Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreiber

Diskussion über das EEG sowie Verträge mit Energieversorger

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Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreiber

Beitragvon huey212 » 29.01.2012, 23:18

Hallo, ich habe von Eon eine Aufforderung bekommen eine Kopie meiner Anmeldebestätigung in einem beigelegten Freiumschlag an Eon zu schicken. Sie sind von der BNA verpflichtet worden eine Papierkopie vorzuhalten.

Ich soll auch das Schreiben mit zurückschicken, damit sie die Meldung leichter einsortieren können.

Sie können das ja gern haben, aber sollte sowas heutzutage nicht elektronisch geregelt werden?

:?:

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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon liselotte » 30.01.2012, 07:38

huey212 hat geschrieben:Sie können das ja gern haben, aber sollte sowas heutzutage nicht elektronisch geregelt werden?

:?:

Es lebe der Amtsschimmel!


Hallo Huey 212
Was heisst Amtsschimmel? Hier hast Du doch gepennt.

meint
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon PV_Kraichgau » 30.01.2012, 13:26

liselotte hat geschrieben:Hier hast Du doch gepennt.


...dann hab' ich auch gepennt :?: ,

aber mal zu Sache, dann nennt mal bitte den genauen Prozessablauf, denn ich kenne ihn auch nicht und hab' das kompakt auch noch nirgends gelesen (gefunden).
Ich kann nur reagieren, wenn mich jemand dazu auffordert oder ich hake nach, wenn ich auf was warte, das nicht beikommt.

LG
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon liselotte » 30.01.2012, 14:55

Hallo Kollegen
steht im EeG 2009
Im eeg 2012 im Parr 51.
formulare kann man anforderDate gehen mit Name, Standort Leistung usw
vom Solateur an VNB und BNag
VNb nimmt die Anlage auf in das Stammdaten-Register, ds jeden Monat zum ÜNB geht
BNAg kann nun die in die EEG-Konten der ÜNB gemeldeten Erzeugungen logisch verproben.

Nimms locker mit einem Lemberger
Gruss nach BADEN
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon jodl » 30.01.2012, 15:16

liselotte hat geschrieben:Hallo Kollegen
steht im EeG 2009
Im eeg 2012 im Parr 51.
formulare kann man anforderDate gehen mit Name, Standort Leistung usw
vom Solateur an VNB und BNag
VNb nimmt die Anlage auf in das Stammdaten-Register, ds jeden Monat zum ÜNB geht
BNAg kann nun die in die EEG-Konten der ÜNB gemeldeten Erzeugungen logisch verproben.

Nimms locker mit einem Lemberger
Gruss nach BADEN
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hallo Liselotte,
wir wissen das ja, du hängst dich besonders rein wenn es darum geht welche Pflichten ein Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber haben soll
zum Thema:
der von dir angegebene § 51 vom EEG sagt:

EEG 2012 hat geschrieben: § 51 Information der Bundesnetzagentur
(1) Netzbetreiber sind verpflichtet, die Angaben, die sie nach § 46 von den Anlagenbetreiberinnen oder -betreibern erhalten, die Angaben nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 und die Endabrechnungen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 48 Absatz 2 einschließlich der zu ihrer Überprüfung erforderlichen Daten zum Ablauf der jeweiligen Fristen der Bundesnetzagentur in elektronischer Form vorzulegen; für Elektrizitätsversorgungsunternehmen gilt dies hinsichtlich der Angaben nach § 49 entsprechend.

(2) (aufgehoben)

(3) 1Soweit die Bundesnetzagentur Formularvorlagen bereitstellt, sind Netzbetreiber, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Anlagenbetreiberinnen und -betreiber verpflichtet, die Daten in dieser Form zu übermitteln. 2Die Daten nach Absatz 1 mit Ausnahme der Strombezugskosten werden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie von der Bundesnetzagentur für statistische Zwecke sowie die Evaluation des Gesetzes und die Berichterstattungen nach den §§ 65 und 65a zur Verfügung gestellt.


also erstmal steht da "Netzbetreiber sind verpflichtet"
nicht "Anlagenbetreiber sind verpflichtet"

und dann finde ich da mit keinem Wort beschrieben, daß ein Anlagenbetreiber seine Meldung an die Bundesnetzagentur in Papier- oder sonstiger Form an einen Netzbetreiber weitermelden muß

vielleicht kannst du das ja mal genauer erläutern wo du meinst daß man das herauslesen kann?

gut, schauen wir uns noch den § 46 an, weil der § 51 auf den 46 verweist:

EEG 2012 hat geschrieben: § 46 Anlagenbetreiberinnen und -betreiber
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind verpflichtet, dem Netzbetreiber

1. den Standort und die installierte Leistung der Anlage sowie die Strommenge nach § 33 Abs. 2 mitzuteilen,

2. bei Biomasseanlagen nach den §§ 27 bis 27b die Art und Menge der Einsatzstoffe nach § 27 Absatz 1 und 2, den §§ 27a und 27b sowie Angaben zu Wärmenutzungen und eingesetzten Technologien nach § 27 Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 5 Nummer 2 und § 27a Absatz 3 oder zu dem Anteil eingesetzter Gülle nach § 27 Absatz 4 Nummer 2 und § 27b Absatz 1 Nummer 3 in der für die Nachweisführung nach den §§ 27 und 27a vorgeschriebenen Weise zu übermitteln und

3. bis zum 28. Februar eines Jahres die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen


hm, auch nichts ?
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon huey212 » 30.01.2012, 17:16

Hallo,

ich sehe mich selbst natürlich als Unschuldslamm.

Ich habe mir die Mühen der des ganzen Abrechnungskrams erspart und bin den Einspeisevertrag mit Eon eingegangen. Bis jetzt kann ich mich auch nicht beschweren.

Im Einspeisevertrag galt seinerzeit es ein Häkchen zusetzen, ob denn die Anlage breits bei der BNA gemeldet sein. Das habe ich damals ordnungsgemaß bestätigt und damit war das Thema erst mal gegessen. Mehr Infos wollte Eon bis dato dazu nicht haben.

Im Kleingedruckten zu diesem Häkchen wurde darauf hingewiesen, dass bei nicht erfolgter Meldung kein Vergütungsanspruch besteht. Dort steht auch, dass der Betreiber verpflichtet ist, die Anlage bei der BNA zu melden. Da steht nichts vom EVU.

Wie gesagt, sie sollen die Daten bekommen, wenn sie sie brauchen. Vielleicht hilft es ja ein paar Lücken in den Datenbanken zu stopfen. :mrgreen:

Viele Grüße
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon bauer35 » 30.01.2012, 20:33

Moin

Ich habe selbiges Schreiben für die im Juli 2009 errichtete Anlage bekommen.
Der Solateur hat die Anlage vorschriftsmäßig gemeldet, ich fand die Anlage damals auf der Internetseite mit der Meldungsübersicht.
Jetzt die Meldung nochmal bestätigt zu bekommen sehe ich auch als unnütze Bürokratie!
Was besonders ärgerlich ist, das die Abschlagszahlungen, Endabrechung sowie die Nachzahlung ausgesetzt wurden.

Sonnige Grüße

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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon jodl » 30.01.2012, 22:56

bauer35 hat geschrieben:Was besonders ärgerlich ist, das die Abschlagszahlungen, Endabrechung sowie die Nachzahlung ausgesetzt wurden.


nicht ärgern
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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon liselotte » 31.01.2012, 07:34

Hallo Kollegen
tut mir leid, dass ich den Weg der BNAg-Meldung des Anlagenbetreibers falsch beschrieben habe.
So etwas passiert nicht mehr.

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Re: Bundestnetzagentur-Kopie der Meldung an den Netzbetreibe

Beitragvon bauer35 » 31.01.2012, 09:45

Moin

Leider liegt mir das damalige Schreiben der Bundesnetzagentur nicht mehr vor.

Hier möchte ich nun lobenswert erwähnen, daß nach Anruf bei der Bundesnetzagentur, mir sehr schnell weitergeholfen wurde und mir ein neues Exemplar zugesandt wird, damit die EON zu Ihrem Recht kommt.

Sonnige Grüße

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