tiptop hat geschrieben:Habe derzeit 20,25kwp,(BJ 2009), würde dieses jahr gern nochmal am selben standort, etwa 10 bis12 kwp zusätzlich installieren.
Prinzipiell installieren kannst du selbstverständlich und bekommst dafür auch die aktuelle EEG-Vergütung 0-30 kW zugewiesen, aber zunächst mal mit dem VNB klären, wieviel am derzeit genutzten Netzanbindungspunkt (HA vermutlich) grundsätzlich eingespeist werden kann und was ggf. an Maßnahmen erforderlich ist, wenn der VNB mitteilt, dass bei 30 kW am HA Schluss ist.
tiptop hat geschrieben:Hab hier jetzt schon was über Rundsteuergerät gelesen. Kann der Energieversorger meine anlage dann abschalten wie er will, oder wie soll das laufen?
Der
Netzbetreiber kann abregeln, nicht der Energieversorger/-lieferant.
Betroffen ist davon bei dir (ggf.) nur die neue Anlage, die PV-Anlage aus 2009 bleibt in jedem Fall außen vor. Für die ggf. neue Anlage hast du die Option, diese regelbar zu machen (Steuergerät) oder die Variante '70%-WR-Auslegung' zu wählen. Abregeln betrifft dann ggf. und logischerweise nur die erste Variante.
tiptop hat geschrieben:Wird die abschaltung dann auch irgendwie vergütet? Schadenersatz oder dergleichen?
Eine Abregelung wird vergütet: Grundlage dazu ist §12 EEG.
§ 12 (1) Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Regelung nach § 11 Abs. 1 liegt, ist verpflichtet, Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, die aufgrund von Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Strom nicht einspeisen konnten, in einem vereinbarten Umfang zu entschädigen. Ist eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die entgangenen Vergütungen und Wärmeerlöse abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.
tiptop hat geschrieben:So wird doch jede Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Farce oder nicht?
Sie wird nicht einfacher, das ist richtig. Eine Farce ist etwas anderes.
tiptop hat geschrieben:Zumal hier wurden schon Windkraftanlagen und Biogasanlagen abgeschaltet, weil das Netz überlastet war, da kann ich doch sicher von ausgehen, das die meine Pv anlage auch abschalten.
Ausschließen wird man es nicht können aber mit deinem geplanten Zubau von um die 10 kWp spielst du in einer andern Liga als WKA oder Biogasanlagen; dein Beispiel betraf vermutlich eine Abregelung auf der Mittelspannungsebene von der deine geplante 10 kW-Anlage nicht betroffen gewesen wäre, never ever!
tiptop hat geschrieben:Oder wie ist das jetzt geregelt? vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Wie das genau geregelt ist, kannst du im
EEG 2012 nachlesen. Dort. v.a. in den §§ 6, 9, 11 und 12.
Auf jeden Fall würde deine geplante Anlage erst nachrangig abgeregelt werden, vgl. § 11 (1) Abs.2.
Die Frage ist halt immer, ob sich das Regelungsgedöns für eine 10 kW-Anlage rechnet oder ob man mit der 70%-WR-Auslegung besser fährt, was auch mit der Generatorausrichtung und dem Anlagenstandort zu tun hat.
Hier hat sich schon mal einer dazu nähere Gedanken gemacht; vielleicht hilft dir das ja weiter.