzen von etwa 500kwh, die mir sonst fehlen würden. also 680 + (500:3)= 846kwh/kwp, für die 3 kwp auf der nordostseite.

könnte sich demnach ja lohnen, wenn man die 70% regel anwendet, auch auf der nordostseite paar kwp zu installieren.
ist das so, oder wo ist der denkfehler?????
tiptop
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